Antrag auf Nachbarschaftshilfe: Was Sie wirklich beantragen müssen
Kurz gesagt
Für den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich brauchen Sie keinen Antrag vorab: Der Anspruch entsteht ohne Antragstellung, die Pflegekasse erstattet gegen Belege. Ein Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe richtet sich nach dem Recht Ihres Bundeslandes.
Ein Antrag auf Nachbarschaftshilfe ist meist nicht nötig
Wer eine Nachbarin oder einen Bekannten für Hilfe im Alltag einsetzen möchte, sucht oft nach einem „Antrag auf Nachbarschaftshilfe“. Bundesrechtlich gibt es diesen Antrag in dieser Form nicht. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, auch im Pflegegrad 1. Näheres zum Betrag finden Sie unter Entlastungsbetrag. Was Nachbarschaftshilfe insgesamt bedeutet, erklärt die Seite Nachbarschaftshilfe.
| Frage | Antwort nach Bundesrecht |
|---|---|
| Vorab-Antrag für den Entlastungsbetrag? | Nein, der Anspruch entsteht ohne Antragstellung |
| Wie kommt das Geld zu Ihnen? | Erstattung durch die Pflegekasse gegen Belege |
| Wer regelt die Anerkennung von Alltagsangeboten? | Die Länder per Rechtsverordnung |
| Nicht verbrauchte Beträge? | Übertragbar in das folgende Kalenderhalbjahr |
In der Praxis entsteht die Verwirrung meist dadurch, dass zwei Dinge vermischt werden: die Leistung selbst, also der Entlastungsbetrag, und die Anerkennung der helfenden Person oder des Angebots. Für die Leistung brauchen Sie keinen Antrag. Für die Anerkennung kann das Landesrecht ein Verfahren vorsehen.
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Das Formular zur Anerkennung richtet sich nach dem Landesrecht
Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht; die Landesregierungen regeln das Nähere per Rechtsverordnung (§ 45a Abs. 1 und 3 SGB XI). Deshalb gibt es kein bundeseinheitliches Formular. Welche Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfende gelten, etwa Schulung, Anzahl der Pflegebedürftigen oder Höhe der Aufwandsentschädigung, bestimmt das jeweilige Land.
Maßgeblich sind daher die Verordnung und die zuständige Landesbehörde Ihres Bundeslandes; verwenden Sie ausschließlich die dort geltende aktuelle Fassung. Länderspezifisches finden Sie auf den Seiten zu Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und NRW.
Eine Anerkennung betrifft die helfende Person bzw. das Angebot, nicht den Pflegegrad. Ihren Pflegegrad beantragen Sie getrennt bei der Pflegekasse: Pflegegrad beantragen.
So läuft die Erstattung über den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er gilt unter anderem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (ab Pflegegrad 2 nicht für Selbstversorgung) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshilfe fällt in die letzte Gruppe, sofern das Landesrecht sie vorsieht und die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Prüfen Sie anhand der Verordnung Ihres Bundeslandes und bei der zuständigen Landesstelle, ob und unter welchen Bedingungen Nachbarschaftshilfe dort anerkannt wird.
- Nehmen Sie die Hilfe nur in Anspruch, wenn die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Pflegekasse erstattet nach § 45b Abs. 2 SGB XI gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.
Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen; für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln. Muster für die Abrechnung finden Sie unter Nachbarschaftshilfe abrechnen.
Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ein kurzer eigener Vermerk, welcher Monat betroffen ist, erleichtert die Übersicht.
Umwandlung des Sachleistungsbudgets als zweite Möglichkeit
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Auch dafür ist keine vorherige Antragstellung nötig, und die Umwandlung läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag.
| Möglichkeit | Ab Pflegegrad | Vorab-Antrag |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (bis 131 € monatlich) | 1 | nein |
| Umwandlung bis 40 % der Sachleistung | 2 | nein |
Die Höhe der Sachleistung je Grad steht unter Pflegesachleistung.
Die Anerkennung nach dem Recht des Bundeslandes ist Voraussetzung dafür, dass Angebote zur Unterstützung im Alltag aus dem Entlastungsbetrag finanziert werden können. Klären Sie daher vor der ersten bezahlten Hilfe, ob die helfende Person nach Landesrecht anerkannt sein muss.
Kassenspezifische Hinweise
Hinweise zu einzelnen Kassen finden Sie hier: AOK, Barmer, TK, KKH, IKK classic und Knappschaft. Zur Vergütung siehe Stundenlohn in der Nachbarschaftshilfe.
Sehen Sie als nächsten Schritt in der Verordnung Ihres Bundeslandes nach, welche Anerkennungsregeln gelten, und bereiten Sie die Abrechnung mit der Vorlage zur Nachbarschaftshilfe vor.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Antrag, um Nachbarschaftshilfe zu nutzen?
Für den Entlastungsbetrag nicht: Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung, die Pflegekasse erstattet gegen Belege. Ob die helfende Person eine Anerkennung braucht, regelt Ihr Bundesland.
Wo finde ich das Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe?
Die Anerkennung regeln die Länder per Rechtsverordnung. Maßgeblich ist daher das Recht Ihres Bundeslandes und die dort zuständige Stelle; verwenden Sie die aktuelle Fassung.
Gibt es einen Antrag als PDF zum Herunterladen?
Ein bundeseinheitliches PDF gibt es nicht, weil die Anerkennung Ländersache ist. Für die Erstattung des Entlastungsbetrags sieht das Gesetz Belege über die entstandenen Eigenbelastungen vor.
Kann ich auch Pflegesachleistung für Nachbarschaftshilfe nutzen?
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag — Anspruch, Zweckbindung, Erstattung gegen Belege
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag — Anerkennung nach Landesrecht und Umwandlungsanspruch
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Landesregeln prüfen
Klären Sie, welche Voraussetzungen in Ihrem Bundesland für Nachbarschaftshelfende gelten.
Zur Übersicht Nachbarschaftshilfe → - Abrechnung vorbereiten
Halten Sie Belege über die entstandenen Kosten bereit, denn die Pflegekasse erstattet gegen Belege.
Zur Abrechnungsvorlage → - Entlastungsbetrag verstehen
Prüfen Sie, wofür der Betrag eingesetzt werden darf und wie Reste übertragen werden.
Zum Entlastungsbetrag →