Verhinderungspflege bei der AOK Hessen beantragen
Kurz gesagt
Für die Verhinderungspflege bei der AOK Hessen reichen Sie einen Erstattungsantrag mit Kostennachweis ein; das Formular finden Sie auf der AOK-Seite zur Verhinderungspflege. Eine vorherige Antragstellung ist nicht nötig, die Frist endet mit dem Ablauf des Folgejahres.
Antrag und Formular der AOK Hessen: wo Sie beides finden
Das Formular zur Verhinderungspflege stellt die AOK auf ihrer Seite Verhinderungspflege beantragen und abrechnen bereit. Die regionale Übersicht der AOK Hessen mit allen Formularen und Anträgen finden Sie unter aok.de/pk/hessen/kontakt/formulare-und-antraege. Sie verweist auf dieselben bundesweiten AOK-Seiten. Welche regionale AOK zuständig ist, wird auf aok.de nach Postleitzahl ausgewählt.
Eine Antragstellung im Voraus verlangt das Gesetz nicht. Entscheidend ist der Erstattungsantrag unter Nachweis der Kosten (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Ein bestimmter Vordruck ist im Gesetzestext nicht vorgeschrieben; das AOK-Formular erleichtert aber die vollständige Angabe der Daten.
Kontakt zur AOK Hessen
Die Servicezentrale erreichen Sie unter 069 66816-334000 (Stand: 2. November 2026). Weitere Servicenummern der AOK finden Sie unter aok.de/pk/kontakt/servicenummern.
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Voraussetzungen und Umfang der Verhinderungspflege
Die Leistung gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege, für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Sie kann auch stundenweise genutzt werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Einen Stundensatz-Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht; die Obergrenze bei fremden Personen ist dieser Jahresbetrag. Die Grundlagen erklärt die Seite Verhinderungspflege.
Während der Ersatzpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Wie viel Pflegegeld es gibt, steht unter Pflegegeld.
Ersatzpflege durch Angehörige oder fremde Personen
Wer pflegt, bestimmt die Grenze der Erstattung.
| Ersatzpflegeperson | Grenze der Erstattung |
|---|---|
| Fremde Personen, Pflegedienst | Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) |
| Nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsangehörige, nicht erwerbsmäßig | in der Regel höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes |
| Nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige, erwerbsmäßig | Gemeinsamer Jahresbetrag |
Auf Nachweis können notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson auch über diesen Betrag hinaus erstattet werden. Beides zusammen darf den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht übersteigen (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Zur steuerlichen Seite siehe Verhinderungspflege und Steuer.
Frist und Kostennachweis
Der Erstattungsantrag muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Das Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse beantragt werden, danach besteht der Anspruch nicht mehr.
Legen Sie dem Antrag Belege bei: Rechnung des Pflegedienstes oder eine eigene Aufstellung der Einsatzzeiten und Kosten. Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Leistung, händigt sie Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aus, die den über den Gemeinsamen Jahresbetrag abzurechnenden Betrag ausweist (§ 42a Abs. 3 SGB XI). Wie Sie das Budget Schritt für Schritt ausschöpfen, behandelt Verhinderungspflege voll ausschöpfen.
Reform: Was der Gesetzentwurf ändern würde
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Für Ersatzpflege in diesem Jahr gilt das heutige Recht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027 und Verhinderungspflege 2027.
Stellen Sie Ihren Erstattungsantrag mit den Belegen über das AOK-Formular und prüfen Sie vorab Ihr Budget mit dem Verhinderungspflege-Rechner.
Häufige Fragen
Muss ich die Verhinderungspflege vorher bei der AOK Hessen beantragen?
Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis genügt, er muss bis zum Ende des Folgejahres gestellt werden.
Wo finde ich das PDF-Formular der AOK Hessen?
Auf der AOK-Seite zur Verhinderungspflege und auf der regionalen Formularübersicht der AOK Hessen unter aok.de/pk/hessen/kontakt/formulare-und-antraege. Die Zuordnung zur regionalen AOK erfolgt auf aok.de nach Postleitzahl.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 beantragt werden.
Wie erreiche ich die AOK Hessen telefonisch?
Die Servicezentrale ist unter 069 66816-334000 erreichbar (Stand: 2. November 2026). Weitere Nummern stehen auf aok.de/pk/kontakt/servicenummern.
Quellen
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege — Anspruch, Frist und Erstattungsgrenzen
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag — Gemeinsamer Jahresbetrag und Kostenübersicht
- § 37 SGB XI – Pflegegeld — Hälftige Weiterzahlung des Pflegegeldes
- BMG – Verhinderungspflege — Fristbeispiel und stundenweise Inanspruchnahme
- AOK – Verhinderungspflege beantragen und abrechnen — Formularseite der AOK
- AOK Hessen – Formulare und Anträge — Regionale Formularübersicht
- AOK – Servicenummern — Kontakt der Servicezentrale
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Belege zusammenstellen
Sammeln Sie Rechnungen oder Aufstellungen der Ersatzpflege und reichen Sie sie mit dem Antrag ein.
Verhinderungspflege im Überblick → - Budget prüfen
Berechnen Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag noch verfügbar ist.
Zum Rechner → - Reform im Blick behalten
Informieren Sie sich über den Gesetzentwurf, der die Leistung ab 2027 verändern würde.
Verhinderungspflege 2027 →