Pflege verstehen

Pflegegrad bei der Barmer beantragen: Formular, Online-Antrag und Kontakt

Stand 2. November 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Barmer Pflegekasse mit dem Antrag auf Pflegeleistung (PDF 44100), online über „Meine Barmer“ oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag. Für Fragen erreichen Sie die Barmer Pflege unter 0202 568 333 1010 (Stand: 2. November 2026). Maßgeblich ist das Datum des Antrags.

Antrag auf Pflegegrad bei der Barmer: Formular und Online-Weg

Wer bei der Barmer versichert ist, stellt den Antrag bei der Barmer Pflegekasse. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse, eine getrennte Anmeldung ist nicht nötig. Für den Erstantrag nennt die Barmer das Antragsformular und den Online-Weg.

Weg Was Sie tun Wo
Formular Antrag auf Pflegeleistung (44100) ausfüllen und an die Barmer senden Antrag als PDF
Online Pflegeantrag über das Portal „Meine Barmer“ (Konto erforderlich) Anträge auf Pflegeleistungen
Schriftlich, formlos Kurzes Schreiben mit der Bitte um Feststellung eines Pflegegrads Muster: formloser Antrag Pflegegrad

Für Fragen zur Pflege erreichen Sie die Barmer unter 0202 568 333 1010 (Stand: 2. November 2026). Die Nummer steht auf der Seite Anträge auf Pflegeleistungen. Weitere Informationen bietet die Pflegeseite der Barmer; eine persönliche Beratung können Sie über die Kontaktseite der Barmer vereinbaren. Das Formular ist offiziell; laden Sie es immer direkt bei der Barmer herunter und nutzen Sie keine Kopien von Dritten.

Wie stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad? Zum Pflegegrad-Rechner →

Formloser Antrag und früher Stichtag

Die Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, nicht auf das fertig ausgefüllte Formular zu warten. Ein kurzes schriftliches Schreiben an die Pflegekasse mit der Bitte um Feststellung eines Pflegegrads genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen und das Datum zu sichern. Ein Muster finden Sie unter formloser Antrag Pflegegrad.

Wer noch den Begriff „Pflegestufe“ kennt: Die Pflegestufen wurden 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Ein Antrag auf „Pflegestufe“ ist heute ein Antrag auf einen Pflegegrad, und es gilt das Verfahren auf dieser Seite.

Bewahren Sie einen Nachweis über den Antragstag auf, etwa die Sendebestätigung des Online-Portals oder den Einlieferungsbeleg, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Was nach dem Antrag allgemein folgt

Im Verfahren wird die Pflegebedürftigkeit begutachtet. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten eine andere Stelle (Medicproof), dazu mehr unter Pflegegrad bei privater Versicherung. Der Gutachter beurteilt in einem Termin, meist zu Hause, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in sechs Bereichen ist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltags. Der Ablauf ist unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beschrieben.

Der Pflegegrad hängt nicht von einer Diagnose ab, sondern davon, was die Person im Alltag selbst kann. Sinnvoll ist deshalb ein Pflegetagebuch und eine Checkliste für die Begutachtung. Das Ergebnis erhalten Sie als Bescheid; gegen ihn ist ein Widerspruch möglich.

Rechtslage bei Antragstellung und Reform

Nach dem Entwurf (§ 142b) wäre für Ihren Antrag das Recht am Tag der Antragstellung maßgeblich. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Der Entwurf würde unter anderem die Schwellenwerte auf 15, 30, 50, 70 und 90 Punkte anheben. Was das bedeuten könnte, steht auf der Seite Pflegereform 2027. Für heutige Anträge gilt das heutige Recht.

Nach der Bewilligung: erste Leistungen

Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt vom Grad ab. Die Beträge finden Sie unter Leistungen der Pflegekasse und im Leistungs-Rechner. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich gilt in allen Pflegegraden, auch im Pflegegrad 1; Details unter Entlastungsbetrag. Hinweise zur Barmer-Pflegekasse insgesamt finden Sie unter Barmer Pflegekasse.

Stellen Sie jetzt den Antrag über das Barmer-Formular oder Meine Barmer und bereiten Sie danach mit der Checkliste zur Begutachtung den Termin vor.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich bei der Barmer einen Pflegegrad?

Mit dem Antrag auf Pflegeleistung (PDF 44100), online über Meine Barmer oder mit einem formlosen schriftlichen Antrag an die Pflegekasse. Für Fragen erreichen Sie die Barmer Pflege unter 0202 568 333 1010 (Stand: 2. November 2026).

Brauche ich einen Arzt für den Antrag?

Für den Antrag selbst nicht. Entscheidend ist die Selbstständigkeit im Alltag, die der Gutachter beurteilt. Ärztliche Unterlagen können dem Termin dienen, ersetzen ihn aber nicht.

Reicht ein formloser Antrag aus?

Ein formloser schriftlicher Antrag kann das Verfahren in Gang setzen und den Stichtag sichern. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Kann ich noch eine Pflegestufe beantragen?

Nein, die Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Beantragt wird ein Pflegegrad, und das Verfahren ist dasselbe.

Welches Recht gilt, wenn die Reform kommt?

Nach dem Entwurf (§ 142b) wäre das Recht am Tag der Antragstellung maßgeblich. Der Gesetzentwurf Drucksache 21/8869 ist noch nicht beschlossen.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Antrag stellen

    Formular oder Online-Antrag der Barmer nutzen und den Antragstag dokumentieren.

    Allgemeine Schritt-für-Schritt-Anleitung →
  2. Begutachtung vorbereiten

    Pflegetagebuch führen und die Checkliste durchgehen.

    Pflegetagebuch öffnen →
  3. Bescheid prüfen

    Bei einem zu niedrigen Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.

    Widerspruch erklären lassen →

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