Pflege verstehen

Welche Leistungen stehen mir zu?

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Sie geben Ihren Pflegegrad ein, und der Rechner zeigt alle monatlichen Beträge wie Pflegegeld oder Entlastungsbetrag sowie jährliche Budgets wie den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Einmalige Zuschüsse wie beim Wohnumbau summiert er bewusst nicht mit ein, weil sie keinem festen Rhythmus folgen.

Der Rechner oben ordnet einem eingegebenen Pflegegrad die dazugehörigen Beträge zu. Der folgende Abschnitt erklärt, was in diese Zusammenstellung einfließt, was bewusst getrennt bleibt und wie Sie die Zahlen für die eigene Planung nutzen.

Was der Rechner zusammenrechnet

Für den gewählten Pflegegrad zeigt der Rechner die laufenden Ansprüche, die direkt an diesen Grad gekoppelt sind: das monatliche Pflegegeld, die Pflegesachleistung bei Versorgung durch einen ambulanten Dienst, den monatlichen Entlastungsbetrag und, sofern zutreffend, die Leistung für vollstationäre Pflege. Zusätzlich weist er den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus, der ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Diese Beträge stammen unmittelbar aus dem Sozialgesetzbuch XI und werden nicht geschätzt oder hochgerechnet.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad
PflegegradPflegegeld / MonatSachleistung / MonatVollstationär / MonatEntlastungsbetrag / MonatVerhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr
Pflegegrad 1125 €131 €
Pflegegrad 2347 €796 €805 €131 €3.539 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €1.319 €131 €3.539 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €1.855 €131 €3.539 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €2.096 €131 €3.539 €

Was der Rechner bewusst nicht summiert

Drei Kategorien fehlen absichtlich in der zusammengefassten Monatssumme. Erstens der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 € je Maßnahme, weil er einmalig anfällt und keinen monatlichen Rhythmus hat. Zweitens Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € im Monat, die zwar laufend gezahlt werden, aber zweckgebunden für Verbrauchsmaterial sind und nicht frei verfügbar wie Pflegegeld. Drittens Pflegegeld und Pflegesachleistung selbst dann nicht gemeinsam in voller Höhe, wenn beide gleichzeitig genutzt werden: Bei einer Kombinationsleistung sinkt der Pflegegeld-Anteil im Verhältnis dazu, wie stark die Sachleistung bereits ausgeschöpft ist. Diese Verrechnung erklärt die Seite zur Pflegesachleistung im Detail, weil sie sich nicht in einer einfachen Additionsformel abbilden lässt.

Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3

Für Pflegegrad 3 zeigt der Rechner beispielsweise: 599 € Pflegegeld im Monat, wenn ausschließlich private Pflege durch Angehörige erfolgt, oder alternativ bis zu 1.497 € Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung vollständig übernimmt. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, die unabhängig von dieser Wahl monatlich zur Verfügung stehen, sowie ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wird die Pflege gemischt organisiert, etwa teilweise durch die Familie und teilweise durch einen Dienst, verschiebt sich das Verhältnis zwischen den ersten beiden Beträgen, ohne dass Entlastungsbetrag oder Jahresbetrag davon berührt werden.

Warum die Beträge sich zwischen Pflegegrad 1 und den übrigen so stark unterscheiden

Pflegegrad 1 fällt in der Tabelle deutlich aus dem Muster: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, dafür aber bereits den vollen Entlastungsbetrag von 131 €. Das liegt daran, dass Pflegegrad 1 gesetzlich als geringe Beeinträchtigung eingestuft wird, für die vor allem Entlastung im Alltag vorgesehen ist, nicht die Finanzierung umfangreicher Pflege durch Dritte. Wer diesen Unterschied nachvollziehen möchte, findet die Hintergründe auf der Seite Pflegegrad 1.

Was das Ergebnis nicht ist

Die angezeigten Beträge sind die gesetzlichen Höchstsätze für den jeweiligen Pflegegrad, keine Vorhersage dessen, was Ihre Pflegekasse tatsächlich auszahlt. Ob der volle Betrag ankommt, hängt vom gestellten Antrag, vom Nachweis der Voraussetzungen und vom Bescheid der zuständigen Kasse ab. Auch berücksichtigt der Rechner keine individuellen Besonderheiten wie bereits laufende Leistungen aus dem Vorjahr oder eine bereits teilweise genutzte Verhinderungspflege. Für solche Detailfragen sind die einzelnen Leistungsseiten und im Zweifel die eigene Pflegekasse die richtige Anlaufstelle.

Auch der Wechsel zwischen Pflegegraden bildet der Rechner nicht automatisch ab: Er zeigt immer nur den Stand für den eingegebenen Grad, nicht die Differenz zu einem höheren oder niedrigeren. Wer nach einer Verschlechterung eine Höherstufung erwägt, kann den Rechner einfach zweimal mit unterschiedlichen Pflegegraden aufrufen und die beiden Ergebnisse nebeneinanderlegen, um zu sehen, wie stark sich die monatlichen Beträge tatsächlich unterscheiden würden.

Was Sie mit dem Ergebnis tun sollten

Nutzen Sie die angezeigte Übersicht, um vor einem Antrag realistisch einzuschätzen, welche Kombination aus Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag zur eigenen Pflegesituation passt, bevor Sie mit der Kasse sprechen. Für die einzelnen Leistungen lohnt sich anschließend ein Blick in die jeweilige Detailseite, etwa zum Pflegegeld oder zum Entlastungsbetrag, da dort Auszahlungstermine, Nachweispflichten und Besonderheiten stehen, die der Rechner aus Platzgründen nicht abbildet. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte zuerst den Pflegegrad-Rechner nutzen, denn ohne anerkannten Grad bleiben alle hier gezeigten Beträge theoretisch.

Häufige Fragen

Rechnet der Rechner auch mit Kombinationsleistungen?

Er zeigt Pflegegeld und Pflegesachleistung als eigene Beträge nebeneinander. Wie sich beide anteilig kombinieren lassen, wenn ein Pflegedienst nur einen Teil der Leistung übernimmt, erklärt die Seite zur Pflegesachleistung.

Warum taucht der Wohnumbau-Zuschuss nicht in der Summe auf?

Weil er einmalig je Maßnahme gezahlt wird, nicht monatlich oder jährlich wiederkehrend. Eine Addition mit laufenden Leistungen würde ein falsches Bild der tatsächlich verfügbaren Monatssumme ergeben.

Zeigt der Rechner auch Leistungen, die ich schon anderswo gelesen habe?

Er zeigt die Beträge, die direkt an Ihren Pflegegrad gekoppelt sind. Details zu Voraussetzungen und Antrag jeder einzelnen Leistung finden Sie über die verlinkten Detailseiten.

Was, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Dann liefert der Pflegegrad-Rechner zuerst eine Einschätzung, welcher Grad infrage kommt, bevor sich die konkreten Leistungen sinnvoll ansehen lassen.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Pflegegeld im Detail

    Wie und wann das monatliche Pflegegeld ausgezahlt wird.

    Zum Pflegegeld →
  2. Alle Leistungen im Überblick

    Jede einzelne Leistung mit Voraussetzungen und Antragsweg.

    Zur Leistungsübersicht →
  3. Pflegegrad noch nicht bekannt?

    Erst den voraussichtlichen Pflegegrad schätzen, dann die passenden Leistungen ansehen.

    Zum Pflegegrad-Rechner →

Passende Seiten