Pflegehilfsmittel bei der Barmer: Liste, Formular und 42 € im Monat
Kurz gesagt
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse mit bis zu 42 € im Monat bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Eine Barauszahlung des Betrags ist nicht vorgesehen. Die Barmer informiert dazu auf ihrer Seite zu Pflegehilfsmitteln.
Die Barmer stellt Informationen zu Pflegehilfsmitteln auf einer eigenen Seite bereit: Pflegehilfsmittel bei der Barmer. Wer allgemein Fragen zur Pflege hat, erreicht die Barmer unter der Telefonnummer 0202 568 333 1010 (Stand: 2. November 2026). Die Nummer ist auf der Seite der Barmer zu den Anträgen auf Pflegeleistungen genannt.
Was bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gilt
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nach einmaliger oder kurzer Nutzung aufgebraucht sind. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € im Monat. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und dass die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Die allgemeine Leistung ist auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beschrieben.
| Produktgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Hygiene und Schutz | Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen |
| Desinfektion | Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel |
| Bettschutz | Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch |
| Sonstiges | Fingerlinge |
Diese Produktliste ist eine allgemeine Orientierung. Welche Artikel im Einzelfall anerkannt werden, richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis. Saugende Inkontinenzprodukte sind ein eigenes Thema: Inkontinenzmaterial.
Welche Leistungen stehen Ihnen außerdem zu? Zum Leistungs-Rechner →
Formulare und Kontaktwege der Barmer
Anträge auf Pflegeleistungen sammelt die Barmer auf der Seite Anträge auf Pflegeleistungen. Den Antrag auf Pflegeleistung selbst gibt es dort als PDF-Formular.
Als Online-Weg nennt die Barmer das Portal Meine Barmer mit Online-Pflegeantrag und Postfach; dafür ist ein Konto nötig. Persönliche Beratung vermittelt die Barmer über diese Kontaktseite. Das allgemeine Vorgehen beschreibt Pflegehilfsmittel beantragen.
42 € auszahlen lassen: Warum das nicht der Weg ist
Viele Versicherte suchen danach, die 42 € bar ausgezahlt zu bekommen. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist das nicht vorgesehen: Die Leistung dient dem Bezug der Produkte, nicht einer freien Auszahlung.
Lassen Sie sich keine Barauszahlung der 42 € versprechen. Kosten, die über die Monatsgrenze hinausgehen, tragen Sie selbst.
Wer Geld für andere Unterstützung im Alltag sucht, wird eher beim Entlastungsbetrag fündig, der 131 € im Monat beträgt und bei allen Pflegegraden gilt, auch bei Pflegegrad 1.
Was die Pflegereform 2027 ändern würde
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde § 40 Abs. 2 entfallen, die Verbrauchsprodukte würden dann über das Entlastungsbudget bezahlt. Bis zu einer Entscheidung gilt das heutige Recht mit den 42 € im Monat. Einzelheiten stehen auf Pflegereform 2027.
Vorgehen in der Praxis
- Pflegegrad klären: Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch. Wie das geht, erklärt Pflegegrad beantragen.
- Bedarf festlegen: Nur Produkte auswählen, die tatsächlich gebraucht werden.
- Monatsgrenze von 42 € im Blick behalten.
- Bei Fragen die Barmer über die oben genannte Pflege-Telefonnummer kontaktieren.
Lesen Sie als Nächstes die Barmer-Seite zu Pflegehilfsmitteln und folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung unter Pflegehilfsmittel beantragen.
Häufige Fragen
Kann ich bei der Barmer die 42 € für Pflegehilfsmittel bar auszahlen lassen?
Nein, eine freie Barauszahlung der 42 € ist bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nicht vorgesehen. Der Betrag ist eine monatliche Obergrenze für den Bezug der Produkte.
Gibt es ein Barmer-Formular für Pflegehilfsmittel?
Die Barmer sammelt ihre Anträge auf Pflegeleistungen auf einer eigenen Übersichtsseite und bietet den Antrag auf Pflegeleistung als PDF an. Informationen zu Pflegehilfsmitteln stehen auf der Barmer-Seite zu diesem Thema.
Welche Produkte stehen auf der Pflegehilfsmittel-Liste?
Typisch sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Maßgeblich ist das Hilfsmittelverzeichnis.
Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht auf höhere Pflegegrade beschränkt, sofern ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet.
Quellen
- Barmer: Pflegehilfsmittel — Informationsseite der Barmer zu Pflegehilfsmitteln
- Barmer: Anträge auf Pflegeleistungen — Übersicht der Anträge und Pflege-Telefonnummer
- Barmer: Antrag auf Pflegeleistung (PDF) — Offizielles Antragsformular
- Barmer: Persönliche Beratung — Kontaktseite der Barmer
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Antragsweg verstehen
Das allgemeine Vorgehen bei Pflegehilfsmitteln Schritt für Schritt nachlesen.
Antrag Schritt für Schritt → - Entlastungsbetrag nutzen
Für Alltagshilfe stehen 131 € im Monat zur Verfügung.
Zum Entlastungsbetrag → - Reform im Blick behalten
Der Gesetzentwurf würde Verbrauchsprodukte neu regeln.
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