Pflege verstehen

Nachbarschaftshilfe bei der KKH: Formular, Abrechnung und Kontakt

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die KKH stellt für die Nachbarschaftshilfe kein eigenes PDF bereit. Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag; Sie rechnen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich gegen Belege ab. Ob und wie Nachbarschaftshilfe möglich ist, regelt das jeweilige Bundesland.

Für die Nachbarschaftshilfe gibt es bei der KKH kein eigenes PDF

Wer nach einem „KKH Nachbarschaftshilfe Formular als PDF“ sucht, findet auf den Pflegeseiten der KKH keine eigene Vorlage dafür. Die Übersicht aller Anträge und Formulare der Pflegekasse steht unter kkh.de/leistungen/pflege/antraege-formulare. Den Entlastungsbetrag beschreibt die KKH auf dieser Seite, ebenfalls ohne herunterladbares Formular.

Das hat einen rechtlichen Grund: Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Entscheidend ist deshalb nicht ein Antrag, sondern ein nachvollziehbarer Beleg über die Hilfe, die Sie bezahlt haben.

Frage Antwort
Eigenes KKH-PDF für Nachbarschaftshilfe nicht vorhanden
Vorheriger Antrag nötig nein, Erstattung gegen Belege
Höhe des Entlastungsbetrags bis zu 131 € monatlich
Übersicht der KKH-Formulare Anträge und Formulare

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Was Nachbarschaftshilfe mit dem Entlastungsbetrag zu tun hat

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er gilt unter anderem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshilfe gehört zu den Angeboten der letzten Gruppe, sofern das Land sie ausdrücklich zulässt. Die Anerkennung regeln die Landesregierungen per Rechtsverordnung (§ 45a SGB XI).

Das bedeutet: Die KKH legt die Voraussetzungen nicht selbst fest. Welche Anforderungen an helfende Nachbarn gelten, etwa Schulung oder Aufwandsentschädigung, hängt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person ab. Den Überblick bietet die Seite Nachbarschaftshilfe. Für einzelne Länder gibt es eigene Seiten, zum Beispiel Hamburg, Niedersachsen, Berlin oder NRW.

Zahlen Sie einer helfenden Person erst Geld, wenn Sie wissen, dass die Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Für nicht anerkannte Hilfe kann die Kasse nichts erstatten.

So rechnen Sie bei der KKH ab

Da kein Vorab-Antrag nötig ist, läuft die Abrechnung nachträglich gegen Belege. Als Anregung, nicht als Vorgabe der KKH: Halten Sie für sich Name der pflegebedürftigen Person, Datum und Dauer der Hilfe, Art der Unterstützung und gezahlten Betrag schriftlich fest. Eine Vorlage zum Anpassen finden Sie unter Nachbarschaftshilfe abrechnen. Welche Angaben Ihr Land zusätzlich verlangt, hängt von der Landesverordnung ab. Wie die KKH Ihre Belege konkret entgegennimmt, fragen Sie am besten vorab bei der Pflegekasse nach.

Nicht verbrauchte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nutzbar. Das hilft, wenn die Hilfe unregelmäßig anfällt. Die Vergütung darf außerdem die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen; für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln.

Umwandlung von Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde. Das läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag und ohne vorherige Antragstellung (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Wer Pflegegeld bezieht, sollte die Folgen für die Kombinationsleistung vorab klären. Details: Pflegesachleistung.

Kontaktwege der KKH-Pflegekasse

Für Rückfragen zur Erstattung stehen diese Wege zur Verfügung (Stand: 2. November 2026):

Weg Angabe
E-Mail pflege@kkh.de
Fax 0511 39050200
Anschrift KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover
Servicezentrale 0800 5548640554 (gebührenfrei, rund um die Uhr; keine spezielle Pflege-Nummer)
Online Meine KKH (meine.kkh.de) und KKH-App

Quelle für Fax, Anschrift und E-Mail ist die Seite Anträge und Formulare; die Servicenummer steht unter kkh.de/kontakt. Bewahren Sie von allem, was Sie einreichen, eine Kopie auf.

Verhinderungspflege ist ein anderer Weg

Wenn die Hilfe der Nachbarn die Pflegeperson während einer Verhinderung vertritt, geht es um Verhinderungspflege und nicht um den Entlastungsbetrag. Die KKH verlangt dort keinen Antrag vorab, sondern ein Erstattungsformular nach der Leistung, das Sie telefonisch anfordern oder in Meine KKH beziehungsweise der KKH-App ausfüllen. Die Frist endet am 31. Dezember des Folgejahres. Mehr dazu auf der Seite Verhinderungspflege und bei der KKH-Verhinderungspflege.

Klären Sie zuerst Ihr Landesrecht auf der passenden Länderseite oder unter Nachbarschaftshilfe, und fragen Sie dann bei der KKH nach, wie Sie Ihren Beleg einreichen können.

Häufige Fragen

Gibt es ein KKH-Formular als PDF für Nachbarschaftshilfe?

Auf den Pflegeseiten der KKH ist kein eigenes PDF dafür veröffentlicht. Die Übersicht der Anträge und Formulare finden Sie unter kkh.de/leistungen/pflege/antraege-formulare. Entscheidend sind Belege über die entstandenen Kosten.

Muss ich Nachbarschaftshilfe bei der KKH vorher beantragen?

Nein. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht ohne vorherige Antragstellung, die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Kosten.

Wie hoch ist die Erstattung?

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich. Nicht verbrauchte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nutzbar.

Wer entscheidet, ob Nachbarschaftshilfe anerkannt ist?

Das Bundesland. Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht, die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung.

Wie erreiche ich die KKH bei Fragen zur Erstattung?

Per E-Mail an pflege@kkh.de, per Fax unter 0511 39050200 oder über Meine KKH und die KKH-App. Die Servicezentrale ist unter 0800 5548640554 gebührenfrei erreichbar (Stand: 2. November 2026).

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Landesregeln prüfen

    Klären Sie, ob Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland anerkannt ist und welche Bedingungen gelten.

    Zur Übersicht Nachbarschaftshilfe →
  2. Nachweis vorbereiten

    Halten Sie Datum, Dauer, Art der Hilfe und Betrag schriftlich fest.

    Vorlage zur Abrechnung →
  3. Restbetrag ermitteln

    Berechnen Sie, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist.

    Zum Entlastungsbetrag-Rechner →

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