Pflege verstehen

Nachbarschaftshilfe bei der AOK: Formular, Abrechnung und Ablauf

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die AOK stellt Informationen zur Nachbarschaftshilfe auf aok.de bereit. Abgerechnet wird über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat; die Regeln für Nachbarschaftshelfende legt das jeweilige Bundesland fest.

Wo Sie die AOK-Informationen und das Formular finden

Die AOK beschreibt die Nachbarschaftshilfe auf einer eigenen Seite: Nachbarschaftshilfe bei der AOK. Dort finden Sie die Hinweise zum Ablauf. Eine Übersicht der Pflegeformulare steht unter aok.de/pk/formulare-antraege/pflege. Die AOK ist in Regionen gegliedert; Formulare und Ansprechpartner wählen Sie auf aok.de nach Postleitzahl. Online erreichen Sie Ihre Kasse über das Portal Meine AOK (meine.aok.de).

Für den Entlastungsbetrag gibt es kein eigenes bundesweites AOK-Formular, das Sie ausfüllen müssten. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Entscheidend ist also ein sauberer Nachweis: wer hat wann welche Hilfe geleistet, und was wurde dafür bezahlt.

Kontakt: Die AOK hat keine einheitliche Pflege-Rufnummer. Die Servicenummern der Regionen finden Sie unter aok.de/pk/kontakt/servicenummern. Stand: 2. November 2026.

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So funktioniert die Abrechnung über den Entlastungsbetrag

Nachbarschaftshilfe wird aus dem Entlastungsbetrag finanziert. Er beträgt bis zu 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, auch in Pflegegrad 1 (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Er ist zweckgebunden, unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Schritt Was zu tun ist
1 Prüfen, ob die helfende Person nach dem Recht Ihres Bundeslandes als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin zugelassen ist
2 Leistung erbringen lassen und Datum, Dauer und Tätigkeit festhalten
3 Vergütung zahlen und eine Quittung oder einen Beleg ausstellen lassen
4 Belege bei der AOK einreichen; den passenden Weg nennt Ihre Regional-AOK

Nicht verbrauchte Beträge des Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Belege sollten Sie deshalb so rechtzeitig einreichen, dass dieser Termin nicht verstreicht. Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen; für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln (§ 45b Abs. 4 SGB XI).

Vorlagen für den Nachweis finden Sie unter Nachbarschaftshilfe abrechnen: Formular und Vorlage. Ein offizielles AOK-Formular ersetzen sie nicht, wenn Ihre Regionalkasse eines vorgibt.

Warum das Landesrecht über die Nachbarschaftshilfe entscheidet

Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht; die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung (§ 45a Abs. 1 und 3 SGB XI). Das gilt auch für die Nachbarschaftshilfe. Voraussetzungen wie Schulung, Zahl der zu unterstützenden Personen oder Aufwandsentschädigung unterscheiden sich daher je nach Bundesland. Die AOK wendet diese Länderregeln an, setzt sie aber nicht selbst fest.

Deshalb gibt es keine AOK-weite Regel, die für alle gilt. Fragen Sie vor der ersten Hilfe bei Ihrer regionalen AOK nach, ob die geplante Konstellation anerkannt wird. Die Länderseiten erklären die jeweiligen Besonderheiten: Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Zur Frage der Bezahlung siehe Stundenlohn in der Nachbarschaftshilfe.

Umwandlung der Sachleistung als zweite Möglichkeit

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag und ohne vorherige Antragstellung. Wer die Pflegesachleistung nicht ausschöpft, kann damit das Budget für Nachbarschaftshilfe erweitern. Ob und wie Ihre Regional-AOK den Beleg dafür erwartet, klären Sie vor der Einreichung.

Online abrechnen oder Belege einreichen

Die AOK bietet das Portal Meine AOK (meine.aok.de). Die AOK Rheinland/Hamburg hat für die Verhinderungspflege eine eigene Online-Abrechnung, bei der eine handschriftlich unterschriebene Quittungsvorlage hochgeladen wird. Ob Ihre Region für Nachbarschaftshilfe einen vergleichbaren Weg anbietet, sehen Sie auf der Formularseite Ihrer Regional-AOK. Welchen Einreichungsweg sie vorsieht, erfahren Sie dort oder über die Servicenummer.

Als Anhaltspunkt für einen nachvollziehbaren Beleg bieten sich folgende Angaben an: Name der pflegebedürftigen Person, Name der helfenden Person, Zeitraum und Art der Hilfe, gezahlter Betrag und Unterschrift. Welche Angaben Ihre Regional-AOK tatsächlich verlangt, klären Sie dort. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob der Betrag in den Entlastungsbetrag passt.

Sie möchten wissen, was von Ihrem Budget noch übrig ist? Der Entlastungsbetrag-Rechner hilft bei Restbetrag und Übertrag. Den ersten konkreten Schritt gehen Sie jetzt: Suchen Sie auf aok.de/pk/formulare-antraege/pflege Ihre Regional-AOK heraus und klären Sie dort die Anerkennung Ihrer Nachbarschaftshilfe.

Häufige Fragen

Gibt es ein AOK-Formular für die Nachbarschaftshilfe als PDF?

Für den Entlastungsbetrag ist kein bundesweit einheitliches PDF vorgesehen. Der Anspruch entsteht ohne Antrag, die Kasse erstattet gegen Belege. Prüfen Sie die Formularseite Ihrer Regional-AOK auf aok.de.

Muss ich Nachbarschaftshilfe bei der AOK vorher beantragen?

Nein, ein vorheriger Antrag ist für den Entlastungsbetrag nicht nötig (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Sie reichen die Belege über die entstandenen Kosten ein. Ob die helfende Person anerkannt werden kann, richtet sich nach Landesrecht.

Wie viel Geld steht für Nachbarschaftshilfe zur Verfügung?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat. Nicht verbrauchte Beträge des Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Kann ich online bei der AOK abrechnen?

Die AOK bietet das Portal Meine AOK (meine.aok.de). Welche Online-Wege für Nachbarschaftshilfe in Ihrer Region bestehen, zeigt die Seite Ihrer Regional-AOK.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Anerkennung nach Landesrecht klären

    Fragen Sie Ihre Regional-AOK, ob die helfende Person in Ihrem Bundesland als Nachbarschaftshelfer anerkannt werden kann.

    Nachbarschaftshilfe im Überblick →
  2. Belege vorbereiten

    Nutzen Sie eine Vorlage, um Zeit, Tätigkeit und Vergütung nachvollziehbar festzuhalten.

    Vorlage zur Abrechnung →
  3. Restbudget prüfen

    Ermitteln Sie, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist.

    Zum Rechner →

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