Pflege verstehen

Stundenzettel für die Verhinderungspflege bei der KNAPPSCHAFT

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Das Gesetz schreibt keinen Stundenzettel vor; verlangt wird ein Erstattungsantrag mit Kostennachweis. Die KNAPPSCHAFT stellt dafür den Antrag (PDF 15714) und einen Abrechnungsbogen bereit, der für die Abrechnung bei Pflege durch eine Privatperson vorgesehen ist.

Welche Unterlagen die KNAPPSCHAFT für die Verhinderungspflege bereithält

Für die Erstattung der Ersatzpflege bietet die KNAPPSCHAFT zwei Dokumente an: den Antrag auf Verhinderungspflege (PDF 15714) und einen Abrechnungsbogen. Der Abrechnungsbogen gehört zum Antrag, wenn eine Privatperson die Ersatzpflege übernimmt.

Den Antrag können Sie auch online über das Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT ausfüllen und senden. Eine Übersicht aller Formulare der Pflegeversicherung finden Sie auf der Formularseite der KNAPPSCHAFT. Informationen zur Leistung selbst stehen auf der Seite zur Verhinderungspflege.

Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →

Was das Gesetz verlangt und was nicht

Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI setzt die Kostenübernahme einen Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten voraus. Ein bestimmter Vordruck oder ein Stundenzettel steht nicht im Gesetzestext. Ein vorheriger Antrag ist ebenfalls nicht nötig: Sie können die Ersatzpflege zuerst organisieren und danach abrechnen.

In der Praxis ist eine nachvollziehbare Aufstellung trotzdem sinnvoll, weil die Pflegekasse die Kosten prüfen muss. Welcher Nachweis passt, hängt von der Ersatzpflegeperson ab:

Wer pflegt Wofür der Nachweis dient
Pflegedienst oder Einrichtung Rechnung bzw. schriftliche Kostenübersicht der Einrichtung
Privatperson Nachweis der Kosten gegenüber der Pflegekasse; hierfür bietet die KNAPPSCHAFT den Abrechnungsbogen an
Angehörige bis 2. Grad oder Haushaltsangehörige, nicht erwerbsmäßig Nachweis der Pflegezeiten; regelmäßig Erstattung bis zum Zweifachen des Monatspflegegeldes

Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Leistung, muss sie diese der Pflegekasse bis zum Ende des Folgemonats anzeigen und Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen (§ 42a Abs. 2 und 3 SGB XI).

Was Sie im Zeitnachweis festhalten sollten

Da das Gesetz keine Form vorgibt, entscheidet die Nachvollziehbarkeit. Hilfreich sind Datum, Beginn und Ende des Einsatzes, Name der Ersatzpflegeperson, ihr Verhältnis zur pflegebedürftigen Person sowie die Vergütung. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, daher lohnt sich eine genaue Zeiterfassung pro Einsatz. Eine allgemeine Vorlage finden Sie im Muster für den Stundenzettel.

Ob die KNAPPSCHAFT im Einzelfall zusätzlich zum Abrechnungsbogen weitere Belege wünscht, klären Sie am besten direkt mit der Pflegekasse.

Obergrenzen und Besonderheiten bei Angehörigen

Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Gemeinsam mit der Kurzzeitpflege steht der Gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr zur Verfügung. Das Gesetz nennt keinen Stundensatz-Höchstbetrag; die Grenze für fremde Personen ist dieser Jahresbetrag.

Pflegt eine Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder aus dem Haushalt nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes. Auf Nachweis können notwendige Aufwendungen darüber hinaus erstattet werden, beides zusammen darf aber 3.539 € nicht übersteigen. Üben nahe Angehörige die Pflege erwerbsmäßig aus, gilt der Gemeinsame Jahresbetrag als Grenze.

Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Zur steuerlichen Seite: Einnahmen für Pflege durch Angehörige oder Personen mit sittlicher Pflicht sind nach § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrages.

Frist für die Einreichung

Der Erstattungsantrag samt Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse beantragt werden; danach besteht der Anspruch nicht mehr. Legen Sie die Zeitnachweise deshalb früh an, statt sie erst am Jahresende zusammenzutragen.

Kontakt zur KNAPPSCHAFT

Stand: 2. November 2026. Das Service-Telefon Kranken- und Pflegeversicherung erreichen Sie unter 08000 200 501 (Montag bis Freitag, 8 bis 19 Uhr). Die Postanschrift lautet KNAPPSCHAFT Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen; der Antrag ist an das Fachzentrum Pflege in 45095 Essen gerichtet. Weitere Wege stehen auf der Kontaktseite der KNAPPSCHAFT.

Geplante Änderung ab 2027

Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Nach dem Entwurf würde die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen.Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027 und Verhinderungspflege 2027.

Laden Sie den Antrag der KNAPPSCHAFT und den Abrechnungsbogen herunter und reichen Sie die Unterlagen fristgerecht ein; den allgemeinen Ablauf erklärt die Seite Verhinderungspflege.

Häufige Fragen

Verlangt die Knappschaft zwingend einen Stundenzettel?

Das Gesetz schreibt weder einen Vordruck noch einen Stundenzettel vor, sondern einen Erstattungsantrag mit Kostennachweis. Die KNAPPSCHAFT bietet einen Abrechnungsbogen an, wenn eine Privatperson pflegt. Ob im Einzelfall weitere Belege nötig sind, erfragen Sie bei der Kasse.

Muss ich die Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss aber bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.

Bis wann muss ich die Abrechnung einreichen?

Bis zum Ende des Folgejahres. Ersatzpflege im November 2026 muss laut Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums bis zum 31.12.2027 beantragt werden, danach erlischt der Anspruch.

Kann ich den Antrag bei der KNAPPSCHAFT online stellen?

Ja, nach Angaben der KNAPPSCHAFT lässt sich der Antrag auf Verhinderungspflege im Serviceportal Meine KNAPPSCHAFT ausfüllen und senden.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Formulare herunterladen

    Antrag und Abrechnungsbogen der KNAPPSCHAFT finden Sie auf der Seite zum Antrag.

    Zum Antrag bei der Knappschaft →
  2. Stundenzettel vorbereiten

    Mit einer Vorlage Einsatzzeiten sauber dokumentieren.

    Zur Stundenzettel-Vorlage →
  3. Budget prüfen

    Ermitteln Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag noch frei ist.

    Zum Rechner →

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