Pflege verstehen

Kombinationsleistung berechnen: Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise. Den nicht verbrauchten Prozentanteil zahlt die Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus. Wer zum Beispiel 40 % der Sachleistung ausschöpft, erhält noch 60 % des Pflegegeldes.

So rechnen Sie die Kombinationsleistung aus

Die Kombinationsleistung verbindet zwei Leistungen: die Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst und das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen. Die Rechnung hat drei Schritte.

  1. Sie ermitteln, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets Ihres Pflegegrads der Pflegedienst monatlich abrechnet.
  2. Sie ziehen diesen Prozentsatz von 100 ab.
  3. Den Rest wenden Sie auf das Pflegegeld Ihres Pflegegrads an.

Die Kombinationsleistung steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, weil es für Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung gibt.

Die Ausgangswerte 2026

Pflegegrad Sachleistung pro Monat Pflegegeld pro Monat
2 796 € 347 €
3 1.497 € 599 €
4 1.859 € 800 €
5 2.299 € 990 €

Pflegegeld und Sachleistung sind zum 1. Januar 2026 nicht gestiegen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Was der Entwurf für das Pflegegeld bedeuten würde, finden Sie im Pflegereform-Rechner.

Wie viel steht Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →

Rechenbeispiele für Pflegegrad 2 und 3

Die Beispiele zeigen den Ablauf. Die Prozentwerte sind frei gewählt und keine Empfehlung. Aus dem Restanteil multiplizieren Sie mit dem Pflegegeld aus der Tabelle oben.

Beispiel Anteil Sachleistung Restanteil Restanspruch Pflegegeld
Pflegegrad 2, Dienst nutzt die Hälfte 50 % 50 % 50 % von 347 €
Pflegegrad 3, Dienst nutzt ein Drittel rund 33 % rund 67 % rund 67 % von 599 €
Pflegegrad 3, Dienst nutzt ein Viertel 25 % 75 % 75 % von 599 €

Rechnen Sie den Betrag selbst aus: Teilen Sie das Pflegegeld durch 100 und multiplizieren Sie mit dem Restanteil in Prozent. Die genaue Höhe hängt davon ab, was der Pflegedienst tatsächlich abrechnet. Die Pflegekasse legt den Anteil auf Grundlage der Abrechnungen fest.

Was die Kombination in der Praxis bedeutet

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Das Pflegegeld wird zusätzlich anteilig auf Ihr Konto überwiesen. Damit erhält die Pflegeperson zuhause weiterhin eine Anerkennung, auch wenn ein Dienst etwa die Körperpflege übernimmt.

Bei der Wahl des Anteils sind einige Punkte zu beachten:

  • Der Prozentsatz ergibt sich aus der Abrechnung des Pflegedienstes im jeweiligen Monat. Fragen Sie den Dienst, mit welchem Betrag er rechnet.
  • Wer die Sachleistung ganz ausschöpft, erhält kein Pflegegeld mehr. Wer sie gar nicht nutzt, bekommt das volle Pflegegeld.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat läuft getrennt von dieser Rechnung. Er mindert weder Sachleistung noch Pflegegeld.

Der Rechner auf dieser Seite ersetzt keine Berechnung der Pflegekasse. Die verbindliche Höhe des anteiligen Pflegegeldes setzt Ihre Pflegekasse fest. Geben Sie auf dieser Seite keine persönlichen Daten ein; Sie benötigen nur Ihren Pflegegrad und den Betrag der Pflegedienst-Rechnung.

Wann sich die Kombination anbietet

Sinnvoll ist sie, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst gezielt einzelne Aufgaben ergänzt, etwa die morgendliche Körperpflege. Reicht das Pflegegeld allein nicht und die Sachleistung wäre zu viel, ist die Kombination der flexible Mittelweg.

Für kurze Ausfälle der Pflegeperson gibt es eigene Leistungen: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Sie sind unabhängig von der Kombinationsleistung. Welche Leistungen bei Ihrem Pflegegrad insgesamt möglich sind, zeigt der Leistungs-Rechner.

Was Sie mit dem Ergebnis tun

Notieren Sie die errechneten Prozentwerte und besprechen Sie sie mit dem Pflegedienst. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse die Abrechnung mit, die Kasse zahlt dann das restliche Pflegegeld aus. Bei Unklarheiten hilft die Pflegeberatung der Pflegekasse.

Vergleichen Sie Ihr Ergebnis jetzt mit den Rechnungen Ihres Pflegedienstes und prüfen Sie im Leistungs-Rechner, ob weitere Leistungen offen sind.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es die Kombinationsleistung?

Ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, daher kann man beides auch nicht kombinieren.

Wie berechne ich das anteilige Pflegegeld?

Ermitteln Sie, wie viel Prozent der Sachleistung der Pflegedienst abrechnet, und ziehen Sie den Wert von 100 ab. Auf den Rest wenden Sie das Pflegegeld Ihres Pflegegrads an. Bei 40 % genutzter Sachleistung bleiben 60 % des Pflegegeldes.

Wird der Entlastungsbetrag bei der Kombinationsleistung angerechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist eine eigene Leistung und wird nicht mit Sachleistung oder Pflegegeld verrechnet.

Wer legt die Höhe des Pflegegeldes bei der Kombination fest?

Das tut die Pflegekasse auf Grundlage der Abrechnung des Pflegedienstes. Ihre eigene Berechnung dient zur Orientierung.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Abrechnung des Pflegedienstes prüfen

    Lassen Sie sich den monatlichen Abrechnungsbetrag nennen und setzen Sie ihn ins Verhältnis zur Sachleistung Ihres Pflegegrads.

    Pflegesachleistung ansehen →
  2. Weitere Leistungen prüfen

    Kontrollieren Sie, ob Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege zusätzlich genutzt werden können.

    Zum Leistungs-Rechner →
  3. Pflegegeld im Detail

    Lesen Sie nach, wie das Pflegegeld je Pflegegrad ausgezahlt wird.

    Pflegegeld erklärt →

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