Pflege verstehen

Pflegegrad 1: Wie viel Geld und welche Leistungen?

Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Pflegegrad 1 gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Es gibt aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für den barrierefreien Umbau der Wohnung — Ansprüche, die viele mit Pflegegrad 1 gar nicht kennen.

Pflegegrad 1 gilt als der Grad, der angeblich nichts bringt. Das stimmt nur zur Hälfte: Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es tatsächlich nicht, denn beide setzen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus, die erst ab Pflegegrad 2 beginnt. Wer sich deshalb einen Antrag spart, verschenkt aber reales Geld. Mit Pflegegrad 1 stehen 131 € Entlastungsbetrag im Monat zu, dazu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bei Bedarf ein Zuschuss von bis zu 4.180 € für den barrierefreien Umbau der Wohnung. Zusammengenommen sind das über ein Jahr gerechnet mehr als 2.000 €, plus ein möglicher vierstelliger Umbau-Zuschuss.

Was Pflegegrad 1 tatsächlich bringt

Die folgende Tabelle zeigt, welche Ansprüche mit Pflegegrad 1 bestehen und welche nicht. Der Unterschied zu höheren Graden liegt fast ausschließlich bei Pflegegeld und Pflegesachleistung, nicht bei den übrigen Leistungen.

Leistung Anspruch mit Pflegegrad 1
Pflegegeld kein Anspruch
Pflegesachleistung kein Anspruch
Entlastungsbetrag 131 € im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € im Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme
Hausnotruf bis 25,50 € monatlicher Zuschuss
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis 40 € im Monat plus 30 € Schulung
Vollstationäre Pflege 125 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht vorgesehen

Wer sich einen Überblick über alle Prestationen im System verschaffen will, findet die vollständige Übersicht im Hub Leistungen der Pflegekasse. Der zentrale Unterschied zu Pflegegrad 2 betrifft ausschließlich die beiden größten Positionen im System — nähere Erklärung dazu liefert die Seite zum Pflegegeld.

Warum es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung gibt

Pflegegeld und Pflegesachleistung sind im Gesetz an eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit gebunden, die im Begutachtungsverfahren erst ab einem Gesamtwert von 27 Punkten beginnt. Pflegegrad 1 deckt den Bereich von 12,5 bis unter 27 Punkten ab und steht damit für eine geringere Beeinträchtigung. Der Gesetzgeber hat für diesen Bereich bewusst andere Instrumente vorgesehen: den Entlastungsbetrag, die Hilfsmittel-Pauschale und den Wohnumbau-Zuschuss, statt eine monatliche Geldleistung für die eigentliche Pflege. Wer prüfen möchte, wo der eigene Punktwert ungefähr liegt und ob eine Verschlechterung absehbar ist, findet die sechs Module im Pflegegrad-Rechner nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Der Entlastungsbetrag: 131 € monatlich, die oft ungenutzt bleiben

Der Entlastungsbetrag ist mit Pflegegrad 1 die wichtigste laufende Leistung, weil er in voller Höhe zusteht und breit einsetzbar ist. Die 131 € im Monat dürfen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, etwa Haushaltshilfe, Betreuungsgruppen oder Fahrdienste, sofern der Anbieter von der Pflegekasse anerkannt ist. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansammeln, sodass sich auch größere Rechnungen abdecken lassen. Die Details zu Verwendung, Nachweis und Übertragung erklärt die Seite zum Entlastungsbetrag.

Zuschuss für den Wohnumbau: bis zu 4.180 €

Der zweite große Hebel bei Pflegegrad 1 ist der Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Er ist nicht an einen höheren Pflegegrad gebunden, sondern steht bereits mit Pflegegrad 1 in voller Höhe von bis zu 4.180 € je Maßnahme zu, bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im selben Haushalt sogar bis zu 16.720 €. Typische Maßnahmen sind der Einbau eines Treppenlifts, der Umbau zu einem barrierefreien Bad oder das Entfernen von Türschwellen. Wer diesen Zuschuss nutzen will, sollte den Antrag stellen, bevor der Umbau beginnt, da eine nachträgliche Bewilligung schwierig ist. Eine erste Einschätzung, wie viel Zuschuss für die eigene Maßnahme realistisch ist, liefert der Wohnumbau-Zuschuss-Rechner.

