Pflege verstehen

TK und Entlastungsbetrag: Abrechnung und Kontakt

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und entsteht ohne Antrag; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die Eigenbelastungen. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Stand: 2. November 2026.

Entlastungsbetrag bei der TK: kein Antrag, sondern Belege

Wer nach einem „TK Entlastungsbetrag Formular als PDF“ sucht, erwartet meist einen Antrag. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch jedoch ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.

Die TK beschreibt den Entlastungsbetrag auf ihrer eigenen Seite: Entlastungsbetrag bei der TK. Dort finden Sie die aktuellen Hinweise der Kasse. Rückfragen können Sie über die Kontaktwege weiter unten stellen.

Welche Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu? Zum Leistungs-Rechner →

Der Anspruch im Überblick

Der Entlastungsbetrag gilt für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, auch in Pflegegrad 1. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich; die allgemeine Erklärung finden Sie unter Entlastungsbetrag: 131 € monatlich richtig nutzen.

Merkmal Regelung
Höhe bis zu 131 € monatlich
Antrag nicht erforderlich, Erstattung gegen Belege
Nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar
Zweckbindung Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, nach Landesrecht anerkannte Angebote

Bei ambulanten Pflegediensten ist in den Pflegegraden 2 bis 5 die Leistung der Selbstversorgung ausgenommen. Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Was konkret erstattungsfähig ist, erklärt die Seite Entlastungsbetrag: wofür.

Anerkannte Anbieter vor der Zahlung klären

Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht; die Länder regeln das Nähere per Rechtsverordnung. Fragen Sie den Anbieter danach, bevor Sie zahlen, und bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Welche Unterlagen die TK im Einzelnen für die Erstattung verlangt, erfragen Sie bei der Kasse.

Nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Belege sollten Sie dennoch nicht lange liegen lassen.

Kontakt zur TK-Pflegeversicherung

Kontaktweg Angabe (Stand: 2. November 2026)
Telefon Pflege 040 460 66 16 00 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16 Uhr)
Online TK-PflegePortal in Meine TK und TK-App
Anschrift Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg

Weitere Beratungswege nennt die TK hier: Wer kann mich zum Thema Pflege beraten?. Einen Überblick über alle Pflegeleistungen der TK finden Sie auf der TK-Pflegeseite.

Umwandlungsanspruch als zweite Möglichkeit

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde. Das erfordert keinen vorherigen Antrag und läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Mehr zur Sachleistung lesen Sie unter Pflegesachleistung.

Verhinderungspflege bei der TK läuft anders

Verwechseln Sie den Entlastungsbetrag nicht mit der Verhinderungspflege. Dort sendet man nach Angaben der TK eine Abrechnung ein, deren Formular telefonisch angefordert wird. Details stehen unter Verhinderungspflege bei der TK.

Mögliche Änderungen durch die Pflegereform

Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde es ein Entlastungsbudget geben; daneben würde ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € (300 € unter 25 Jahren) als eigene Leistung für Pflegegrad 2 bis 5 eingeführt. Bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.

Sammeln Sie jetzt Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise, rufen Sie bei Fragen die TK unter 040 460 66 16 00 an und ermitteln Sie Ihren Restbetrag vorab mit dem Entlastungsbetrag-Rechner.

Häufige Fragen

Gibt es bei der TK ein PDF-Formular für den Entlastungsbetrag?

Der Anspruch entsteht ohne Antrag; die TK erstattet gegen Belege. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der TK-Seite zum Entlastungsbetrag, Rückfragen beantwortet die TK über ihre Pflege-Kontaktwege.

Muss ich den Entlastungsbetrag bei der TK beantragen?

Nein. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung. Die Kasse erstattet die Eigenbelastungen gegen Belege.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag mit der TK ab?

Die Kasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf und klären Sie vorab, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Den genauen Einreichungsweg erfragen Sie bei der TK unter 040 460 66 16 00 (Stand: 2. November 2026).

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Danach verfällt der Rest. Reichen Sie Belege dennoch zeitnah ein.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Belege sammeln

    Rechnungen und Zahlungsnachweise anerkannter Anbieter aufbewahren; prüfen, wofür der Betrag gilt.

    Wofür der Betrag gilt →
  2. Restbetrag ermitteln

    Prüfen Sie, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist.

    Zum Rechner →
  3. Verhinderungspflege prüfen

    Für Ersatzpflege gilt bei der TK ein eigener Abrechnungsweg.

    Zur TK-Verhinderungspflege →

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