Pflege verstehen

Barmer: Nachbarschaftshilfe abrechnen und das passende Formular finden

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Barmer stellt für die Nachbarschaftshilfe kein eigenes, auf der Barmer-Seite ausgewiesenes PDF bereit. Abgerechnet wird über den Entlastungsbetrag gegen Belege; welche Helfenden zulässig sind, regelt das jeweilige Bundesland.

Ein eigenes Barmer-Formular speziell für die Nachbarschaftshilfe ist auf den Pflegeseiten der Kasse nicht ausgewiesen. Wer Nachbarschaftshilfe abrechnen will, nutzt den Entlastungsbetrag. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht dieser Anspruch ohne vorherige Antragstellung; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Die Barmer-Seite zum Thema finden Sie unter barmer.de/unsere-leistungen/pflege/entlastungsbetrag-1003722. Ein Entlastungsbetrag-Formular ist dort nicht verlinkt.

Was Sie bei der Barmer für die Abrechnung brauchen

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und gilt in häuslicher Pflege in allen Pflegegraden. Er ist zweckgebunden, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshilfe fällt darunter, wenn das Landesrecht sie als solches Angebot zulässt. Eine Übersicht zur Leistung finden Sie unter Entlastungsbetrag.

In der Praxis reichen Sie der Barmer einen nachvollziehbaren Beleg ein. Welche Angaben die Kasse im Einzelnen verlangt, erfragen Sie am besten direkt: Das Telefon Pflege der Barmer erreichen Sie unter 0202 568 333 1010 (Stand: 2. November 2026, Quelle: Barmer, Anträge auf Pflegeleistungen). Weitere Beratungswege stehen unter barmer.de/persoenliche-beratung. Das Portal Meine Barmer dient dem Online-Pflegeantrag und als Postfach; dafür ist ein Konto nötig. Für den Entlastungsbetrag selbst ist kein Antrag erforderlich.

Schritt Was zu tun ist
1 Prüfen, ob Ihr Bundesland Nachbarschaftshilfe als anerkanntes Angebot zulässt
2 Voraussetzungen der helfenden Person nach Landesrecht klären
3 Hilfe erbringen und Datum, Dauer und Tätigkeit schriftlich festhalten
4 Beleg über die Eigenbelastung bei der Barmer einreichen

Sie möchten die Einsätze gleich abrechnen? Abrechnung ausfüllen und drucken →

Warum das Bundesland entscheidet

Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen nach § 45a Abs. 1 und 3 SGB XI eine Anerkennung nach Landesrecht; die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung. Deshalb unterscheiden sich Anforderungen an Helfende, etwa Schulungen oder Höchstzahlen betreuter Personen, von Land zu Land. Die Barmer ist bundesweit tätig, daher gibt es keine einheitliche Barmer-Regel. Das gilt auch für Suchen mit Zusatz NRW: Die Landesregeln finden Sie auf der Seite Nachbarschaftshilfe NRW. Weitere Länder: Hamburg, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg.

Für die Vergütung gilt nach § 45b Abs. 4 SGB XI, dass sie die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen darf; für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln. Zur Höhe einer Stundenvergütung siehe Nachbarschaftshilfe Stundenlohn.

Umwandlungsanspruch als zweiter Weg

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das erfordert keine vorherige Antragstellung und läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Damit lässt sich Nachbarschaftshilfe zusätzlich finanzieren, wenn der Entlastungsbetrag ausgeschöpft ist. Zur Sachleistung selbst: Pflegesachleistung.

Nicht verwechseln: Verhinderungspflege-Formular

Die Barmer bietet für die Verhinderungspflege einen Antrag (Formular 44112) sowie eine Musterrechnung (44113) an. Diese gelten für die Verhinderungspflege, nicht für den Entlastungsbetrag. Wer Nachbarn als Ersatzpflege einsetzt, ist bei der Verhinderungspflege der Barmer richtig. Die Musterrechnung (PDF) können Sie direkt öffnen. Weitere Informationen bietet die Barmer-Seite zur Verhinderungspflege und die Übersicht der Anträge auf Pflegeleistungen. Die Barmer weist darauf hin, Anträge für 2027 wegen der geplanten Reform noch nicht einzureichen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Mehr dazu unter Pflegereform 2027.

Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sammeln Sie Belege deshalb geordnet.

Rufen Sie vor der ersten Abrechnung das Pflege-Telefon der Barmer unter 0202 568 333 1010 an, klären Sie, welchen Beleg die Kasse akzeptiert, und lesen Sie dann die Landesregeln auf der Seite zur Nachbarschaftshilfe nach.

Häufige Fragen

Gibt es ein Barmer-Formular als PDF für Nachbarschaftshilfe?

Auf den Pflegeseiten der Barmer ist kein eigenes Formular für die Nachbarschaftshilfe ausgewiesen. Der Entlastungsbetrag wird gegen Belege erstattet. Fragen Sie bei der Barmer nach, welchen Beleg sie verlangt.

Muss ich den Entlastungsbetrag bei der Barmer vorher beantragen?

Nein. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.

Gilt für Barmer-Versicherte in NRW etwas anderes?

Die Barmer ändert die Regeln nicht, aber das Landesrecht bestimmt, wer als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden kann. Für NRW siehe die eigene Seite zur Nachbarschaftshilfe in NRW.

Kann ich Nachbarschaftshilfe auch aus der Pflegesachleistung bezahlen?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags für anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung nicht genutzt wurde.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Landesregeln prüfen

    Klären Sie, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Bundesland Nachbarschaftshilfe anerkennt.

    Zur Übersicht Nachbarschaftshilfe →
  2. Entlastungsbetrag berechnen

    Ermitteln Sie Restbetrag und Übertrag, bevor Sie Belege einreichen.

    Zum Entlastungsbetrag-Rechner →
  3. Vorlage zur Abrechnung nutzen

    Eine Vorlage hilft, Einsätze nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Zur Abrechnungsvorlage →

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