Weitere Ansprüche: Hilfsmittel, Hausnotruf und digitale Anwendungen

Neben Entlastungsbetrag und Wohnumbau stehen mit Pflegegrad 1 mehrere kleinere, aber ebenfalls planbare Ansprüche zu. Die monatliche Pauschale von 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch deckt Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder Desinfektionsmittel und wird meist über eine feste Box eines Anbieters geliefert; wie der Antrag dafür abläuft, zeigt die Seite Pflegehilfsmittel beantragen. Dazu kommen ein Zuschuss von bis zu 25,50 € im Monat zu den Grundgebühren eines Hausnotrufsystems sowie bis zu 40 € im Monat für digitale Pflegeanwendungen, einmalig ergänzt um 30 € für die Einweisung. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind bei Pflegegrad 1 dagegen nicht vorgesehen, da der gemeinsame Jahresbetrag erst ab Pflegegrad 2 gilt.

Wie Sie den Antrag für Pflegegrad 1 stellen

Der Antrag läuft unabhängig vom erwarteten Pflegegrad immer gleich: formlos bei der zuständigen Pflegekasse, meist telefonisch oder schriftlich, gefolgt von der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause. Wer den Ablauf vorab kennt, kommt entspannter durch den Termin und weiß, welche Unterlagen bereitliegen sollten. Die einzelnen Schritte von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Bescheid beschreibt die Seite Pflegegrad beantragen. Welches Formular die eigene Kasse konkret verlangt, zeigt der Überblick im Hub Pflegekassen. Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet oder wird ein Antrag ganz abgelehnt, bleibt innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Wann sich eine Höherstufung lohnt

Pflegegrad 1 ist häufig ein Zwischenschritt. Wenn der Unterstützungsbedarf im Alltag zunimmt, etwa bei fortschreitenden Bewegungseinschränkungen oder wachsendem Betreuungsaufwand, kann eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 sinnvoll sein, weil damit erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistung hinzukommen. Ein Antrag auf Höherstufung lohnt sich nur, wenn sich die tatsächliche Situation seit der letzten Begutachtung spürbar verändert hat, denn die neue Einstufung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer unsicher ist, ob der Sprung realistisch ist, kann die Module vorab im Pflegegrad-Rechner durchgehen.

Wenn Sie mit Pflegegrad 1 eingestuft sind und bisher weder Entlastungsbetrag noch Wohnumbau-Zuschuss genutzt haben, ist der Hub Wohnen & Umbau der richtige nächste Schritt, um zu sehen, welche Maßnahme sich für Ihre Wohnung zuerst lohnt.

Häufige Fragen

Bekommt man mit Pflegegrad 1 Geld von der Pflegekasse?

Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber sehr wohl Geld: 131 € Entlastungsbetrag im Monat, 42 € für Pflegehilfsmittel und bei Bedarf bis zu 4.180 € Zuschuss für den Wohnumbau. Über ein Jahr gerechnet kommen so leicht über 2.000 € zusammen.

Warum gibt es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?

Der Gesetzgeber hat Pflegegeld und Pflegesachleistung an eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit geknüpft, die erst ab Pflegegrad 2 beginnt. Pflegegrad 1 steht für eine geringere Beeinträchtigung, für die stattdessen der Entlastungsbetrag und ergänzende Sachleistungen vorgesehen sind.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

Der Medizinische Dienst muss einen Gesamtwert von mindestens 12,5 bis unter 27 Punkten aus den sechs Begutachtungsmodulen feststellen. Das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 1 überhaupt?

Ja, gerade weil der Entlastungsbetrag, die Hilfsmittel-Pauschale und der Wohnumbau-Zuschuss ohne Pflegegrad gar nicht zugänglich sind. Für viele ältere Menschen ist Pflegegrad 1 der erste Schritt, um den Zuschuss für einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad zu bekommen.

Kann man mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim?

Grundsätzlich ja, die vollstationäre Pflege wird dann aber nur mit 125 € im Monat bezuschusst. Das deckt bei den üblichen Heimkosten nur einen kleinen Teil, weshalb ein Heimeinzug mit Pflegegrad 1 in der Praxis selten ist.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Wohnung anpassen

    Prüfen Sie, welche Umbauten mit bis zu 4.180 € bezuschusst werden, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

    Zu Wohnen & Umbau →
  2. Entlastungsbetrag beantragen

    Sehen Sie, wofür die 131 € monatlich verwendet werden dürfen und wie die Erstattung läuft.

    Zum Entlastungsbetrag →
  3. Punktwert nachrechnen

    Prüfen Sie anhand der sechs Module, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 realistisch ist.

    Zum Pflegegrad-Rechner →

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