Rollator auf Rezept: So bekommen Sie ihn über die Krankenkasse
Kurz gesagt
Einen Rollator verordnet die Ärztin oder der Arzt als Hilfsmittel, die Krankenkasse prüft und genehmigt ihn. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig; entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit.
Ein Rollator ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten ihn, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ihn medizinisch begründet verordnet und die Krankenkasse die Versorgung genehmigt. Ein Pflegegrad ist keine Bedingung. Wer früher eine Pflegestufe hatte, ist heute in einen Pflegegrad übergeleitet worden; die alte Stufe spielt für den Rollator keine Rolle mehr.
Der Rollator kommt als Hilfsmittel über die Krankenkasse
Der Rollator gehört zu den Gehhilfen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Zuständig ist die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse, auch wenn beide unter einem Dach organisiert sind. Das unterscheidet ihn von den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Handschuhen oder Desinfektionsmittel, für die ein Pflegegrad nötig ist.
| Merkmal | Rollator (Hilfsmittel) | Pflegehilfsmittel zum Verbrauch |
|---|---|---|
| Zuständig | Krankenkasse | Pflegekasse |
| Voraussetzung | ärztliche Verordnung, medizinische Notwendigkeit | Pflegegrad und häusliche Pflege |
| Betrag | keine feste Monatspauschale | 42 € im Monat |
| Antrag | Rezept plus Genehmigung der Kasse | Antrag bei der Pflegekasse |
Welche Leistungen stehen Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →
Rollator auf Rezept mit Pflegestufe 2 oder heutigem Pflegegrad
Wer nach einer Suche zu „Rollator auf Rezept mit Pflegestufe 2“ hier landet: Pflegestufen wurden 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Ob Sie einen Rollator bekommen, hängt aber ohnehin nicht vom Grad ab. Maßgeblich ist, ob Sie wegen einer Erkrankung oder Einschränkung beim Gehen ohne Hilfe unsicher sind und das Gerät den Alltag sichert.
Haben Sie einen Pflegegrad, kann die Mobilität im Gutachten eine Rolle spielen. Das Modul Mobilität zählt mit 10 % in die Gesamtpunktzahl. Mehr dazu finden Sie unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Das Arztgespräch vorbereiten
Die Verordnung hängt davon ab, wie genau die Ärztin oder der Arzt Ihre Situation kennt. Überlegen Sie vor dem Termin, in welchen Alltagssituationen das Gehen schwerfällt: auf dem Weg zum Einkauf, auf der Straße, in der Wohnung oder beim Aufstehen. Notieren Sie, ob es Stürze oder Beinahe-Stürze gab und wie weit Sie ohne Pause kommen. Wer ohnehin ein Pflegetagebuch führt, kann diese Beobachtungen dort festhalten und mitbringen. Ob ein Rollator das richtige Hilfsmittel ist oder eine andere Gehhilfe besser passt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach medizinischen Gesichtspunkten.
Von der Verordnung bis zur Lieferung
Der Ablauf ist in der Regel gleich, unabhängig von der Kasse:
- Sie schildern der Hausärztin oder dem Hausarzt, wo das Gehen schwerfällt, etwa Unsicherheit, Gleichgewichtsprobleme oder Erschöpfung nach kurzen Strecken.
- Die Ärztin oder der Arzt stellt ein Rezept für eine Gehhilfe aus. Je genauer die Diagnose und die Begründung, desto weniger Rückfragen entstehen.
- Sie reichen das Rezept bei einem Sanitätshaus ein, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Fragen Sie bei der Kasse nach, welche Anbieter infrage kommen.
- Je nach Fall ist vor der Versorgung eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Fragen Sie bei Ihrer Kasse und im Sanitätshaus nach, wie das Verfahren abläuft.
- Nach der Genehmigung erhalten Sie das Gerät, es wird angepasst und Sie werden eingewiesen.
Kaufen Sie den Rollator nicht vorab im Handel, wenn Sie die Kostenübernahme erwarten. Ohne vorherige Verordnung und Genehmigung kann die Kasse die Erstattung ablehnen.
Zuzahlung und Modellwahl
Für Hilfsmittel gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung; Kinder und Jugendliche sowie Personen, die die Belastungsgrenze erreicht haben oder befreit sind, zahlen nichts oder weniger. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wünschen Sie ein leichteres oder besser ausgestattetes Gerät als medizinisch notwendig, kann eine Mehrkostenzahlung anfallen. Fragen Sie vor der Bestellung bei Kasse oder Sanitätshaus nach den zu erwartenden Kosten.
Wenn die Kasse ablehnt
Lehnt die Kasse ab, haben Sie das Recht auf einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie die Ärztin oder den Arzt um eine ergänzende Begründung, warum gerade dieses Gerät erforderlich ist. Den Aufbau eines Widerspruchs im Pflegekontext erklärt die Seite zum Widerspruch gegen den Pflegegrad; das Vorgehen ist ähnlich.
Was die Pflegeversicherung zusätzlich leisten kann
Haben Sie einen Pflegegrad, stehen Ihnen unabhängig vom Rollator weitere Leistungen zu, zum Beispiel der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Einen Überblick gibt die Seite Leistungen der Pflegekasse.
Vereinbaren Sie als Nächstes einen Termin bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich den Rollator verordnen; prüfen Sie danach mit dem Leistungs-Rechner, welche Pflegeleistungen Ihnen zusätzlich zustehen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad, um einen Rollator auf Rezept zu bekommen?
Nein. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Entscheidend sind die ärztliche Verordnung und die medizinische Notwendigkeit, nicht der Pflegegrad.
Gibt es den Rollator auf Rezept noch mit Pflegestufe 2?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, sie wurden in Pflegegrade übergeleitet. Für den Rollator ist weder Stufe noch Grad ausschlaggebend, sondern die ärztliche Begründung.
Muss ich für den Rollator etwas zuzahlen?
Für Hilfsmittel fällt grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung an, von der Sie je nach Situation befreit sein können. Wählen Sie ein Modell mit Zusatzausstattung, kann zudem eine Mehrkostenzahlung entstehen. Fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach.
Zählt der Rollator zu den Pflegehilfsmitteln mit 42 € im Monat?
Nein. Die 42 € im Monat gelten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Rollator läuft als Hilfsmittel über die Krankenkasse.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Rezept beim Arzt besprechen
Schildern Sie Ihre Gehprobleme konkret und lassen Sie die Gehhilfe verordnen, bevor Sie etwas kaufen.
Pflegehilfsmittel im Überblick → - Pflegegrad prüfen
Falls noch kein Pflegegrad besteht, kann eine Begutachtung weitere Leistungen öffnen.
Pflegegrad beantragen → - Weitere Ansprüche klären
Mit dem Rechner sehen Sie, welche Leistungen der Pflegekasse für Sie infrage kommen.
Leistungen berechnen →