TK und Entlastungsbetrag: Abrechnung und Kontakt
Kurz gesagt
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich und entsteht ohne Antrag; die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die Eigenbelastungen. Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Stand: 2. November 2026.
Entlastungsbetrag bei der TK: kein Antrag, sondern Belege
Wer nach einem „TK Entlastungsbetrag Formular als PDF“ sucht, erwartet meist einen Antrag. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch jedoch ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.
Die TK beschreibt den Entlastungsbetrag auf ihrer eigenen Seite: Entlastungsbetrag bei der TK. Dort finden Sie die aktuellen Hinweise der Kasse. Rückfragen können Sie über die Kontaktwege weiter unten stellen.
Welche Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu? Zum Leistungs-Rechner →
Der Anspruch im Überblick
Der Entlastungsbetrag gilt für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, auch in Pflegegrad 1. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich; die allgemeine Erklärung finden Sie unter Entlastungsbetrag: 131 € monatlich richtig nutzen.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Höhe | bis zu 131 € monatlich |
| Antrag | nicht erforderlich, Erstattung gegen Belege |
| Nicht verbrauchte Beträge | können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar |
| Zweckbindung | Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste, nach Landesrecht anerkannte Angebote |
Bei ambulanten Pflegediensten ist in den Pflegegraden 2 bis 5 die Leistung der Selbstversorgung ausgenommen. Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Was konkret erstattungsfähig ist, erklärt die Seite Entlastungsbetrag: wofür.
Anerkannte Anbieter vor der Zahlung klären
Angebote zur Unterstützung im Alltag brauchen eine Anerkennung nach Landesrecht; die Länder regeln das Nähere per Rechtsverordnung. Fragen Sie den Anbieter danach, bevor Sie zahlen, und bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf. Welche Unterlagen die TK im Einzelnen für die Erstattung verlangt, erfragen Sie bei der Kasse.
Nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Belege sollten Sie dennoch nicht lange liegen lassen.
Kontakt zur TK-Pflegeversicherung
| Kontaktweg | Angabe (Stand: 2. November 2026) |
|---|---|
| Telefon Pflege | 040 460 66 16 00 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16 Uhr) |
| Online | TK-PflegePortal in Meine TK und TK-App |
| Anschrift | Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg |
Weitere Beratungswege nennt die TK hier: Wer kann mich zum Thema Pflege beraten?. Einen Überblick über alle Pflegeleistungen der TK finden Sie auf der TK-Pflegeseite.
Umwandlungsanspruch als zweite Möglichkeit
Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde. Das erfordert keinen vorherigen Antrag und läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Mehr zur Sachleistung lesen Sie unter Pflegesachleistung.
Verhinderungspflege bei der TK läuft anders
Verwechseln Sie den Entlastungsbetrag nicht mit der Verhinderungspflege. Dort sendet man nach Angaben der TK eine Abrechnung ein, deren Formular telefonisch angefordert wird. Details stehen unter Verhinderungspflege bei der TK.
Mögliche Änderungen durch die Pflegereform
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde es ein Entlastungsbudget geben; daneben würde ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € (300 € unter 25 Jahren) als eigene Leistung für Pflegegrad 2 bis 5 eingeführt. Bis zu einem Beschluss gilt das heutige Recht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.
Sammeln Sie jetzt Ihre Rechnungen und Zahlungsnachweise, rufen Sie bei Fragen die TK unter 040 460 66 16 00 an und ermitteln Sie Ihren Restbetrag vorab mit dem Entlastungsbetrag-Rechner.
Häufige Fragen
Gibt es bei der TK ein PDF-Formular für den Entlastungsbetrag?
Der Anspruch entsteht ohne Antrag; die TK erstattet gegen Belege. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der TK-Seite zum Entlastungsbetrag, Rückfragen beantwortet die TK über ihre Pflege-Kontaktwege.
Muss ich den Entlastungsbetrag bei der TK beantragen?
Nein. Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung. Die Kasse erstattet die Eigenbelastungen gegen Belege.
Wie rechne ich den Entlastungsbetrag mit der TK ab?
Die Kasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise auf und klären Sie vorab, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Den genauen Einreichungsweg erfragen Sie bei der TK unter 040 460 66 16 00 (Stand: 2. November 2026).
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht verbrauchte Beträge können übertragen werden und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Danach verfällt der Rest. Reichen Sie Belege dennoch zeitnah ein.
Quellen
- TK: Entlastungsbetrag — Informationsseite der Techniker Krankenkasse zum Entlastungsbetrag
- TK: Überblick Pflegeleistungen — Übersicht der Pflegeleistungen der TK
- TK: Pflegeberatung und Kontakt — Beratungs- und Kontaktwege der TK
- § 45b SGB XI — Gesetzestext zum Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI — Gesetzestext zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag und zum Umwandlungsanspruch
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Belege sammeln
Rechnungen und Zahlungsnachweise anerkannter Anbieter aufbewahren; prüfen, wofür der Betrag gilt.
Wofür der Betrag gilt → - Restbetrag ermitteln
Prüfen Sie, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist.
Zum Rechner → - Verhinderungspflege prüfen
Für Ersatzpflege gilt bei der TK ein eigener Abrechnungsweg.
Zur TK-Verhinderungspflege →