Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse beantragen
Kurz gesagt
Bei der TK stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad über den Online-Pflegeantrag, das Pflegeantrag-Formular, das TK-PflegePortal in Meine TK oder die TK-App. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung; deshalb sollten Sie das Datum des Antrags festhalten. Für Fragen erreichen Sie die TK unter 040 460 66 16 00.
So stellen Sie den Pflegeantrag bei der TK
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet für den Antrag auf einen Pflegegrad mehrere Wege an. Der Antrag wird von der versicherten Person oder von einer bevollmächtigten Person gestellt.
| Weg | Angabe der TK |
|---|---|
| Online-Pflegeantrag | Pflegeantrag online |
| Formular | Pflegeantrag-Formular der TK |
| Online-Portal | TK-PflegePortal in Meine TK sowie TK-App |
| Telefon für Fragen zur Pflege | 040 460 66 16 00 (Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–16 Uhr) |
Stand: 2. November 2026. Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen TK-Seiten zur Pflegeversicherung.
Wie stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad? Zum Pflegegrad-Rechner →
Der Monat der Antragstellung bestimmt den Leistungsbeginn
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Entscheidend ist also der Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht, nicht der einzelne Tag. Deshalb lohnt es sich, den Antrag zuerst auf dem schnellsten Weg zu stellen und fehlende Unterlagen später nachzureichen. Halten Sie das Datum der Antragstellung schriftlich fest. Eine Vorlage für einen kurzen Antrag finden Sie unter formloser Antrag auf Pflegegrad.
Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind. Lassen Sie den Monat der Antragstellung nicht verstreichen, denn er ist für den Beginn der Leistungen maßgeblich.
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Die Regelung in § 142b, nach der das Recht des Tages der Antragstellung gelten soll, steht nur in diesem Entwurf und ist kein geltendes Recht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.
Was nach dem Antrag bei der TK passiert
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten führt in der Regel der Medizinische Dienst die Begutachtung durch, meist in der häuslichen Umgebung. Dort wird geprüft, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist. Der Pflegegrad hängt nicht von einer Diagnose ab, sondern davon, wie stark die Selbständigkeit eingeschränkt ist.
Die Module und ihre Gewichtung erklärt die Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie vorab eine grobe Orientierung gewinnen. Ein Ergebnis ist damit nicht zugesagt.
Unterlagen und Vorbereitung
Für den Antrag selbst genügen die Angaben zur versicherten Person. Hilfreich für die Begutachtung sind:
- aktuelle Arztberichte, Entlassbriefe und Medikamentenplan
- ein Pflegetagebuch über den Alltag, siehe Pflegetagebuch-Vorlage
- Namen der Pflegepersonen und gegebenenfalls des Pflegedienstes
- die Checkliste zur Begutachtung
Beratung durch die TK nutzen
Die TK nennt auf ihrer Kontaktseite Ansprechpartner zur Pflegeberatung: Wer kann mich zum Thema Pflege beraten?. Für Fragen zur Pflege erreichen Sie die TK unter 040 460 66 16 00 (Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–16 Uhr; Stand: 2. November 2026). Allgemein haben Versicherte Anspruch auf Pflegeberatung; mehr dazu unter Pflegeberatung.
Wenn der Bescheid nicht passt
Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet oder wird er abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kasse. Hilfe bietet die Seite Widerspruch gegen den Pflegegrad. Später kann sich der Bedarf ändern; dann kommt eine Höherstufung infrage.
Allgemeine Hinweise zum Ablauf unabhängig von der Kasse finden Sie unter Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt. Stellen Sie jetzt den Antrag über den Online-Pflegeantrag der TK und notieren Sie das Datum der Antragstellung.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich bei der TK einen Pflegegrad?
Über den Online-Pflegeantrag der TK, das Pflegeantrag-Formular, das TK-PflegePortal in Meine TK oder die TK-App. Für Fragen zur Pflege erreichen Sie die TK unter 040 460 66 16 00. Stand: 2. November 2026.
Welches Datum zählt für die Leistungen?
Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag daher früh und reichen Sie Unterlagen nach. Die Regelung in § 142b, wonach das Recht des Antragstags gelten soll, steht nur im Gesetzentwurf und ist noch kein geltendes Recht.
Brauche ich ein Arztattest für den Antrag?
Für den Antrag nicht zwingend. Arztberichte und ein Pflegetagebuch helfen aber bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Wie lange kann ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kasse.
Quellen
- TK: Überblick Pflegeleistungen und Pflegegrade — Offizielle Informationen der TK zur Pflegeversicherung
- TK: Pflegeantrag online — Online-Antrag auf Pflegeleistungen
- TK: Pflegeantrag-Formular — Offizielles Formular der TK
- TK: Wer kann mich zum Thema Pflege beraten? — Kontakt und Beratung der TK
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Antrag stellen
Nutzen Sie den Online-Pflegeantrag der TK oder das Pflegeantrag-Formular und halten Sie das Datum fest.
Ablauf im Überblick → - Begutachtung vorbereiten
Führen Sie ein Pflegetagebuch und sammeln Sie Arztberichte für den Termin.
Begutachtung verstehen → - Bescheid prüfen
Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad prüfen Sie innerhalb eines Monats einen Widerspruch.
Zum Widerspruch →