Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Kurz gesagt
Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen übernommen wird. 2026 liegt es unverändert zwischen 347 € (Pflegegrad 2) und 990 € (Pflegegrad 5) im Monat; Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch darauf.
Pflegegeld ist die Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Nachbarn oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Es fließt ohne Nachweis einzelner Rechnungen direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person und darf frei verwendet werden, üblicherweise zur Anerkennung der geleisteten Pflege. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2; wer einen Pflegedienst einschaltet, greift stattdessen ganz oder teilweise auf die Pflegesachleistung zurück.
Teilen sich mehrere Angehörige die Pflege, muss das Pflegegeld nicht auf eine Person konzentriert bleiben. Es lässt sich zwischen mehreren Pflegepersonen aufteilen, solange die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzliche Vertretung der Pflegekasse mitteilt, wie die Aufteilung erfolgen soll. Für die Kasse ändert das nichts an der Gesamthöhe — sie richtet sich weiterhin ausschließlich nach dem Pflegegrad.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 je Pflegegrad?
Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem festgestellten Pflegegrad. Zwischenstufen oder Aufschläge für besonders aufwendige Pflege gibt es beim Pflegegeld nicht — wer mehr Unterstützung braucht, kombiniert es mit anderen Leistungen wie der Verhinderungspflege oder dem Entlastungsbetrag.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Wer noch nicht weiß, welcher Pflegegrad zutrifft, findet die Voraussetzungen und Punktschwellen in der Übersicht der Pflegegrade. Alle weiteren Ansprüche neben dem Pflegegeld sind auf der Leistungsübersicht zusammengefasst.
Wann und wie zahlt die Pflegekasse aus?
Pflegegeld wird monatlich nachträglich gezahlt, also nicht im Voraus für den kommenden, sondern im Nachhinein für den bereits abgelaufenen Monat. Die erste Zahlung kommt entsprechend erst nach Ablauf des ersten vollen Anspruchsmonats, was gerade nach einem frisch bewilligten Pflegegrad häufig für Verunsicherung sorgt. Rückwirkend zahlt die Kasse jedoch ab dem Tag der Antragstellung, sofern der Pflegegrad anerkannt wird — ein verspäteter Bescheid führt also nicht zum Verlust bereits entstandener Ansprüche.
Die Auszahlung läuft automatisch, sobald der Bescheid vorliegt und ein Konto hinterlegt ist. Ändert sich der Pflegegrad durch eine Höherstufung oder einen erfolgreichen Widerspruch, passt die Kasse den Betrag ab dem jeweiligen Wirksamkeitsdatum rückwirkend an.
Warum gab es 2026 keine Erhöhung?
Die aktuell gültigen Beträge stammen aus der Anpassung zum 1. Juli 2025 und gelten unverändert weiter. Eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 hat es nicht gegeben, was regelmäßig zu Nachfragen führt, weil frühere Anpassungen oft zum Jahreswechsel erfolgten. Der Gesetzgeber hat die nächste reguläre Dynamisierung von Pflegegeld und Pflegesachleistung erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Bis dahin bleiben die Beträge aus dieser Tabelle maßgeblich, unabhängig von der allgemeinen Preisentwicklung.
Für die Haushaltsplanung bedeutet das: Wer 2026 einen bestimmten Betrag einplant, kann für das gesamte Jahr und auch für 2027 mit demselben Betrag rechnen. Erst mit der Dynamisierung 2028 ist wieder eine Veränderung zu erwarten, deren genaue Höhe der Gesetzgeber zu gegebener Zeit festlegt.
Was passiert im Krankenhaus oder in der Reha?
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung übernimmt zunächst die Einrichtung die Versorgung, weshalb der Anspruch auf häusliches Pflegegeld nicht unbegrenzt fortbesteht. In der Praxis läuft die Zahlung für eine begrenzte Übergangszeit weiter und ruht anschließend, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird. Da die genaue Dauer und die Handhabung im Einzelfall variieren können, lohnt sich vor einem geplanten Aufenthalt ein kurzer Anruf bei der eigenen Pflegekasse, um Missverständnisse bei der Auszahlung zu vermeiden.
