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Nachbarschaftshilfe in NRW abrechnen: Regeln, Nachweise und Erstattung

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In NRW gibt es kein landesweit einheitliches Abrechnungsformular. Die Nachbarschaftshilfe wird über den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) gegen Belege bei der Pflegekasse abgerechnet; maßgeblich ist die AnFöVO NRW.

Abrechnung in NRW: kein Landesformular, sondern Belege an die Pflegekasse

Wer in Nordrhein-Westfalen nach einem „Abrechnungsformular Nachbarschaftshilfe“ sucht, wird kein einheitliches Landesformular finden. Die Abrechnung läuft über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag ohne vorherige Antragstellung; die Kasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Die Seiten zu einzelnen Kassen finden Sie unter Pflegekassen, etwa zu AOK, Barmer oder TK.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er gilt unter anderem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (in Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Selbstversorgung) und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Nachbarschaftshilfe gehört zur letzten Gruppe.

Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht; die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung. Rechtsgrundlage in NRW ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW), die die Anerkennung dieser Angebote regelt (Informationen: MAGS NRW). Den allgemeinen Überblick zur Leistung finden Sie unter Nachbarschaftshilfe.

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Wer in NRW als Nachbarschaftshelfer anerkannt ist

Nachbarschaftshilfe gilt über den Entlastungsbetrag als anerkannt, wenn vier Bedingungen zusammenkommen. Sie stammen von der Seite des MAGS NRW zur Unterstützung.

Bedingung Inhalt in NRW
Ehrenamtlich Die helfende Person unterstützt ehrenamtlich
Verwandtschaft Nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
Haushalt Lebt nicht im selben Haushalt
Pflegeperson Ist nicht selbst Pflegeperson

Die Betreuung ist zudem auf höchstens zwei pflegebedürftige Personen begrenzt (FAQ Nachbarschaftshilfe NRW des Pflegewegweisers NRW, Stand 02/2026). Wer verwandt ist oder im Haushalt lebt, fällt aus dieser Regelung heraus. Für Angehörige kommt unter Umständen die Verhinderungspflege in Betracht.

Nachweise: Qualifizierung oder Bestätigung der Regionalbüros

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Nachweis vereinfacht. Erforderlich ist entweder eine Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschafts- oder Pflegekurses oder die Bestätigung, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz zu kennen. Diese Bestätigung geht über die pflegebedürftige Person an die Pflegekasse.

Den Wortlaut der AnFöVO NRW sollten Sie bei Detailfragen im Verordnungstext selbst oder bei Ihrer Pflegekasse prüfen. Die Angaben hier folgen den Informationen des Landes und des Pflegewegweisers.

Aufwandsentschädigung: pauschal, höchstens 131 € im Monat

Einen klassischen Stundenlohn gibt es in NRW nicht. Die Aufwandsentschädigung kann individuell vereinbart und pauschal gezahlt werden, höchstens aber in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 €. Ergänzend gilt nach § 45b Abs. 4 SGB XI, dass die Vergütung die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen darf. Zum Stundenansatz anderer Länder siehe Stundenlohn bei Nachbarschaftshilfe.

Belege und Erstattung: was gesichert ist und was sich empfiehlt

Gesichert ist: Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen, und die Bestätigung der Regionalbüros bzw. der Kursnachweis geht über die pflegebedürftige Person an die Pflegekasse. Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mehr zur Verwendung finden Sie unter Entlastungsbetrag.

Als unverbindliche Empfehlung bietet es sich an, Einsatztage, Dauer und die gezahlte Entschädigung festzuhalten, damit die Belege nachvollziehbar sind. Eine Vorlage dafür finden Sie unter Nachbarschaftshilfe abrechnen. Ob Ihre Pflegekasse darüber hinaus bestimmte Unterlagen wünscht, klären Sie bei ihr direkt.

Ab Pflegegrad 2: Umwandlung des Sachleistungsbudgets

Zusätzlich können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Dieser Umwandlungsanspruch erfordert keine vorherige Antragstellung und läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Er setzt ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot voraus. Zur Sachleistung selbst: Pflegesachleistung.

Lebt der Helfer im selben Haushalt oder ist er bis zum 2. Grad verwandt, erkennt NRW die Hilfe nicht als Nachbarschaftshilfe an. Eine Erstattung wäre dann nicht möglich.

Prüfen Sie anhand der Übersicht der Pflegekassen, wie Sie Ihre Pflegekasse zur Abrechnung erreichen, und reichen Sie dort Ihre Belege samt Bestätigung ein.

Häufige Fragen

Gibt es in NRW ein einheitliches Abrechnungsformular für Nachbarschaftshilfe?

Ein landesweites Einheitsformular ist nicht bekannt. Die Abrechnung erfolgt gegen Belege bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

Darf ein Verwandter in NRW Nachbarschaftshilfe leisten?

Nicht, wenn er bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist. Auch wer im selben Haushalt lebt oder Pflegeperson ist, gilt nicht als anerkannter Nachbarschaftshelfer.

Wie viel darf der Helfer in NRW erhalten?

Es gibt keinen klassischen Stundenlohn. Eine pauschale Aufwandsentschädigung kann vereinbart werden, höchstens in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 €.

Wie viele Personen darf ein Nachbarschaftshelfer in NRW betreuen?

Die Betreuung ist auf höchstens zwei pflegebedürftige Personen begrenzt.

Braucht der Helfer in NRW einen Kurs?

Nachzuweisen ist eine Qualifizierung im Umfang eines Nachbarschafts- oder Pflegekurses oder die Bestätigung, das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz zu kennen.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Voraussetzungen klären

    Prüfen Sie, ob Helfer und pflegebedürftige Person die NRW-Kriterien erfüllen und welcher Nachweis vorliegt.

    Nachbarschaftshilfe im Überblick →
  2. Entlastungsbetrag einsetzen

    Verstehen Sie, wie Erstattung, Übertrag und Belege beim Entlastungsbetrag funktionieren.

    Zum Entlastungsbetrag →
  3. Kasse kontaktieren

    Klären Sie bei Ihrer Pflegekasse offene Fragen zur Abrechnung.

    Pflegekassen ansehen →

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