Pflegegrad bei der DAK beantragen: Erstantrag, Formular und Telefon
Kurz gesagt
Den Erstantrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der DAK-Gesundheit online über „Meine DAK“ oder mit dem PDF-Antragsformular 955-031. Die Pflege-Telefonnummer der DAK lautet 040 325 325 555. Das Antragsdatum ist wichtig, weil sich die Leistungen danach richten, wann Sie den Antrag stellen.
So stellen Sie den Erstantrag bei der DAK
Die DAK-Gesundheit bietet für den Antrag auf einen Pflegegrad mehrere Wege an. Der Antrag löst die Begutachtung aus. Welcher Pflegegrad am Ende festgestellt wird, hängt nicht vom Weg der Antragstellung ab, sondern von Ihrer Selbständigkeit in den sechs Modulen der Begutachtung.
| Weg | Angabe der DAK |
|---|---|
| Online | Meine DAK (Login auf dak.de), Formular „Erstantrag“ |
| Formular als PDF | Antrag auf ambulante und teilstationäre Leistungen (955-031) |
| Informationsseite | Pflege-Erstantrag bei der DAK |
| Telefonischer Kontakt Pflege | 040 325 325 555 |
Das PDF-Formular der DAK ist die offizielle Vorlage. Eine Übersicht aller Pflegeanträge finden Sie bei der DAK unter Alle Pflegeanträge auf einen Blick. Bei Fragen zum Vorgehen erreichen Sie die DAK-Pflege unter 040 325 325 555; die Nummer stammt aus der Kontaktübersicht der DAK (Stand: 2. November 2026).
Wie stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad? Zum Pflegegrad-Rechner →
Das Antragsdatum ist für die Leistungen wichtig
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist gesetzlich nicht an eine Form gebunden. Welche Regeln für Ihren Antrag gelten, richtet sich nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Antragstellung in Kraft ist. Derzeit gelten die Schwellenwerte 12,5 / 27 / 47,5 / 70 / 90 Punkte für Pflegegrad 1 bis 5. Mehr dazu unter Pflegegrad 1 bis 5.
Zu möglichen Änderungen: Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Dieser Entwurf würde unter anderem andere Schwellenwerte (15, 30, 50, 70 und 90 Punkte) vorsehen und enthält in § 142b eine Regelung, nach der das Recht des Tages der Antragstellung gelten soll. Das ist ein Vorhaben, kein geltendes Recht. Einzelheiten finden Sie auf der Seite zur Pflegereform 2027.
Wenn der Hilfebedarf besteht, sollten Sie den Antrag nicht aufschieben: Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Der Antrag kann nach dem Gesetz ohne Form gestellt werden. Halten Sie das Datum und den gewählten Weg schriftlich fest, etwa mit einer Notiz oder einer Bestätigung aus Meine DAK, damit Sie den Zeitpunkt belegen können.
Was nach dem Antrag folgt
Im Verfahren wird Ihre Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst begutachtet. Bei Privatversicherten übernimmt Medicproof diese Aufgabe, siehe Pflegegrad bei privater Versicherung. Die Begutachtung beurteilt Ihre Selbständigkeit in den sechs Modulen, etwa Mobilität, Selbstversorgung oder Alltagsgestaltung. Eine Diagnose allein ergibt keinen Pflegegrad.
Den Ablauf des Termins erklärt die Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Zur Vorbereitung hilft ein Pflegetagebuch, in dem Sie typische Hilfen im Alltag festhalten.
Unterlagen und Vorbereitung
Für den Erstantrag brauchen Sie zunächst Ihre Versichertendaten und die Angaben zur pflegebedürftigen Person. Hilfreich sind für die Begutachtung:
- aktuelle Arztberichte und Medikamentenplan
- vorhandene Entlassberichte aus Klinik oder Reha
- Ihre Notizen aus dem Pflegetagebuch
- Namen der Pflegepersonen und Pflegedienste
Zur Orientierung vor dem Antrag können Sie den Pflegegrad-Rechner nutzen. Er ersetzt die Begutachtung nicht.
Wenn der Bescheid nicht passt
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht und worauf es ankommt, steht unter Widerspruch gegen den Pflegegrad. Ändert sich der Zustand später, ist eine Höherstufung möglich. Welche Leistungen mit einem Pflegegrad verbunden sind, zeigt die Übersicht unter Leistungen der Pflegekasse. Allgemeine Informationen zu anderen Kassen finden Sie unter Pflegekassen.
Starten Sie den Erstantrag heute über Meine DAK oder mit dem PDF-Formular, damit das Antragsdatum feststeht.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad bei der DAK?
Die DAK bietet das Online-Formular „Erstantrag“ in Meine DAK und ein PDF-Formular (955-031) an. Für Fragen zum Vorgehen nennt die DAK die Pflege-Telefonnummer 040 325 325 555. Wählen Sie den Weg, der für Sie am einfachsten ist, und halten Sie das Datum fest.
Welches Recht gilt für meinen Antrag?
Es gilt das Recht, das bei Ihrer Antragstellung in Kraft ist. Ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Der Entwurf enthält in § 142b eine Regelung zum Recht am Tag der Antragstellung; sie ist bislang nicht geltendes Recht.
Muss ich das Formular der DAK nutzen?
Gesetzlich ist der Antrag nicht an eine Form gebunden. Die DAK stellt aber ein offizielles PDF-Formular und ein Online-Formular bereit, die Sie nutzen können.
Hängt der Pflegegrad von der Diagnose ab?
Nein. Maßgeblich ist Ihre Selbständigkeit in den sechs Modulen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Quellen
- DAK-Gesundheit: Pflege-Erstantrag — Informationen der DAK zum Erstantrag auf Pflegeleistungen
- DAK-Gesundheit: Antrag auf ambulante und teilstationäre Leistungen (PDF) — Offizielles Antragsformular der DAK
- DAK-Gesundheit: Kontaktübersicht — Telefonnummer der DAK-Pflege
- DAK-Gesundheit: Alle Pflegeanträge auf einen Blick — Übersicht der Pflegeanträge der DAK
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Antrag stellen
Nutzen Sie Meine DAK oder das PDF-Formular und halten Sie das Antragsdatum fest.
Allgemeine Anleitung ansehen → - Begutachtung vorbereiten
Führen Sie ein Pflegetagebuch und sammeln Sie Arztberichte.
Pflegetagebuch öffnen → - Reformpläne kennen
Prüfen Sie, was der Gesetzentwurf ändern würde.
Zur Pflegereform 2027 →