Ähnliches gilt, wenn die Pflegeperson selbst ausfällt, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Für diesen Fall ist nicht das Pflegegeld die richtige Anlaufstelle, sondern die Verhinderungspflege.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Wird die Pflege vorübergehend durch eine Ersatzperson übernommen, weil die reguläre Pflegeperson verhindert ist, läuft das Pflegegeld nicht in voller Höhe weiter, sondern wird für die Tage der Ersatzpflege anteilig gekürzt. Gleichzeitig entsteht der separate Anspruch auf Verhinderungspflege, dessen Budget sich seit dem 1. Juli 2025 mit dem der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammenlegt. Wer diese Kombination im Detail durchrechnen will, findet dafür den Verhinderungspflege-Rechner. Die Voraussetzungen und der Ablauf des Antrags stehen auf der Seite zur Verhinderungspflege.
Die Beratungsbesuche: Pflicht ab Pflegegrad 2
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle schaut dabei in der eigenen Wohnung vorbei, prüft die Pflegesituation und gibt praktische Hinweise. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist dieser Besuch halbjährlich vorgeschrieben, unabhängig davon, wie hoch das monatliche Pflegegeld ausfällt.
Wird der Termin versäumt, kürzt die Pflegekasse zunächst das Pflegegeld und stellt es bei wiederholtem Versäumnis vollständig ein. Diese Konsequenz betrifft ausschließlich das Pflegegeld, nicht andere Leistungen wie die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag. Wer einen Termin verpasst, sollte ihn deshalb zeitnah nachholen, statt auf eine Erinnerung der Kasse zu warten.
Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren
Wird nur ein Teil der Pflege von Angehörigen übernommen und der Rest von einem ambulanten Pflegedienst, muss nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entschieden werden. Über die Kombinationsleistung lässt sich beides anteilig nutzen: Je mehr vom Sachleistungsbudget für den Pflegedienst verbraucht wird, desto geringer fällt der verbleibende Pflegegeldanteil aus. Wie diese Verrechnung im Detail funktioniert und was sie an einem konkreten Beispiel bedeutet, erklärt die Seite zur Pflegesachleistung. Auch die Tagespflege lässt sich zusätzlich zum vollen Pflegegeld nutzen, da sie aus einem eigenen Budget finanziert wird.
Wer prüfen möchte, wie sich der eigene Pflegegeldanspruch mit anderen Leistungen kombinieren lässt, findet im Leistungs-Rechner eine Übersicht nach Pflegegrad. Für die laufende Auszahlung braucht es meist nur ein kurzes Formular der zuständigen Kasse — welches das im eigenen Fall ist, zeigt die Übersicht der Pflegekassen.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Juli 2025, seither gelten die Beträge unverändert. Eine reguläre Dynamisierung ist erst wieder zum 1. Januar 2028 gesetzlich vorgesehen.
Wann genau wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Monatlich nachträglich, also im Nachhinein für den bereits abgelaufenen Monat. Die Überweisung erfolgt üblicherweise in den ersten Tagen des Folgemonats auf das bei der Pflegekasse hinterlegte Konto.
Was passiert mit dem Pflegegeld während eines Krankenhausaufenthalts?
Der Anspruch läuft in der Regel für eine begrenzte Zeit weiter, danach ruht er, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird. Die genaue Dauer und Handhabung klären Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein. Solange es zur Sicherstellung der häuslichen Pflege verwendet wird, bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch verpasse?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis vollständig einstellen. Ein verpasster Termin sollte deshalb zeitnah nachgeholt werden.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Base legal de todas las prestaciones y sus importes.
- GKV-Spitzenverband — Pflegeversicherung — Cifras vigentes y comunicados de cambios.
Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Eigenen Anspruch berechnen
Der Leistungs-Rechner zeigt alle Ansprüche für Ihren Pflegegrad auf einen Blick, inklusive Pflegegeld und möglicher Kombinationen.
Zum Leistungs-Rechner → - Formular der eigenen Kasse finden
Jede Pflegekasse verlangt eigene Formulare für die laufende Auszahlung des Pflegegelds.
Pflegekasse auswählen → - Pflegegrad prüfen lassen
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