Stundenlohn bei der Verhinderungspflege: Was Privatpersonen erhalten dürfen
Kurz gesagt
Einen gesetzlichen Höchst-Stundenlohn für die Verhinderungspflege gibt es nicht. Die Grenze setzt der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € je Kalenderjahr; bei Angehörigen gelten zusätzlich eigene Obergrenzen.
Das Gesetz nennt keinen Stundensatz
Wer nach dem „richtigen“ Stundenlohn für die Verhinderungspflege sucht, findet im Gesetz keine Zahl. § 39 Abs. 2 SGB XI nennt keinen Höchstbetrag pro Stunde. Bei Ersatzpflege durch fremde Personen ist die Obergrenze der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Diesen Betrag teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Die Pflegekasse erstattet also nachgewiesene Kosten, bis der Jahresbetrag aufgebraucht ist. Welchen Stundenlohn Sie mit der Ersatzpflegeperson vereinbaren, ist zunächst Ihre Absprache. Der Betrag muss nachvollziehbar und nachweisbar sein, denn die Kasse erstattet nur gegen Kostennachweis.
Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2 und häusliche Pflege. Die Leistung gilt für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Zum Gesamtbudget und zum Ausschöpfen lesen Sie Verhinderungspflege voll ausschöpfen und die Übersicht zur Verhinderungspflege.
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Stundenweise Verhinderungspflege ist möglich
Die Verhinderungspflege muss nicht tageweise genommen werden. Nach dem Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums kann sie auch stundenweise in Anspruch genommen werden, etwa für einen Arzttermin, einen Einkauf oder einige freie Stunden in der Woche.
Der Betrag, den Sie für die Stunden ansetzen, wird vom Gemeinsamen Jahresbetrag abgezogen. Je höher der vereinbarte Stundenlohn, desto früher ist das Budget aufgebraucht.
So rechnen Sie die Reichweite des Budgets aus
Die Reichweite ergibt sich aus einer einfachen Division. Setzen Sie für den vereinbarten Stundenlohn Ihren eigenen Wert ein.
| Schritt | Rechnung |
|---|---|
| 1. Verfügbares Budget ermitteln | 3.539 € abzüglich bereits genutzter Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im laufenden Jahr |
| 2. Stundenlohn festlegen | der mit der Ersatzpflegeperson vereinbarte Betrag je Stunde |
| 3. Stunden berechnen | Restbudget ÷ vereinbarter Stundenlohn = Stunden, die das Budget deckt |
Haben Sie in diesem Jahr bereits Kurzzeitpflege genutzt, verringert sich das Budget entsprechend. Als Höchstwert gilt der gesamte Jahresbetrag von 3.539 €. Eine automatische Berechnung bietet der Verhinderungspflege-Rechner.
Privatperson aus dem Bekanntenkreis oder Nachbarschaft
Übernimmt eine Privatperson die Ersatzpflege, die weder mit Ihnen verwandt noch verschwägert ist noch in Ihrem Haushalt lebt, gilt die Regel für fremde Personen: Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag. Eine feste Stundenobergrenze nennt das Gesetz nicht.
Die Kasse verlangt einen Kostennachweis. Gesetzlich ist weder ein bestimmter Vordruck noch ein Stundenzettel vorgeschrieben. In der Praxis hilft es dennoch, Datum, Uhrzeiten, Stundenlohn und Gesamtsumme schriftlich festzuhalten und von der Ersatzpflegeperson unterschreiben zu lassen. Eine Hilfe dazu ist der Stundenzettel für die Verhinderungspflege. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, ob sie eigene Unterlagen wünscht.
Einnahmen der Ersatzpflegeperson können steuerliche Fragen aufwerfen. Das behandelt die Seite Verhinderungspflege steuerfrei.
