Verhinderungspflege bei der KNAPPSCHAFT beantragen
Kurz gesagt
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der KNAPPSCHAFT mit dem PDF-Formular 15714 oder online über „Meine KNAPPSCHAFT“. Pflegt eine Privatperson, kommt der Abrechnungsbogen dazu. Der Erstattungsantrag muss bis zum Ende des Folgejahres vorliegen.
Formular, Portal und Adresse der KNAPPSCHAFT für den Antrag
Für die Verhinderungspflege stellt die KNAPPSCHAFT das Formular 15714 bereit. Sie finden es als PDF hier: Antrag auf Verhinderungspflege (PDF 15714). Es ist an das Fachzentrum Pflege gerichtet. Wird die Ersatzpflege von einer Privatperson geleistet, gehört der Abrechnungsbogen (PDF) dazu. Weitere Anträge der Pflegeversicherung sind in der Formularübersicht gesammelt.
| Weg | Angabe der KNAPPSCHAFT |
|---|---|
| Online | Serviceportal „Meine KNAPPSCHAFT“: Der Antrag kann dort ausgefüllt und gesendet werden |
| Post | KNAPPSCHAFT Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen |
| Telefon | 08000 200 501 (Service-Telefon Kranken- und Pflegeversicherung, Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr) |
Stand: 2. November 2026. Weitere Wege nennt die Kontaktseite, Hintergründe die Seite zur Verhinderungspflege. Allgemeine Kontaktdaten finden Sie unter KNAPPSCHAFT Pflegekasse.
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Anspruch und Frist bei der Verhinderungspflege
Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Maßgeblich ist, dass der Erstattungsantrag samt Kostennachweis bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt wird, das auf die Ersatzpflege folgt.
Ersatzpflege im November 2026 muss nach dem Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse beantragt werden. Danach besteht der Anspruch nicht mehr.
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Vordruck und keinen Stundenzettel vor; verlangt wird ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten. Das Formular 15714 erleichtert die Angaben, ersetzt aber nicht den Kostennachweis.
Höhe der Erstattung je nach Ersatzpflegeperson
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Wie viel erstattet wird, hängt davon ab, wer pflegt.
| Ersatzpflegeperson | Erstattung |
|---|---|
| Fremde Person oder Pflegedienst | bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag; das Gesetz nennt keinen Stundensatz-Höchstbetrag |
| Nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige bis zum 2. Grad oder Haushaltsangehörige | regelmäßig höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes |
| Erwerbsmäßig pflegende nahe Angehörige | Grenze ist der Gemeinsame Jahresbetrag |
Bei nicht erwerbsmäßig pflegenden nahen Angehörigen können auf Nachweis notwendige Aufwendungen, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, auch über diesen Betrag hinaus erstattet werden. Beides zusammen darf den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht übersteigen. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden. Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Wie Sie das Budget ausschöpfen, erklärt Verhinderungspflege voll ausschöpfen. Die Beträge je Pflegegrad stehen unter Leistungen, das Pflegegeld unter Pflegegeld.
Ablauf: So reichen Sie den Antrag bei der KNAPPSCHAFT ein
Die Reihenfolge ist einfach, auch wenn die Pflege schon stattgefunden hat.
- Formular 15714 herunterladen oder in „Meine KNAPPSCHAFT“ öffnen und ausfüllen.
- Bei Pflege durch eine Privatperson den Abrechnungsbogen ergänzen.
- Kostennachweise beilegen, etwa die Rechnung eines Pflegedienstes oder einer Einrichtung.
- Über das Portal „Meine KNAPPSCHAFT“ oder per Post an das Fachzentrum Pflege, 45095 Essen, senden.
- Eine Kopie der Unterlagen aufbewahren.
Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Verhinderungspflege, muss sie der Pflegekasse die Leistung bis zum Ende des Folgemonats anzeigen und Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen, die den über den Gemeinsamen Jahresbetrag abzurechnenden Betrag ausweist (§ 42a SGB XI).
Ob die KNAPPSCHAFT in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen wie einen Stundenzettel anfordert, können Sie am Service-Telefon erfragen. Das Gesetz schreibt keinen vor.
Steuer und weitere Leistungen
Einnahmen für körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe durch Angehörige oder Personen mit sittlicher Pflicht sind bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrages (§ 3 Nr. 36 EStG). Einzelheiten stehen unter Verhinderungspflege steuerfrei. Zum Stundensatz lesen Sie Verhinderungspflege Stundenlohn. Das Verfahren bei anderen Kassen zeigt zum Vergleich die Seite zur DAK.
Laden Sie jetzt das Formular 15714 herunter, sammeln Sie Ihre Kostennachweise und prüfen Sie vorab mit dem Verhinderungspflege-Rechner, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist.
Häufige Fragen
Wo finde ich das Formular für Verhinderungspflege bei der KNAPPSCHAFT?
Die KNAPPSCHAFT bietet den Antrag als PDF 15714 an. Zusätzlich gibt es einen Abrechnungsbogen für die Pflege durch Privatpersonen. Beide Links stehen im Abschnitt zu Formular und Adresse; alternativ nutzen Sie das Portal „Meine KNAPPSCHAFT“.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss aber bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.
Gibt es für die Verhinderungspflege einen Stundenzettel-Zwang?
Im Gesetz ist weder ein bestimmter Vordruck noch ein Stundenzettel vorgeschrieben. Verlangt wird ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten. Fragen Sie bei Unsicherheit am Service-Telefon 08000 200 501 nach.
Wie viel zahlt die KNAPPSCHAFT, wenn Angehörige pflegen?
Pflegt eine Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder aus dem Haushalt nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes. Notwendige Aufwendungen können auf Nachweis darüber hinaus erstattet werden, insgesamt höchstens bis 3.539 € im Jahr.
Quellen
- KNAPPSCHAFT: Verhinderungspflege — Informationen der Pflegekasse zur Verhinderungspflege
- KNAPPSCHAFT: Antrag Verhinderungspflege (PDF 15714) — Offizielles Antragsformular
- KNAPPSCHAFT: Abrechnungsbogen Verhinderungspflege — Abrechnung bei Pflege durch Privatpersonen
- KNAPPSCHAFT: Kontakt — Kontaktwege der KNAPPSCHAFT
- § 39 SGB XI — Gesetzliche Grundlage der Verhinderungspflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Formular ausfüllen
Antrag 15714 laden und mit Kostennachweisen vorbereiten.
Muster zum Antrag ansehen → - Budget prüfen
Ermitteln Sie, wie viel vom Jahresbetrag noch verfügbar ist.
Budget berechnen → - Kontaktwege klären
Telefon, Anschrift und Portal der KNAPPSCHAFT im Überblick.
Kontakt der KNAPPSCHAFT →