Pflegegrad berechnen: die 6 Module des Medizinischen Dienstes
Kurz gesagt
Der Rechner fragt die sechs Module der Begutachtung ab, gewichtet Ihre Angaben genauso wie der Medizinische Dienst und zeigt einen ungefähren Punktwert mit zugeordnetem Pflegegrad. Er ist eine Selbsteinschätzung zur Vorbereitung, keine Begutachtung und kein Ersatz für den Bescheid der Pflegekasse.
Der Rechner oben bildet die sechs Module ab, die auch der Medizinische Dienst bei der Begutachtung prüft, und rechnet sie mit derselben Gewichtung zusammen. Der folgende Abschnitt erklärt, wie diese Rechnung im Hintergrund funktioniert, welche Annahmen sie trifft und wo ihre Grenzen liegen — damit Sie das Ergebnis richtig einordnen können.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
Jede der sechs Fragengruppen im Rechner entspricht einem Modul der Begutachtungsrichtlinien und geht mit einem festen Prozentsatz in die Gesamtpunktzahl ein:
| Nr. | Modul | Gewichtung | Was geprüft wird |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Mobilität | 10 % | Positionswechsel, Halten, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen |
| Modul 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % | Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt |
| Modul 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % | Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt |
| Modul 4 | Selbstversorgung | 40 % | Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung |
| Modul 5 | Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % | Medikation, Verbände, Arztbesuche, Therapien |
| Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte |
Diese Gewichtung ist keine Annahme dieser Seite, sondern gesetzlich in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt. Sie erklärt, warum zwei Personen mit ähnlichem Gesamteindruck auf sehr unterschiedliche Pflegegrade kommen können: Wer in der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, bekommt mehr Gewicht angerechnet als jemand mit vergleichbaren Einschränkungen allein bei der Mobilität. Ausführlicher erklärt das die Seite zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Die Sonderregel bei Modul 2 und 3
Eine Besonderheit betrifft die Module Kognition und Verhalten: Der Rechner addiert sie nicht, sondern übernimmt nur den höheren der beiden Einzelwerte mit 15 Prozent. Das entspricht exakt der Regel, nach der auch die Begutachtung selbst rechnet, weil sich kognitive und psychische Einschränkungen bei vielen Erkrankungen inhaltlich überschneiden. Wer bei beiden Modulen hohe Werte einträgt, sieht deshalb im Ergebnis keinen doppelten Effekt.
Von der Gesamtpunktzahl zum Pflegegrad
Aus der gewichteten Summe aller Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Diese wird dann einer von fünf Stufen zugeordnet:
| Pflegegrad | Gewichtete Punkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis unter 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Die Grenzen sind als Bereiche definiert, nicht als runde Zahlen. Das bedeutet: Ein Ergebnis von 46 Punkten und eines von 47,4 Punkten führen beide noch zu Pflegegrad 2, obwohl der Abstand zur nächsten Schwelle sehr unterschiedlich groß ist. Gerade in der Nähe einer Schwelle lohnt es sich, die eigenen Angaben noch einmal zu prüfen, bevor Sie sich auf ein Ergebnis verlassen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, jemand erreicht folgende Werte je Modul: Mobilität 60 von 100 möglichen Punkten, Kognition 40, Verhalten 20, Selbstversorgung 70, krankheitsbedingte Anforderungen 30, Alltagsgestaltung 50. Für Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert, hier also 40 aus Kognition, nicht die Summe aus 40 und 20. Jeder Modulwert wird dann mit seinem Gewicht multipliziert und alles addiert: Mobilität 60 × 10 % = 6,0, Kognition/Verhalten 40 × 15 % = 6,0, Selbstversorgung 70 × 40 % = 28,0, krankheitsbedingte Anforderungen 30 × 20 % = 6,0, Alltagsgestaltung 50 × 15 % = 7,5. In der Summe ergibt das 53,5 Punkte, was nach der Tabelle oben Pflegegrad 3 entspricht. Dieses Beispiel zeigt zugleich, warum Selbstversorgung mit 28 von 53,5 Punkten hier mehr als die Hälfte des Ergebnisses ausmacht, obwohl der Rohwert dort nicht am höchsten liegt.
Was der Rechner nicht leisten kann
Der Rechner arbeitet mit denselben Gewichtungsregeln wie die Begutachtung, kennt aber weder Ihren tatsächlichen Alltag noch die feineren Abstufungen innerhalb jedes Moduls, die ein Gutachter oder eine Gutachterin vor Ort einschätzt. Selbsteinschätzungen neigen zudem in beide Richtungen zu Verzerrungen: Manche unterschätzen ihren Bedarf aus Gewohnheit oder Stolz, andere überschätzen ihn aus Sorge, bei der echten Begutachtung nicht ernst genommen zu werden. Das Ergebnis dieses Rechners ist deshalb ausdrücklich eine Annäherung zur eigenen Orientierung, keine Prognose für den tatsächlichen Bescheid, und in keinem Fall eine Aussage des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegekasse.
Was Sie mit dem Ergebnis tun sollten
Liegt Ihr geschätzter Punktwert nahe an einer Schwelle, lohnt es sich, vor dem eigentlichen Begutachtungstermin genauer zu dokumentieren, wo im Alltag tatsächlich Unterstützung gebraucht wird, etwa mit einem kurzen Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Wie ein solcher Termin abläuft und worauf der Gutachter oder die Gutachterin besonders achtet, erklärt die Seite zur Begutachtung im Detail. Haben Sie noch keinen Antrag gestellt, ist der nächste Schritt ohnehin unabhängig vom Rechnerergebnis derselbe: den Pflegegrad beantragen, denn erst das Antragsdatum bestimmt, ab wann später Leistungen gezahlt werden. Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat und stattdessen wissen möchte, welches Geld und welche Ansprüche konkret dazugehören, findet die Antwort im Leistungs-Rechner.
Häufige Fragen
Ersetzt der Rechner die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung nach denselben Regeln, entscheidet aber nichts. Verbindlich ist ausschließlich das Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Bescheid erstellt.
Warum zählt bei mir nur eines von zwei Modulen?
Kognition (Modul 2) und Verhalten (Modul 3) werden nicht addiert. Es fließt nur der höhere der beiden Einzelwerte mit 15 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein, das ist so in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt.
Warum wiegt Selbstversorgung so viel mehr als Mobilität?
Modul 4, Selbstversorgung, geht mit 40 Prozent ein, Modul 1, Mobilität, nur mit 10 Prozent. Diese Gewichtung ist gesetzlich festgelegt und bildet ab, wie stark der jeweilige Bereich den täglichen Unterstützungsbedarf tatsächlich prägt.
Was mache ich, wenn mein Ergebnis knapp unter einer Schwelle liegt?
Notieren Sie, in welchem Modul die meisten Punkte fehlen, und schildern Sie diesen Bereich bei der echten Begutachtung möglichst konkret. Knappe Fälle entscheiden sich oft an einzelnen gut dokumentierten Details.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Base legal de todas las prestaciones y sus importes.
- Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes — Los seis módulos, sus preguntas y la ponderación de puntos.
- Metodología propia — Supuestos de las calculadoras y política de actualización.
Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Module im Detail verstehen
Wie der Medizinische Dienst jedes Modul konkret prüft und bewertet.
Zur Begutachtung → - Pflegegrad beantragen
Ohne Antrag bei der Pflegekasse findet keine Begutachtung statt.
Antrag stellen → - Leistungen zum Ergebnis ansehen
Welches Geld und welche Ansprüche zu Ihrem geschätzten Pflegegrad gehören.
Zum Leistungs-Rechner →