Nachbarschaftshilfe: Wie hoch darf die Bezahlung pro Stunde sein?
Kurz gesagt
Einen bundesweit einheitlichen Stundenlohn für Nachbarschaftshilfe gibt es nicht. Die Höhe der Aufwandsentschädigung regelt das jeweilige Land in seiner Verordnung nach § 45a SGB XI; bezahlt wird aus dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich oder aus dem Umwandlungsanspruch.
Kein bundesweiter Stundensatz: Das Land entscheidet
Wer wissen möchte, wie hoch die Nachbarschaftshilfe bezahlt wird, findet im Bundesrecht keinen Eurobetrag pro Stunde. Nach § 45a Abs. 1 und 3 SGB XI brauchen Angebote zur Unterstützung im Alltag eine Anerkennung nach Landesrecht; die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung. Dazu gehört bei der Nachbarschaftshilfe auch, ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf.
Die Antwort auf „Wie hoch ist die Nachbarschaftshilfe?“ lautet deshalb: Sie hängt vom Bundesland ab. Prüfen Sie vor der ersten Zahlung den aktuellen Verordnungstext Ihres Landes oder fragen Sie Ihre Pflegekasse.
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Woraus die Bezahlung stammt
Die Nachbarschaftshilfe wird nicht als eigene Leistung gezahlt. Sie wird aus bestehenden Budgets finanziert. Zwei Wege kommen in Betracht:
| Quelle | Rechtsgrundlage | Was gilt |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | bis zu 131 € monatlich, in allen Pflegegraden einschließlich Pflegegrad 1 |
| Umwandlungsanspruch | § 45a Abs. 4 SGB XI | ab Pflegegrad 2 bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde |
Beide Wege laufen unabhängig voneinander. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Die Höhe der Sachleistung je Pflegegrad finden Sie auf der Seite zur Pflegesachleistung.
Der Entlastungsbetrag ist allerdings nicht allein für Nachbarschaftshilfe gedacht. Er ist zweckgebunden für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Selbstversorgung) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Was Sie für einen dieser Zwecke verbrauchen, steht für die Nachbarschaftshilfe nicht mehr zur Verfügung.
Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass Sie die Sachleistung im jeweiligen Monat nicht nutzen. Wer einen Pflegedienst beauftragt und das Sachleistungsbudget ausschöpft, hat in diesem Monat daher nichts umzuwandeln. Der Entlastungsbetrag steht dagegen unabhängig davon zur Verfügung und kann auch für Pflegegrad 1 genutzt werden.
Erstattung statt Vorabbewilligung
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Auch die Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI erfordert keinen vorherigen Antrag.
Bewahren Sie Zahlungsbelege und Stundenaufstellungen auf. Welches Formular Ihre Kasse verlangt, steht auf deren eigenen Seiten; die Wege der einzelnen Kassen finden Sie unter Pflegekassen.
Preisgrenze nach Bundesrecht
Eine Bundesregel gibt es dennoch: Nach § 45b Abs. 4 SGB XI darf die Vergütung für Leistungen aus dem Entlastungsbetrag die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln. Ein vereinbarter Stundensatz muss sich also an dieser Preisgrenze messen lassen; was Ihr Land darüber hinaus festlegt, steht in der jeweiligen Landesverordnung.
Was Sie vor der ersten Zahlung klären
Damit die Erstattung nicht scheitert, gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Landesverordnung prüfen: Ist Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland vorgesehen und unter welchen Voraussetzungen?
- Voraussetzungen der helfenden Person klären, etwa Kurs, Alter oder verwandtschaftliche Beziehung, soweit Ihr Land das regelt.
- Eine Vereinbarung über Art, Dauer und Entschädigung der Hilfe schriftlich festhalten.
- Jede Stunde dokumentieren und die Zahlung belegen.
- Belege bei der Pflegekasse einreichen; den Ablauf beschreibt die Seite zum Antrag auf Nachbarschaftshilfe.
Bundeslandspezifische Regeln finden Sie auf den Seiten zu Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und NRW.
Budget und Stundenzahl überschlagen
Da die Entschädigung je Land verschieden ist, lässt sich die mögliche Stundenzahl nur mit dem Satz Ihres Landes ausrechnen: Monatsbudget geteilt durch den zulässigen Stundensatz. Rechnen Sie dabei nur mit dem Betrag, der im jeweiligen Monat tatsächlich noch frei ist. Wie viel vom Entlastungsbetrag noch frei ist und was ins Folgejahr übertragen wird, ermittelt der Entlastungsbetrag-Rechner. Eine allgemeine Übersicht zum Budget bietet die Seite zum Entlastungsbetrag.
Nehmen Sie als Nächstes die Verordnung Ihres Bundeslandes zur Hand und prüfen Sie die dortige Entschädigungsregel, bevor Sie eine Stundenvereinbarung treffen; den Ablauf der Erstattung erklärt der Antrag auf Nachbarschaftshilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn für Nachbarschaftshilfe?
Einen bundesweiten Satz gibt es nicht. Die Höhe der Aufwandsentschädigung regelt die Verordnung Ihres Bundeslandes nach § 45a SGB XI. Nach Bundesrecht darf die Vergütung aber die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.
Woher kommt das Geld für die Nachbarschaftshilfe?
Aus dem Entlastungsbetrag von 131 € monatlich oder, ab Pflegegrad 2, aus dem Umwandlungsanspruch von bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Sachleistungs-Höchstbetrags. Beide Wege laufen unabhängig voneinander.
Muss ich die Nachbarschaftshilfe vorher beantragen?
Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Kosten. Auch die Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI braucht keinen vorherigen Antrag.
Verfällt das Geld, wenn ich es nicht nutze?
Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag — Anspruch, Zweckbindung, Erstattung gegen Belege und Preisgrenze
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag — Anerkennung nach Landesrecht und Umwandlungsanspruch
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Landesregel prüfen
Lesen Sie, was Ihr Bundesland zur Nachbarschaftshilfe und zur Entschädigung vorsieht, bevor Sie einen Stundensatz vereinbaren.
Zur Übersicht Nachbarschaftshilfe → - Budget berechnen
Ermitteln Sie, wie viel vom Entlastungsbetrag noch frei ist und was übertragen wird.
Zum Entlastungsbetrag-Rechner → - Erstattung vorbereiten
Klären Sie, welche Belege Sie bei der Pflegekasse einreichen.
Zum Antrag →