Verhinderungspflege bei der DAK beantragen: Formular, Abrechnung und Kontakt
Kurz gesagt
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der DAK-Gesundheit mit dem Formular „Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson“ (PDF) oder online über Meine DAK. Eine vorherige Genehmigung ist gesetzlich nicht nötig; der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum Ende des Folgejahres vorliegen.
Antrag und Formulare der DAK für die Verhinderungspflege
Die DAK-Gesundheit stellt für die Verhinderungspflege zwei Dokumente bereit: den Antrag und eine gesonderte Kostenabrechnung. Beide sind als PDF abrufbar und lassen sich ausdrucken. Die DAK führt den Antrag unter der Bezeichnung 955-164.
| Dokument | Wofür | Link |
|---|---|---|
| Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson (PDF) | Antrag auf Verhinderungspflege | DAK-Formular |
| Kostenabrechnung Verhinderungspflege (PDF) | Rechnungen und Kosten nachweisen | DAK-Abrechnung |
| Alle Pflegeanträge auf einen Blick | Übersicht weiterer Formulare | DAK-Übersicht |
Die Informationsseite der DAK zur Leistung finden Sie hier. Nutzen Sie stets die aktuelle Fassung von der DAK-Seite und laden Sie das Formular nicht von Drittseiten herunter. Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und spricht nicht für die DAK.
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Online beantragen über Meine DAK
Neben dem PDF bietet die DAK Online-Formulare für Pflege an: Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Erstantrag und das Einreichen von Rechnungen. Sie erreichen sie über das Kundenportal Meine DAK (Login auf dak.de). Das spart den Postweg; Rechnungen und Nachweise reichen Sie dort ebenfalls ein.
Einen Überblick über das Pflegethema bei der DAK finden Sie auf der Pflegeseite der DAK.
Frist: Wann der Antrag spätestens vorliegen muss
Nach § 39 Abs. 1 SGB XI ist eine vorherige Antragstellung nicht erforderlich. Maßgeblich ist der Erstattungsantrag unter Nachweis der Kosten. Er muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Ein Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse beantragt werden, danach besteht der Anspruch nicht mehr.
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Vordruck und keinen Stundenzettel vor. Sammeln Sie dennoch Rechnungen, Quittungen oder eine nachvollziehbare Aufstellung der Einsätze, damit die DAK die Kosten prüfen kann. Eine Vorlage dafür finden Sie bei den Stundenzetteln für die Verhinderungspflege.
Anspruch und Höhe auf einen Blick
Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Sie kann auch stundenweise genutzt werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Das Gesetz nennt für fremde Ersatzpflegepersonen keinen Stundensatz; die Obergrenze ist der Jahresbetrag.
Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Wie Sie das Budget insgesamt ausschöpfen, steht unter Verhinderungspflege voll ausschöpfen; die Grundlagen finden Sie bei Verhinderungspflege.
Wenn Angehörige die Ersatzpflege übernehmen
Pflegt eine Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder aus dem Haushalt nicht erwerbsmäßig, zahlt die Pflegekasse regelmäßig höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrads. Auf Nachweis können notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson darüber hinaus erstattet werden; beides zusammen darf den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht übersteigen. Üben nahe Angehörige die Ersatzpflege erwerbsmäßig aus, gilt als Grenze der Jahresbetrag.
Zur steuerlichen Seite gilt nach § 3 Nr. 36 EStG: Einnahmen für Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe durch Angehörige sind bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Details dazu unter Verhinderungspflege und Steuer.
Kontakt zur DAK bei Fragen zum Antrag
Für Pflegefragen nennt die DAK die Telefonnummer 040 325 325 555 (Stand: 2. November 2026, laut DAK-Kontaktübersicht). Das allgemeine DAK-Fax lautet 040 33470-123456 und ist nicht speziell für Pflege eingerichtet (Stand: 2. November 2026, DAK-Faxseite). Die Postanschrift richtet sich nach Ihrer Postleitzahl; die Zuordnung zeigt die DAK-Kontaktübersicht.
Welche weiteren Wege die DAK anbietet, steht auf der Seite DAK-Pflegekasse.
Reform: Was sich ändern könnte
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Nach diesem Entwurf würde die Verhinderungspflege nicht mehr als eigene Leistung bestehen. Maßgeblich ist bis dahin das heutige Recht. Mehr dazu unter Pflegereform 2027 und Verhinderungspflege 2027.
Laden Sie jetzt das DAK-Formular herunter oder melden Sie sich bei Meine DAK an, sammeln Sie Ihre Rechnungen und rechnen Sie mit dem Verhinderungspflege-Rechner vorab Ihr Budget durch.
Häufige Fragen
Wo finde ich den DAK-Antrag auf Verhinderungspflege als PDF?
Das PDF „Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson“ liegt auf den DAK-Seiten bereit und lässt sich ausdrucken. Die Kostenabrechnung ist ein eigenes PDF. Die Links stehen im ersten Abschnitt dieser Seite.
Muss ich die Verhinderungspflege vorher bei der DAK beantragen?
Nein. Nach § 39 Abs. 1 SGB XI ist keine vorherige Antragstellung erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.
Kann ich den Antrag bei der DAK online stellen?
Ja, die DAK bietet über Meine DAK Online-Formulare für Pflege an, darunter Verhinderungspflege und das Einreichen von Rechnungen.
Brauche ich einen Stundenzettel für die DAK?
Das Gesetz schreibt keinen Stundenzettel vor, verlangt aber den Nachweis der Kosten. Eine nachvollziehbare Aufstellung der Einsätze mit Rechnungen oder Quittungen ist sinnvoll.
Wie viel zahlt die DAK für Verhinderungspflege?
Gemeinsam mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gilt regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes, darüber hinaus nur auf Nachweis.
Quellen
- DAK-Gesundheit: Verhinderungspflege — Informationen der DAK zur Verhinderungspflege
- DAK: Antrag auf Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson (PDF) — Offizielles Antragsformular
- DAK: Kostenabrechnung Verhinderungspflege (PDF) — Offizielles Abrechnungsformular
- DAK: Kontaktübersicht — Telefonnummer für Pflegefragen
- DAK: Fax — Allgemeine Faxnummer der DAK
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege, Antrag und Höhe
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag
- BMG-Ratgeber Verhinderungspflege — Fristbeispiel und stundenweise Nutzung
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Formular herunterladen oder online starten
Holen Sie das aktuelle Formular von der DAK oder nutzen Sie Meine DAK.
Zur DAK-Seite → - Budget berechnen
Prüfen Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag verfügbar ist.
Zum Rechner → - Einsätze dokumentieren
Führen Sie eine Aufstellung der Einsätze als Nachweis.
Zur Vorlage →