Verhinderungspflege bei der AOK Rheinland/Hamburg beantragen
Kurz gesagt
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet für die Verhinderungspflege eine eigene Online-Abrechnung an. Einen vorherigen Antrag braucht es nicht; der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen.
Antrag und Abrechnung bei der AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg stellt die Abrechnung der Verhinderungspflege regional bereit. Die Seite Antrag auf Abrechnung Verhinderungspflege führt durch eine Online-Abrechnung. Dabei wird eine Quittungsvorlage verwendet, die Sie handschriftlich unterschreiben und am Ende hochladen. Den Zugang bietet das Portal Meine AOK (meine.aok.de).
Das allgemeine Formular finden Sie unter Verhinderungspflege beantragen und abrechnen. Weitere Formulare der Region liegen in der Formularübersicht der AOK Rheinland/Hamburg. Hintergründe zur Leistung erklärt die AOK auf ihrer Seite zur Verhinderungspflege.
Die Region hat eine Besonderheit: Bereits vergangene Zeiträume und Zeiträume, die über den Jahreswechsel gehen, werden in getrennten Formularen eingereicht. Wer eine Ersatzpflege im Dezember beginnt und im Januar beendet, sollte das beim Ausfüllen beachten.
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Kontakt zur AOK
Die Servicezentrale der AOK ist unter 0211 81950000 erreichbar (Stand: 2. November 2026). Es handelt sich um die allgemeine Nummer der AOK, nicht um eine spezielle Pflege-Hotline. Weitere Servicenummern stehen auf der Kontaktseite der AOK.
Voraussetzungen und Frist
Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag samt Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.
| Ersatzpflege im | Antrag spätestens bis |
|---|---|
| November 2026 | 31.12.2027 |
| Juni 2026 | 31.12.2027 |
Danach besteht der Anspruch nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr. Das Gesetz schreibt weder einen bestimmten Vordruck noch einen Stundenzettel vor; verlangt wird der Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten.
Reichen Sie Rechnungen nicht erst am Ende der Frist ein. Wer ein Jahr nach der Ersatzpflege noch Belege sucht, riskiert, dass der Anspruch erlischt.
Wie viel erstattet wird
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Für Ersatzpflege durch fremde Personen ist das die Obergrenze; einen gesetzlichen Höchststundensatz gibt es nicht. Die Leistung kann auch stundenweise genutzt werden.
Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis zum 2. Grad) oder Personen aus dem Haushalt, die nicht erwerbsmäßig pflegen, zahlt die Kasse regelmäßig höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes. Auf Nachweis können notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson darüber hinaus erstattet werden, beides zusammen höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag. Üben Angehörige die Pflege erwerbsmäßig aus, gilt der Gemeinsame Jahresbetrag als Grenze.
Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Die Beträge je Pflegegrad finden Sie unter Pflegegeld; zur Ausschöpfung des Budgets siehe Verhinderungspflege voll ausschöpfen.
Pflegeeinrichtungen und Steuer
Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Verhinderungspflege, muss sie diese der Pflegekasse bis zum Ende des Folgemonats anzeigen und Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen, die den über den Gemeinsamen Jahresbetrag abzurechnenden Betrag ausweist. Heben Sie dieses Dokument für den Antrag auf.
Einnahmen von Angehörigen oder Personen mit sittlicher Pflicht für Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe sind nach § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrages. Mehr dazu unter Verhinderungspflege und Steuer.
Mögliche Änderung ab 2027
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde die Verhinderungspflege nicht mehr als eigene Leistung bestehen.Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.
Prüfen Sie jetzt Ihre Belege und starten Sie die Abrechnung über die Verhinderungspflege-Seite der AOK Rheinland/Hamburg; Ihr Budget ermitteln Sie vorab mit dem Verhinderungspflege-Rechner.
Häufige Fragen
Muss ich Verhinderungspflege bei der AOK Rheinland/Hamburg vorher beantragen?
Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.
Gibt es einen Antrag als PDF bei der AOK Rheinland/Hamburg?
Die AOK stellt Formulare und eine Online-Abrechnung bereit. Die Links finden Sie im Text. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Vordruck vor, verlangt wird der Antrag auf Erstattung mit Nachweis der Kosten.
Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege?
Bis zu 3.539 € je Kalenderjahr als Gemeinsamer Jahresbetrag, den sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen. Bei Pflege durch nahe Angehörige gilt regelmäßig das Zweifache des Monatspflegegeldes.
Bis wann muss ich die Abrechnung einreichen?
Bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Ersatzpflege. Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 beantragt sein.
Quellen
- AOK: Antrag auf Abrechnung Verhinderungspflege (Rheinland/Hamburg) — Regionale Online-Abrechnung
- AOK: Verhinderungspflege beantragen und abrechnen — Formular der AOK
- AOK: Servicenummern — Quelle der Telefonnummer
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag
- BMG: Verhinderungspflege — Fristbeispiel
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Belege sammeln
Stellen Sie Rechnungen oder Quittungen der Ersatzpflege zusammen.
Stundenzettel-Vorlage ansehen → - Budget prüfen
Ermitteln Sie, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist.
Budget berechnen → - Reform im Blick behalten
Informieren Sie sich über den Gesetzentwurf für 2027.
Zum Gesetzentwurf →