Angehörige und Haushaltsmitglieder: andere Obergrenze
Bei Pflege durch nahe Angehörige gelten abweichende Grenzen. Pflegt eine Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder aus Ihrem Haushalt nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse regelmäßig höchstens das Pflegegeld des Pflegegrads für bis zu zwei Monate, also das Zweifache des Monatspflegegeldes.
| Fall | Obergrenze |
|---|---|
| Fremde Person | Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) |
| Angehörige bis 2. Grad oder Haushaltsmitglieder, nicht erwerbsmäßig | regelmäßig das Zweifache des Monatspflegegeldes |
| Angehörige oder Haushaltsmitglieder, erwerbsmäßig | Gemeinsamer Jahresbetrag |
Auf Nachweis können notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson auch über den Betrag des Zweifachen des Pflegegeldes hinaus erstattet werden. Beides zusammen darf den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht übersteigen. Die Höhe des Pflegegeldes je Grad finden Sie unter Pflegegeld 2026.
Während der Verhinderungspflege wird zudem für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
Antrag und Frist für die Erstattung
Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie reichen den Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen ein. Das muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres geschehen, das auf die Ersatzpflege folgt. Ein Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse beantragt werden, danach besteht der Anspruch nicht mehr.
Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Verhinderungspflege, muss sie die Leistung der Pflegekasse bis zum Ende des Folgemonats anzeigen und Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen. Diese weist den über den Gemeinsamen Jahresbetrag abzurechnenden Betrag aus.
Was die Pflegereform 2027 ändern würde
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde die Verhinderungspflege nicht mehr als eigene Leistung bestehen. Für Ersatzpflege im Jahr 2026 gilt weiterhin das aktuelle Recht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027 und Verhinderungspflege 2027.
Vereinbaren Sie den Stundenlohn mit der Ersatzpflegeperson schriftlich und rechnen Sie Ihr Restbudget mit dem Verhinderungspflege-Rechner durch, bevor die Stunden beginnen.
Häufige Fragen
Gibt es einen gesetzlichen Höchststundenlohn bei der Verhinderungspflege?
Nein. Das Gesetz nennt keinen Stundensatz-Höchstbetrag. Bei fremden Ersatzpflegepersonen ist die Obergrenze der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr.
Kann ich Verhinderungspflege nur für wenige Stunden nutzen?
Ja. Nach dem Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums ist auch eine stundenweise Inanspruchnahme möglich. Die Kosten werden vom Gemeinsamen Jahresbetrag abgezogen.
Was darf eine Privatperson als Ersatzpflege erhalten?
Ist die Person weder verwandt, verschwägert noch im Haushalt, erstattet die Kasse die nachgewiesenen Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag. Eine feste Stundengrenze nennt das Gesetz nicht.
Welche Grenze gilt, wenn ein Angehöriger pflegt?
Bei nicht erwerbsmäßiger Pflege durch Angehörige bis zum 2. Grad oder Haushaltsmitglieder zahlt die Kasse regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes. Auf Nachweis kann mehr erstattet werden, insgesamt höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag.
Bis wann muss ich die Erstattung beantragen?
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Ersatzpflege im November 2026 muss demnach bis zum 31.12.2027 beantragt werden.
Quellen
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege — Anspruch, Antragsfrist, Obergrenzen bei Angehörigen und fremden Personen
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag — Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro
- § 37 SGB XI – Pflegegeld — Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes während der Verhinderungspflege
- § 3 EStG — Steuerfreiheit von Einnahmen für Pflege nach Nr. 36
- BMG – Verhinderungspflege — Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums, stundenweise Inanspruchnahme und Fristbeispiel
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Restbudget berechnen
Ermitteln Sie, wie viele Stunden Ihr Jahresbetrag bei dem vereinbarten Stundenlohn abdeckt.
Zum Verhinderungspflege-Rechner → - Stunden dokumentieren
Halten Sie Datum, Uhrzeit und Stundenlohn der Ersatzpflege schriftlich fest, damit der Kostennachweis vollständig ist.
Stundenzettel-Vorlage ansehen → - Budget ausschöpfen
Prüfen Sie, wie Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sinnvoll aufteilen.
Budget voll ausschöpfen →