Pflege verstehen

Nachbarschaftshilfe in Berlin: Regeln nach der Pflegeunterstützungsverordnung

PuVO, Fassung vom 14.01.2021 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In Berlin regelt die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO), wer als Nachbarschaftshelfer anerkannt wird: volljährig, nicht im selben Haushalt, nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert, Grundkurs und Registrierung bei der Pflegekasse. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens 8 Euro je Stunde.

Berliner Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfende

Rechtsgrundlage in Berlin ist die Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, kurz Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO). Sie gilt seit dem 1. Januar 2017; der Text auf dem Portal sozialrecht.berlin.de trägt die Fassung vom 14. Januar 2021. Die Nachbarschaftshilfe ist in § 5a PuVO geregelt. Sie gehört zu den nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag, für die Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können.

Regel Berlin (§ 5a PuVO)
Alter volljährig
Haushalt nicht im selben Haushalt wie die unterstützte Person
Verwandtschaft nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
Pflegeperson nicht Pflegeperson im Sinne von § 19 SGB XI der unterstützten Person
Gleichzeitige Personen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen
Aufwandsentschädigung höchstens 8 Euro je Stunde

Wer also bereits die Pflege übernimmt, zusammenwohnt oder eng verwandt ist, kann in diesem Rahmen nicht als Nachbarschaftshelfer abrechnen. Für Angehörige kommen dann andere Leistungen in Betracht, etwa Pflegegeld oder Verhinderungspflege.

Sie möchten die Einsätze gleich abrechnen? Abrechnung ausfüllen und drucken →

Kurs und Registrierung: so werden Helfende anerkannt

Die Anerkennung setzt eine Schulung voraus. Vorgesehen ist ein Grundkurs Nachbarschaftshilfe von mindestens sechs Stunden zu je 60 Minuten. Wer einen Pflegekurs nach § 45 SGB XI besucht hat oder vergleichbare Erfahrung mitbringt, kann stattdessen an einer 120-minütigen Informationsveranstaltung teilnehmen. Zusätzlich muss sich die helfende Person bei der Pflegekasse registrieren lassen.

Alle drei Jahre ist die Teilnahme an einem Pflegekurs oder einer Informationsveranstaltung von mindestens 90 Minuten nachzuweisen. Bewahren Sie die Teilnahmebescheinigungen deshalb sorgfältig auf, denn die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und kann die Registrierung aufheben.

Abrechnung über die Pflegekasse

Bei der ersten Abrechnung legen die Helfenden eine Erklärung vor, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Pflegekasse prüft diese Angaben und kann die Registrierung aufheben, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Details zur Nutzung finden Sie unter Entlastungsbetrag, Berechnungshilfe im Entlastungsbetrag-Rechner.

Welche Formulare Ihre Pflegekasse für die Abrechnung verlangt, legt die Kasse fest. Fragen Sie dort nach dem aktuellen Vordruck für Nachbarschaftshilfe.

Wofür der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist

Der Entlastungsbetrag darf nicht frei verwendet werden. Er ist zweckgebunden für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt für Pflegedienste: Leistungen im Bereich der Selbstversorgung sind damit nicht abrechenbar. Die Nachbarschaftshilfe fällt in die letzte Gruppe, sie ist also nur dann erstattungsfähig, wenn die helfende Person nach dem Berliner Landesrecht anerkannt ist. Eine Hilfe ohne Anerkennung, etwa durch Verwandte im selben Haushalt, lässt sich über diesen Weg nicht abrechnen.

Die Länder regeln das Nähere jeweils selbst. Die Berliner Regeln sind deshalb nicht auf andere Bundesländer übertragbar; für Hamburg etwa finden Sie die dortigen Regeln unter Nachbarschaftshilfe Hamburg.

Umwandlung von Sachleistung ab Pflegegrad 2

Neben dem Entlastungsbetrag gibt es einen zweiten Weg. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Die Umwandlung erfordert keine vorherige Antragstellung und läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Beide Wege lassen sich somit nebeneinander nutzen. Mehr zur Sachleistung lesen Sie unter Pflegesachleistung.

Was Sie vor dem Start klären sollten

Prüfen Sie zuerst, ob die vorgesehene Person die Ausschlüsse (Haushalt, Verwandtschaft, Pflegeperson) erfüllt und ob sie nicht bereits zwei anspruchsberechtigte Personen unterstützt. Klären Sie dann Kurs und Registrierung. Erst danach sollten Stunden geleistet und mit höchstens 8 Euro je Stunde entschädigt werden. Führen Sie über die geleisteten Stunden schriftlich Buch, damit Sie der Pflegekasse später Belege vorlegen können. Allgemeine Fragen zur Vergütung behandelt die Seite Nachbarschaftshilfe Stundenlohn.

Melden Sie sich als nächsten Schritt bei Ihrer Pflegekasse und fragen Sie nach Registrierung und Abrechnung; Anschriften und Kontaktwege der Kassen finden Sie unter Pflegekassen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Nachbarschaftshelfer in Berlin pro Stunde bekommen?

Nach § 5a PuVO beträgt die Aufwandsentschädigung höchstens 8 Euro je Stunde. Die Vergütung darf zudem die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.

Dürfen Verwandte in Berlin als Nachbarschaftshilfe abrechnen?

Nicht, wenn sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, im selben Haushalt leben oder Pflegeperson nach § 19 SGB XI sind. Helfende sollen außerdem volljährig sein.

Welchen Kurs brauchen Nachbarschaftshelfende in Berlin?

Vorgesehen ist ein Grundkurs von mindestens sechs Stunden zu je 60 Minuten. Mit Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder vergleichbarer Erfahrung genügt eine 120-minütige Informationsveranstaltung. Dazu kommt die Registrierung bei der Pflegekasse.

Wie viele Personen darf ich als Nachbarschaftshelfer gleichzeitig unterstützen?

In Berlin höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Pflegekasse kontaktieren

    Registrierung und aktuelle Abrechnungsunterlagen bei Ihrer Pflegekasse erfragen.

    Zu den Pflegekassen →
  2. Entlastungsbetrag planen

    Restbetrag und Übertrag ermitteln, bevor Stunden abgerechnet werden.

    Zum Rechner →
  3. Vergütung einordnen

    Allgemeine Hinweise zum Stundenlohn in der Nachbarschaftshilfe nachlesen.

    Zum Stundenlohn →

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