Pflegegrad, Leistungen und Wohnumbau — verständlich erklärt
Berechnen Sie Ihren Pflegegrad, sehen Sie welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie bis zu 4.180 € für den Wohnumbau nutzen.
Was möchten Sie klären?
Wer sich mit Pflege beschäftigt, stellt sich fast immer zwei Fragen zugleich: Welcher Pflegegrad liegt vor oder wird es werden, und was bedeutet das konkret in Euro und im Alltag. Diese Seite beantwortet beide, unabhängig von einer Pflegekasse, einem Sanitätshaus oder einem Anbieter für Treppenlifte. Sie finden hier keine Vertragsabschlüsse und keine Formulare, die Sie ausfüllen müssten — nur die Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch XI, aufbereitet für den ersten Überblick. Die eigentlichen Anträge stellen Sie immer direkt bei Ihrer Pflegekasse, und keine Angabe, die Sie hier machen, wird an eine Kasse oder einen Anbieter weitergereicht.
Pflegegrad einschätzen: der erste Schritt
Am Anfang steht fast immer die Frage nach dem Pflegegrad, denn er entscheidet über jeden weiteren Anspruch. Der Medizinische Dienst prüft dafür sechs Lebensbereiche — von der Mobilität bis zur Selbstversorgung — und errechnet daraus einen gewichteten Punktwert zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten liegt Pflegegrad 5 vor. Wie sich diese Module zusammensetzen und was den einen Grad vom nächsten unterscheidet, erklärt die Seite Pflegegrad 1 bis 5 mit allen fünf Stufen im Detail. Wer sich vorab ein Bild machen möchte, findet in den sechs Modulen der Begutachtung genug Anhaltspunkte, um die eigene Situation grob einzuordnen, bevor überhaupt ein offizieller Termin ansteht.
Das gilt sowohl für den Erstantrag als auch für Fälle, in denen sich der Zustand nach einer bereits erfolgten Begutachtung deutlich verschlechtert hat. In beiden Situationen prüft der Medizinische Dienst dieselben sechs Module erneut, nur der Anlass für den Termin unterscheidet sich.
Welche Leistungen zu welchem Pflegegrad gehören
Der Pflegegrad allein sagt noch nichts über die Höhe der Leistungen aus — dafür braucht es die passende Tabelle. Pflegegeld erhalten Sie ab Pflegegrad 2, während der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bereits ab Pflegegrad 1 zusteht. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Beträge im Vergleich:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Vollstationär / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € | 131 € | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 131 € | 3.539 € |
Diese Beträge gelten unverändert auch für 2026, da die letzte Anpassung zum 1.7.2025 in Kraft trat und die nächste erst zum 1.1.2028 folgt. Neben den Beträgen aus der Tabelle gibt es weitere Leistungen, die sich nicht so leicht in eine einzelne Zahl fassen lassen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege etwa teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, verfügbar ab Pflegegrad 2, wenn eine Pflegeperson zeitweise ausfällt. Wer wissen möchte, wie Pflegegeld und Sachleistung sich anteilig kombinieren lassen, wie der Entlastungsbetrag verwendet werden darf und was bei einem Ausfall der Pflegeperson greift, findet die ausführliche Erklärung jeder Position auf der Leistungsübersicht.
Wohnung anpassen: der Zuschuss, der oft übersehen wird
Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, kommt häufig eine zweite Frage hinzu: Wie bleibt die Wohnung nutzbar. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt sogar deutlich mehr. Das betrifft klassischerweise einen Treppenlift, den Umbau zu einem barrierefreien Bad oder die Beseitigung von Türschwellen. Dieser Zuschuss steht unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistung zu und muss in der Regel vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden, damit die Kosten anschließend erstattet werden können. Wie dieser Zuschuss im Detail funktioniert, mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten und wie die Beantragung abläuft, zeigt der Bereich Wohnung altersgerecht umbauen, der die häufigsten Umbauten samt Preisspannen einzeln durchgeht.
Antrag stellen: an die richtige Kasse
Der Antrag selbst läuft nicht über diese Seite, sondern ausschließlich über Ihre eigene Pflegekasse — meist telefonisch oder formlos schriftlich, danach folgt die Begutachtung. Welches Formular für welche Leistung nötig ist und wie lange die Bearbeitung bei den einzelnen Kassen üblicherweise dauert, unterscheidet sich in Details, auch wenn die gesetzlichen Beträge selbst bundesweit gleich bleiben. Gerade bei Leistungen wie der Verhinderungspflege, für die häufig Belege eingereicht werden müssen, lohnt es sich, das passende Formular der eigenen Kasse vorab zu kennen, statt es erst nach einer Rückfrage nachzureichen. Einen Überblick zu den gängigen Formularen der großen Kassen bietet die Seite zu den Pflegekassen.
Warum diese Seite unabhängig bleibt
Diese Seite gehört zu keiner Pflegekasse, keinem Pflegedienst und keinem Hersteller von Hilfsmitteln. Die Zahlen stammen aus dem Sozialgesetzbuch XI und den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, nicht aus Werbematerial, und jede Zahl lässt sich bis zu ihrer Quelle zurückverfolgen. Wer wissen möchte, wer diese Seite betreibt und wie sie sich finanziert, findet die Antworten auf Über uns, während die verwendeten Gesetzestexte und der Stand jeder einzelnen Zahl in der Methodik dokumentiert sind.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, ist der konkrete nächste Schritt, im Leistungs-Rechner nachzusehen, welche Beträge für genau diesen Grad zusammenkommen.
Die Leistungen auf einen Blick
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Vollstationär / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € | 131 € | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 131 € | 3.539 € |
Stand: 24. August 2026. Quelle: SGB XI und GKV-Spitzenverband. Die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.