Pflege verstehen

Pflegegrad bei der AOK beantragen: Antrag, Formular und Ablauf

Stand: 2. November 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der AOK formlos oder mit dem Formular der AOK, auch über das Portal „Meine AOK“. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht.

Wo Sie den AOK-Antrag auf Pflegegrad finden

Die AOK beschreibt das Verfahren auf einer eigenen Seite: Pflegegrad beantragen bei der AOK. Das Formular für Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie unter aok.de/pk/formulare-antraege/leistungen-pflegeversicherung/, eine Übersicht aller Pflegeformulare unter aok.de/pk/formulare-antraege/pflege/. Zusätzlich bietet die AOK das Online-Portal Meine AOK (meine.aok.de) an.

Die AOK besteht aus regionalen Gesellschaften. Es gibt keine einzelne bundesweite Pflege-Rufnummer; Ansprechpartner und Kontaktwege richten sich nach Ihrem Wohnort und lassen sich über die Kontaktseite der AOK finden.

Region Servicezentrale (allgemeine AOK-Nummer, nicht Pflege)
AOK Rheinland/Hamburg 0211 81950000
AOK Niedersachsen 0800 0265637
AOK Hessen 069 66816-334000
AOK PLUS 0800 1059000
AOK Baden-Württemberg 0711 76161923
AOK Bayern 089 31 21 20
AOK Nordost 0800 2650800
AOK NordWest 0231 4193-0

Quelle der Nummern: AOK-Servicenummern, Stand: 2. November 2026. Es sind allgemeine Nummern der jeweiligen AOK, keine speziellen Pflege-Durchwahlen.

Wie stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad? Zum Pflegegrad-Rechner →

Der Antrag kann formlos gestellt werden

Für den Start genügt eine kurze Mitteilung an die Pflegekasse, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Das Formular der AOK hilft beim Ausfüllen, ist für den Antragszeitpunkt aber nicht entscheidend. Eine Vorlage finden Sie unter formloser Antrag Pflegegrad, den allgemeinen Ablauf unter Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.

Den Antrag stellt in der Regel die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige oder Bevollmächtigte können ihn mit Vollmacht stellen.

Das Antragsdatum kann über das anzuwendende Recht entscheiden

Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Der Entwurf enthält mit § 142b eine Regel, nach der für den Pflegegrad das Recht des Tages der Antragstellung gelten soll. Diese Regel ist bisher nicht in Kraft. Würde der Entwurf Gesetz, könnten sich Pflegegeld, Sachleistungen und Schwellenwerte ändern; Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.

Für Ihren Antrag heißt das: Warten bringt keine Sicherheit, da der Entwurf noch kein Gesetz ist. Stellen Sie den Antrag, sobald Hilfebedarf besteht, denn das Antragsdatum wäre nach dem Entwurf maßgeblich.

Was nach dem Antrag geschieht

Die Begutachtung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof. Der Gutachter beurteilt Ihre Selbständigkeit in sechs Modulen, etwa Mobilität, Selbstversorgung oder Alltagsgestaltung. Der Ablauf ist unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst beschrieben. Ein Pflegetagebuch kann helfen, den Alltag konkret zu schildern: Vorlage Pflegetagebuch.

Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich als Bescheid. Welche Leistungen mit dem jeweiligen Grad verbunden sind, sehen Sie unter Leistungen der Pflegekasse.

Widerspruch gegen den AOK-Bescheid

Halten Sie den festgestellten Pflegegrad für zu niedrig, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK erfolgen. Lassen Sie sich das Gutachten zusenden und vergleichen Sie es mit Ihrem Alltag.

Versäumen Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat nicht. Eine verspätete Eingabe kann den Bescheid bestandskräftig werden lassen.

Den Ablauf erklärt Widerspruch gegen den Pflegegrad, eine Formulierungshilfe bietet das Muster für den Widerspruch. Eine spätere Verschlechterung ist ein anderer Fall: dafür gibt es die Höherstufung.

Welche Beträge zu welchem Pflegegrad gehören, finden Sie unter Leistungen der Pflegekasse im Überblick. Allgemeines zu den Kassen: Pflegekassen: Anträge, Formulare und Fristen.

Reichen Sie Ihren Antrag noch heute bei Ihrer AOK ein, am besten mit Nachweis über den Eingang, und prüfen Sie vorab Ihre Einschätzung mit dem Pflegegrad-Rechner.

Häufige Fragen

Wo finde ich das AOK-Formular für den Pflegegrad-Antrag?

Die AOK stellt es unter aok.de/pk/formulare-antraege/leistungen-pflegeversicherung/ bereit. Eine Übersicht aller Pflegeformulare liegt unter aok.de/pk/formulare-antraege/pflege/. Der Antrag ist auch formlos möglich.

Kann ich den Pflegegrad bei der AOK online beantragen?

Die AOK nennt das Portal Meine AOK (meine.aok.de) als Online-Zugang. Welche Schritte dort möglich sind, zeigt die AOK auf ihrer Seite zum Pflegegrad-Antrag.

Gibt es eine einheitliche AOK-Telefonnummer für Pflege?

Nein. Jede regionale AOK hat eigene Kontaktdaten, die sich nach Wohnort richten. Die allgemeinen Servicenummern stehen auf aok.de/pk/kontakt/servicenummern/.

Wie lege ich bei der AOK Widerspruch gegen den Pflegegrad ein?

Innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK. Begründen Sie ihn mit Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf in den sechs Modulen.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Antrag bei der AOK stellen

    Reichen Sie den formlosen Antrag oder das AOK-Formular ein und sichern Sie sich einen Nachweis über den Eingang.

    Ablauf ansehen →
  2. Begutachtung vorbereiten

    Führen Sie ein Pflegetagebuch und halten Sie Unterlagen bereit.

    Pflegetagebuch öffnen →
  3. Bescheid prüfen

    Bei zu niedrigem Pflegegrad innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

    Widerspruch erklärt →

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