Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Kurz gesagt
Die Pflegeversicherung kennt Geldleistungen wie das Pflegegeld, Sachleistungen für einen Pflegedienst und ergänzende Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege. Viele davon lassen sich kombinieren.
Wer zum ersten Mal auf die Liste der Pflegeleistungen blickt, sieht vor allem viele Namen: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel. Dahinter steckt ein System aus zwei Grundtypen. Geldleistungen wie das Pflegegeld werden direkt ausgezahlt, wenn die Pflege privat organisiert ist, etwa durch Angehörige. Sachleistungen dagegen rechnet ein zugelassener Dienstleister — ein Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine Kurzzeitpflege-Einrichtung — unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Die meisten dieser Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus und stehen erst ab Pflegegrad 2 in voller Höhe zur Verfügung.
Diese Seite ordnet die Leistungen danach, welche Situation im Alltag dahintersteht: Wird laufend Geld für Angehörige gebraucht, muss eine Pflegeperson zeitweise ersetzt werden, oder geht es um kleinere, aber regelmäßige Entlastung. Wer den eigenen Pflegegrad noch nicht kennt, findet die Grundlagen dazu auf der Seite zu den fünf Pflegegraden, denn ohne anerkannten Grad greift bei den meisten dieser Leistungen nur der Entlastungsbetrag.
Geldleistung oder Sachleistung: die Grundunterscheidung
Diese Tabelle zeigt die zentralen Beträge im direkten Vergleich nach Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Vollstationär / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € | 131 € | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 131 € | 3.539 € |
Auffällig ist, dass Pflegegeld und Pflegesachleistung erst ab Pflegegrad 2 zustehen, während der Entlastungsbetrag bereits bei Pflegegrad 1 greift. Pflegegeld eignet sich vor allem, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, während die Pflegesachleistung für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes gedacht ist. Wer beides kombiniert — etwa weil ein Pflegedienst nur einen Teil der Woche übernimmt und Angehörige den Rest —, erhält eine anteilige Kombinationsleistung, deren genaue Berechnung auf der Seite zur Pflegesachleistung erklärt wird.
Die vollstationäre Leistung in der Tabelle betrifft dagegen Situationen, in denen die Pflege dauerhaft in einer Einrichtung stattfindet, nicht nur vorübergehend. Sie fällt bei gleichem Pflegegrad höher aus als Pflegegeld oder Sachleistung, weil sie die vollständige Versorgung rund um die Uhr abdecken soll.
Entlastung im Alltag: kleine Beträge mit großer Wirkung
Neben den großen Positionen gibt es zwei Leistungen, die im Alltag oft unterschätzt werden. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich darf für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, etwa Betreuungsgruppen oder hauswirtschaftliche Hilfen, und wird rückwirkend erstattet, wenn nicht ausgeschöpfte Beträge sogar teilweise ins Folgejahr übertragen werden. Ergänzend gibt es die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 42 € monatlich, die Einmalprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel abdeckt und unabhängig vom Entlastungsbetrag läuft.
Beide Leistungen wirken auf den ersten Blick klein, summieren sich über ein Jahr aber zu einem spürbaren Betrag: Der Entlastungsbetrag allein ergibt über zwölf Monate mehr als 1.500 €, sofern er regelmäßig genutzt und nicht verfallen gelassen wird. Wer diese Beträge bisher nicht abgerufen hat, verliert sie nicht zwangsläufig sofort, sollte die Übertragungsfrist ins Folgejahr aber im Blick behalten.
Wenn die Pflegeperson ausfällt
Urlaub, Krankheit oder ein Klinikaufenthalt der Pflegeperson unterbrechen die Versorgung nicht automatisch — die Kasse greift hier über zwei Leistungen ein. Die Verhinderungspflege springt ein, wenn eine Vertretung für einige Tage oder Wochen benötigt wird, seit Juli 2025 ohne Vorpflegezeit. Reicht das nicht aus oder ist ein kurzer stationärer Aufenthalt nötig, kommt die Kurzzeitpflege infrage. Beide teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, verfügbar ab Pflegegrad 2, sodass sich ein ungenutzter Teil der einen Leistung auf die andere übertragen lässt.
Teilstationäre Betreuung am Tag
Wer tagsüber Unterstützung braucht, aber weiterhin zu Hause wohnen möchte, kann die Tagespflege nutzen. Sie wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und nicht darauf angerechnet, was sie von den meisten anderen Sachleistungen unterscheidet und sie besonders für Berufstätige interessant macht, die tagsüber selbst nicht zu Hause sein können.
Leistungen kombinieren, ohne Anspruch zu verlieren
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, man müsse sich für eine einzige Leistung entscheiden. In der Praxis lassen sich die meisten Leistungen kombinieren: Pflegegeld mit Tagespflege, Entlastungsbetrag mit Verhinderungspflege, Sachleistung anteilig mit Pflegegeld. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist und wie viel davon über Angehörige und wie viel über professionelle Dienste läuft.
Ein typisches Beispiel: Eine Tochter pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3 an den meisten Tagen selbst und erhält dafür Pflegegeld. An zwei Tagen pro Woche übernimmt eine Tagespflegeeinrichtung die Betreuung, was zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt wird. Für den jährlichen Urlaub der Tochter greift zusätzlich die Verhinderungspflege. Keine dieser drei Leistungen schließt die anderen aus, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel davon konkret für den eigenen Pflegegrad zusammenkommt, zeigt der Leistungs-Rechner mit allen Beträgen für 2026 auf einen Blick.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Die Pflegesachleistung rechnet stattdessen ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Beide lassen sich anteilig kombinieren, siehe Pflegesachleistung.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht ausgeschöpfte Beträge werden bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Details dazu stehen auf der Seite zum Entlastungsbetrag.
Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gleichzeitig nutzen?
Beide teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Wie sich das aufteilt, erklärt die Seite zur Verhinderungspflege.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch darauf, wohl aber auf den Entlastungsbetrag.
Wo beantrage ich diese Leistungen?
Jede Leistung wird bei der eigenen Pflegekasse beantragt, meist mit einem eigenen Formular, das sich von Kasse zu Kasse unterscheidet.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Base legal de todas las prestaciones y sus importes.
- GKV-Spitzenverband — Pflegeversicherung — Cifras vigentes y comunicados de cambios.
Beträge geprüft am 24. August 2026.