Entlastungsbetrag berechnen: Restbetrag und Übertrag ermitteln
Kurz gesagt
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mit dem Rechenweg unten ermitteln Sie Ihr aktuelles Guthaben.
So berechnen Sie Ihr Guthaben beim Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf 131 € im Monat und gilt für alle Pflegegrade, auch für Pflegegrad 1. Er wird nicht als Geld ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung für anerkannte Angebote gewährt, etwa für Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder die Kosten der Tagespflege außerhalb der Pflegeleistung. Den Saldo ermitteln Sie in drei Schritten.
- Zählen Sie die Monate, in denen Sie Anspruch hatten, und multiplizieren Sie sie mit 131 €.
- Addieren Sie alle Rechnungen, die Sie bei der Pflegekasse eingereicht und erstattet bekommen haben.
- Die Differenz ist Ihr Restguthaben.
Den verbindlichen Stand bestätigt Ihre Pflegekasse. Fordern Sie dort eine Übersicht über bereits abgerechnete Beträge an und gleichen Sie sie mit Ihrer eigenen Rechnung ab.
Wie viel steht Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →
Rechenweg in einer Formel
Die folgende Tabelle zeigt die Logik, ohne konkrete Rechnungsbeträge. Setzen Sie Ihre eigenen Werte aus Ihren Unterlagen ein.
| Schritt | Rechnung |
|---|---|
| Anspruch gesamt | Anzahl der Anspruchsmonate × 131 € |
| Bereits erstattet | Summe der von der Kasse erstatteten Rechnungen |
| Restguthaben | Anspruch gesamt − bereits erstattet |
| Anspruch pro Jahr bei vollem Jahr | 12 × 131 € = 1.572 € |
Der Saldo umfasst alle Monate mit Anspruch, den laufenden Monat eingeschlossen, und zwar ohne Doppelzählung. Ein Beispiel: Liegt der Anspruch seit Januar vor und es ist März, zählen Sie drei Monate, also 3 × 131 €. Sind in diesem Zeitraum keine Rechnungen erstattet worden, entspricht das Guthaben genau diesem Anspruch. Der laufende Monat kommt nicht noch einmal hinzu.
Übertrag: Was mit nicht genutzten Beträgen geschieht
Nicht verbrauchte Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden auf die folgenden Monate übertragen und sammeln sich als Guthaben an. Beträge aus einem Kalenderjahr, die nicht verbraucht wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Rechnen Sie deshalb frühzeitig nach, ob Guthaben aus dem Vorjahr noch offen ist, und reichen Sie dieses zuerst ein.
Lassen Sie Guthaben nicht liegen, weil die Abrechnung aufwendig erscheint. Beträge aus dem Vorjahr, die bis zum 30. Juni nicht genutzt wurden, verfallen.
Wofür das Guthaben eingesetzt werden kann
Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann für Angebote verwendet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Typisch sind Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Anbieter. Bei Tagespflege und Kurzzeitpflege kann er nur für bestimmte Kostenanteile eingesetzt werden, etwa für Unterkunft und Verpflegung oder den verbleibenden Eigenanteil, nicht für die Pflegeleistung selbst. Im Pflegegrad 1 dürfen mit dem Entlastungsbetrag keine Leistungen der körperbezogenen Pflege bezahlt werden. Einzelheiten und Beispiele finden Sie auf der Seite zum Entlastungsbetrag. Eine Auszahlung an Sie selbst ist grundsätzlich nicht vorgesehen; erstattet wird gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters.
Abgrenzung zu anderen Budgets
Der Entlastungsbetrag ist ein eigenes Budget. Er wird nicht mit dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € verrechnet. Wie Sie dieses Budget berechnen, zeigt der Verhinderungspflege-Rechner. Wer Pflegegeld und Pflegedienst mischt, findet Hilfe im Kombinationsleistungs-Rechner. Mögliche künftige Änderungen behandelt die Seite zur Pflegereform 2027.
Dieser Rechenweg ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse. Geben Sie auf dieser Seite keine persönlichen Daten ein; rechnen Sie mit eigenen Unterlagen.
Was Sie mit dem Ergebnis tun
Sammeln Sie die offenen Rechnungen anerkannter Anbieter, vergleichen Sie die Summe mit Ihrem errechneten Guthaben und reichen Sie sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Beginnen Sie mit Beträgen aus dem Vorjahr. Bei Fragen zum Ablauf hilft die Übersicht der Pflegekassen; eine Gesamtschau aller Ansprüche bietet der Leistungs-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Er beträgt 131 € im Monat und gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 gab es nicht.
Wie berechne ich den Übertrag beim Entlastungsbetrag?
Multiplizieren Sie die Anspruchsmonate mit 131 € und ziehen Sie die bereits erstatteten Rechnungen ab. Die Differenz ist Ihr Guthaben. Den verbindlichen Stand nennt Ihre Pflegekasse.
Verfällt nicht genutztes Guthaben?
Nicht genutzte Beträge werden angespart und auf die folgenden Monate übertragen. Beträge aus einem Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Was bis dahin nicht genutzt wurde, verfällt.
Wird der Entlastungsbetrag mit der Verhinderungspflege verrechnet?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist ein eigenes Budget und getrennt vom gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Guthaben bei der Kasse erfragen
Lassen Sie sich den abgerechneten Stand bestätigen, bevor Sie Rechnungen einreichen.
Pflegekassen ansehen → - Verwendung prüfen
Klären Sie, welche Angebote den Entlastungsbetrag nutzen dürfen.
Entlastungsbetrag im Detail → - Weitere Budgets berechnen
Ermitteln Sie das Budget für Ersatzpflege separat.
Zum Verhinderungspflege-Rechner →