Entlastungsbetrag bei der DAK: Formular, Download und Einreichung
Kurz gesagt
Die DAK stellt die Formulare zum Entlastungsbetrag auf einer eigenen Download-Seite bereit; eingereicht wird auch online über Meine DAK. Der Anspruch von bis zu 131 € monatlich entsteht ohne vorherigen Antrag, die Kasse erstattet gegen Belege.
Das DAK-Formular zum Entlastungsbetrag finden
Die DAK-Gesundheit bündelt die Unterlagen zum Entlastungsbetrag auf einer Download-Seite: Downloads Entlastungsbetrag bei der DAK. Dort liegt die Abrechnung als PDF, jeweils nach Bundesland getrennt. Wählen Sie das Formular für das Land, in dem die Pflege stattfindet, denn die anerkannten Angebote werden nach Landesrecht geregelt.
Die Erläuterung der DAK zum Ablauf finden Sie unter Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?. Einen Überblick über alle Pflegeanträge der Kasse bietet die Übersicht aller Pflegeanträge.
Welche Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu? Zum Leistungs-Rechner →
Kein Antrag nötig, aber Belege einreichen
Nach § 45b Abs. 2 SGB XI entsteht der Anspruch ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Eigenbelastungen. Das Formular dient also der Abrechnung: Sie weisen nach, was Sie für eine zulässige Leistung bezahlt haben, und die DAK erstattet bis zur Höhe des Anspruchs.
| Schritt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 1 | Leistung bei einem geeigneten Anbieter in Anspruch nehmen |
| 2 | Rechnung des Anbieters aufbewahren |
| 3 | DAK-Abrechnungsformular für Ihr Bundesland herunterladen und ausfüllen |
| 4 | Formular mit Rechnung bei der DAK einreichen, zum Beispiel online über Meine DAK |
Die DAK bietet für Pflege auch Online-Formulare über das Portal Meine DAK an, unter anderem zum Entlastungsbetrag und zum Einreichen von Rechnungen. Eine Anmeldung auf dak.de ist dafür nötig.
Wofür der Betrag eingesetzt werden darf
Bis zu 131 € monatlich stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu (§ 45b SGB XI), auch im Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden:
- Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- ambulante Pflegedienste; in Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Selbstversorgung
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen. Für anerkannte Angebote kann die Landesverordnung Näheres regeln. Wer ein Angebot nutzen will, sollte vorab klären, ob es nach Landesrecht anerkannt ist. Welche Leistungen im Einzelnen passen, steht auf der Seite Entlastungsbetrag 131 Euro: wofür.
Rechnungen von nicht anerkannten Anbietern kann die Kasse ablehnen. Klären Sie die Anerkennung nach Landesrecht, bevor Sie zahlen.
Nicht genutzte Beträge und Umwandlung
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des folgenden Jahres verwendet werden. Wie viel Restbetrag bei Ihnen übrig ist, ermittelt der Entlastungsbetrag-Rechner.
Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI: Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Höchstbetrags können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, soweit die Sachleistung im Monat nicht genutzt wurde. Dafür ist keine vorherige Antragstellung nötig, und er läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag. Zur Sachleistung selbst: Pflegesachleistung.
Kontakt zur DAK-Pflegekasse
Telefon Pflege: 040 325 325 555 (Stand: 2. November 2026, Quelle: DAK-Kontaktübersicht). Die Fax-Nummer 040 33470-123456 ist das allgemeine Fax der DAK und nicht auf Pflege beschränkt (DAK-Fax). Die Postadresse hängt von Ihrer Postleitzahl ab und ist über die DAK zu erfragen. Weitere Kontaktwege: Kontaktübersicht der DAK. Allgemeine Informationen zur Pflege bietet die DAK-Pflegeseite.
Mögliche Änderung durch die Pflegereform
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde der Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget ersetzt, und das Pflegegeld läge als Entlastungsbudget bei 380, 630, 890 und 1.080 € im Monat. Das Sozialraumbudget von bis zu 175 € (300 € unter 25 Jahren, nur Pflegegrad 2 bis 5) wäre zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Maßgeblich ist bis zu einem Beschluss das heutige Recht; Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.
Sammeln Sie ab sofort Ihre Rechnungen, laden Sie das Formular für Ihr Bundesland auf der DAK-Downloadseite herunter und prüfen Sie mit dem Entlastungsbetrag-Rechner, wie viel Sie noch abrufen können.
Häufige Fragen
Wo finde ich das DAK-Formular zum Entlastungsbetrag als PDF?
Auf der Download-Seite der DAK zum Entlastungsbetrag. Die Abrechnung liegt dort nach Bundesland getrennt vor. Laden Sie die Fassung für das Land herunter, in dem die Pflege stattfindet.
Muss ich bei der DAK einen Antrag auf Entlastungsbetrag stellen?
Der Anspruch entsteht nach § 45b Abs. 2 SGB XI ohne vorherige Antragstellung. Die Pflegekasse erstattet gegen Belege über die entstandenen Kosten, dafür dient das Abrechnungsformular.
Kann ich den Entlastungsbetrag bei der DAK online einreichen?
Ja, die DAK bietet über Meine DAK Online-Formulare für Pflege an, darunter Entlastungsbetrag und das Einreichen von Rechnungen. Dafür ist eine Anmeldung auf dak.de erforderlich.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des folgenden Jahres verwendet werden. Prüfen Sie Ihren Restbetrag regelmäßig, damit nichts ungenutzt bleibt.
Quellen
- DAK: Downloads Entlastungsbetrag — Abrechnungsformulare nach Bundesland
- DAK: Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag? — Erläuterung der Kasse zum Ablauf
- DAK: Kontaktübersicht — Telefon Pflege
- DAK: Alle Pflegeanträge auf einen Blick — Übersicht der Pflegeformulare
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag
- § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlungsanspruch
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Restbetrag ermitteln
Rechnen Sie aus, wie viel Entlastungsbetrag noch offen ist, bevor Sie Belege einreichen.
Zum Entlastungsbetrag-Rechner → - Passende Leistung wählen
Klären Sie, welche Angebote aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden dürfen.
Wofür der Betrag gilt → - Reform im Blick behalten
Informieren Sie sich, was der Gesetzentwurf ändern würde.
Zur Pflegereform 2027 →