Pflege verstehen

Pflegegrad 1: Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Pflegegrad 1 erhält, wer nach der Begutachtung mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte erreicht. Entscheidend ist die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht eine Diagnose oder ein Alter.

Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten in der Begutachtung

Pflegegrad 1 setzt voraus, dass die Selbständigkeit einer Person wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft eingeschränkt ist und die Begutachtung dafür mindestens 12,5 und weniger als 27 Gesamtpunkte ergibt. Die frühere Einteilung in Pflegestufen wurde durch das heutige System der fünf Pflegegrade abgelöst. Wer nach „Pflegestufe 1“ sucht, findet die maßgeblichen Regeln heute unter den Pflegegraden. Eine automatische Gleichsetzung einer alten Pflegestufe mit einem bestimmten Pflegegrad ist nicht möglich, weil die Bewertung nach anderen Kriterien erfolgt.

Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Eine kurzfristige Erkrankung, etwa nach einem kleinen Eingriff, reicht nicht aus. Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflegekasse, Privatversicherte beim privaten Versicherer (siehe Pflegegrad bei privater Versicherung).

Sie möchten die Punkte einmal selbst durchgehen? Zum Pflegegrad-Rechner →

Maßgeblich ist die Selbständigkeit in sechs Modulen

Der Medizinische Dienst bewertet nicht, welche Krankheit vorliegt, sondern was jemand im Alltag selbständig kann. Dafür gibt es sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:

Modul Gewichtung
Mobilität 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % (nur das höhere der beiden Module Kognition/Verhalten zählt)
Selbstversorgung 40 %
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Gefragt wird jeweils, ob eine Person Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ausführen kann. Beispiele für Situationen, die in die Bewertung einfließen können: Treppensteigen fällt schwer, der Weg zu Arztterminen gelingt nur mit Begleitung, das Duschen ist ohne Hilfe unsicher oder die Organisation von Medikamenten und Terminen braucht Unterstützung. Welche Punktzahl sich daraus ergibt und welcher Pflegegrad daraus folgt, entscheidet allein die Begutachtung. Wie sie abläuft, steht unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Die Punkteschwellen im Überblick: geltendes Recht und Entwurf

Nach geltendem Recht gelten diese Schwellen:

Pflegegrad Gesamtpunkte (geltendes Recht)
1 12,5 bis unter 27
2 27 bis unter 47,5
3 47,5 bis unter 70
4 70 bis unter 90
5 90 bis 100

Diese Schwellen gelten heute und sind nicht von der regulären Anpassung der Leistungsbeträge betroffen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung der Leistungsbeträge zum 1. Januar 2028 vorgesehen; sie betrifft die Höhe der Beträge, nicht die Punkteschwellen.

Davon zu unterscheiden ist ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869), der Änderungen ab 2027 vorsieht und noch nicht beschlossen ist. Er nennt Schwellen von 15, 30, 50, 70 und 90 Punkten. Würde er so Gesetz, begänne Pflegegrad 1 erst bei 15 Punkten. Nach dem im Entwurf vorgesehenen § 142b würde dabei das Recht des Tages der Antragstellung gelten; das ist Teil des Entwurfs und kein geltendes Recht. Einzelheiten finden Sie unter Pflegereform 2027.

Was Pflegegrad 1 bringt und was nicht

Pflegegrad 1 eröffnet nur einen Teil der Leistungen. Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht dagegen in allen Pflegegraden zu, auch in Pflegegrad 1. Hinzu kommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 € je Maßnahme) und Pflegeberatung. Bei vollstationärer Pflege beträgt der Zuschuss 131 € im Monat. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 € jährlich) setzt dagegen Pflegegrad 2 voraus.

Zur Frage „Wer bekommt das Geld?“: Pflegegeld erhalten Versicherte in Pflegegrad 1 nicht; zu steht ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Wofür er eingesetzt werden kann, steht unter Entlastungsbetrag. Eine Gesamtübersicht bietet die Seite zu Pflegegrad 1.

Diagnosen ersetzen die Bewertung nicht

Eine Diagnose begründet keinen Pflegegrad. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können sehr unterschiedlich selbständig sein. Entscheidend ist, in welchen der sechs Module Hilfe nötig ist und wie stark. Für einzelne Krankheitsbilder gibt es eigene Seiten, etwa zu Arthrose oder Herzerkrankungen.

Hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Hilfebedarf über einige Tage festhält, sowie vorhandene Arztberichte. Vorlagen finden Sie unter Pflegetagebuch. Wie lange ein bewilligter Pflegegrad gilt, erklärt Pflegegrad: wie lange gültig.

So gehen Sie vor

Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich; Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt, deshalb lohnt es sich nicht zu warten. Eine Einschätzung vorab liefert der Pflegegrad-Rechner, er ersetzt aber die Begutachtung nicht. Stellen Sie den Antrag jetzt nach der Anleitung unter Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?

Ab 12,5 Gesamtpunkten, bis unter 27 Punkte. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor. Ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) nennt 15 Punkte als Untergrenze, beschlossen ist er noch nicht.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld auf das Konto?

Pflegegeld gibt es in Pflegegrad 1 nicht. Zu steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, den Sie für anerkannte Leistungen einsetzen können.

Ist Pflegestufe 1 dasselbe wie Pflegegrad 1?

Nein, eine automatische Gleichsetzung gibt es nicht. Die Einstufung erfolgt heute nach der Selbständigkeit in sechs Modulen, nicht nach dem früheren System der Pflegestufen.

Wie lange muss die Einschränkung bestehen?

Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Kurzzeitige Erkrankungen begründen keinen Pflegegrad.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Selbständigkeit einschätzen

    Orientieren Sie sich an den sechs Modulen, bevor Sie den Antrag stellen.

    Zum Pflegegrad-Rechner →
  2. Antrag stellen

    Der Antrag bei der Pflegekasse löst die Begutachtung aus.

    Pflegegrad beantragen →
  3. Leistungen prüfen

    Sehen Sie, was in Pflegegrad 1 zusteht.

    Leistungen Pflegegrad 1 →

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