Pflege verstehen

Verhinderungspflege bei der AOK PLUS beantragen (Sachsen und Thüringen)

Stand: 2. November 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Bei der AOK PLUS stellen Sie den Erstattungsantrag für die Verhinderungspflege nach der Ersatzpflege, mit Kostennachweis, spätestens bis zum Ende des Folgejahres. Eine vorherige Genehmigung ist gesetzlich nicht nötig. Das Formular finden Sie auf aok.de.

Antrag und Formular der AOK PLUS für die Verhinderungspflege

Die AOK PLUS ist die regionale AOK für Sachsen und Thüringen. Das Antragsformular zur Verhinderungspflege stellt die AOK auf ihrer bundesweiten Seite bereit: Verhinderungspflege beantragen und abrechnen. Eine Übersicht weiterer Formulare der AOK PLUS finden Sie unter Formulare und Anträge der AOK PLUS. Hintergrundinformationen zur Leistung bietet die Seite der AOK zur Verhinderungspflege.

Das Gesetz schreibt weder einen bestimmten Vordruck noch einen Stundenzettel vor. Verlangt wird ein Antrag auf Erstattung „unter Nachweis der Kosten“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Das AOK-Formular erleichtert die Angaben, ersetzt aber nicht die Belege.

Bei Fragen erreichen Sie die Servicezentrale unter 0800 1059000 (Stand: 2. November 2026; Quelle: Servicenummern der AOK).

Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →

Voraussetzungen und Umfang der Leistung

Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr. Sie springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Sie kann auch stundenweise genutzt werden.

Punkt Regelung
Pflegegrad ab Pflegegrad 2
Dauer bis zu acht Wochen je Kalenderjahr
Budget Gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € je Kalenderjahr, geteilt mit der Kurzzeitpflege
Stundensatz im Gesetz nicht begrenzt; Obergrenze ist der Jahresbetrag
Pflegegeld während der Ersatzpflege die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen

Wie sich das Budget aufteilen lässt, erklärt die Seite Verhinderungspflege: Budget, Antrag und Abrechnung. Das Budget im Einzelfall können Sie mit dem Verhinderungspflege-Rechner überschlagen.

Frist: Erstattung bis zum Ende des Folgejahres

Sie müssen die Ersatzpflege nicht vorher genehmigen lassen. Der Erstattungsantrag samt Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt. Beispiel des Bundesgesundheitsministeriums: Ersatzpflege im November 2026 muss bis zum 31.12.2027 bei der Pflegekasse beantragt werden; danach besteht der Anspruch nicht mehr.

Versäumen Sie das Ende des Folgejahres, erlischt nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums der Anspruch. Reichen Sie den Antrag daher früh ein, auch wenn noch Belege fehlen.

Ersatzpflege durch Angehörige oder fremde Personen

Wer die Ersatzpflege übernimmt, bestimmt die Höhe der Erstattung.

Ersatzpflegeperson Erstattung
Fremde Personen, Pflegedienste bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag
Nahe Angehörige bis 2. Grad oder Haushaltsangehörige, nicht erwerbsmäßig regelmäßig höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes
Nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige, erwerbsmäßig Gemeinsamer Jahresbetrag

Bei nahen Angehörigen können auf Nachweis notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson auch über den zweifachen Pflegegeldbetrag hinaus erstattet werden. Beides zusammen darf den Gemeinsamen Jahresbetrag nicht übersteigen. Zur steuerlichen Seite siehe Verhinderungspflege steuerfrei.

Erbringt eine Pflegeeinrichtung die Leistung, zeigt sie diese der Pflegekasse bis zum Ende des Folgemonats an und händigt Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aus.

So gehen Sie bei der AOK PLUS vor

Sammeln Sie Rechnungen oder Nachweise mit Zeitraum und Betrag. Füllen Sie das AOK-Formular aus oder schreiben Sie einen formlosen Antrag, etwa mit der Vorlage zum Antrag auf Verhinderungspflege. Welchen Einreichungsweg die AOK PLUS vorsieht, steht auf der Formularseite der AOK oder erfahren Sie bei der Servicezentrale. Ob die AOK PLUS zusätzlich einen eigenen Stundenzettel verlangt, erfahren Sie ebenfalls dort. Eine Vorlage finden Sie unter Stundenzettel für die Verhinderungspflege.

Pflegereform: mögliche Änderungen ab 2027

Liegt die Ersatzpflege im Jahr 2026, gilt das aktuelle Recht. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach würde die Verhinderungspflege als eigene Leistung entfallen. Näheres steht unter Verhinderungspflege 2027 und auf der Seite Pflegereform 2027.

Sammeln Sie jetzt Ihre Belege und stellen Sie den Antrag über das AOK-Formular; die Berechnung Ihres Budgets gelingt mit dem Verhinderungspflege-Rechner.

Häufige Fragen

Muss ich die Verhinderungspflege bei der AOK PLUS vorher beantragen?

Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Ersatzpflege folgt.

Bis wann kann ich den Antrag rückwirkend stellen?

Ersatzpflege im November 2026 muss beispielsweise bis zum 31.12.2027 beantragt werden. Danach besteht nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums kein Anspruch mehr.

Ist die AOK PLUS für ganz Deutschland zuständig?

Nein, die AOK PLUS ist die regionale AOK für Sachsen und Thüringen. Anträge und Formulare wählen Sie auf aok.de nach Postleitzahl.

Wie hoch ist das Budget für die Verhinderungspflege?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege ist auf längstens acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt.

Brauche ich einen Stundenzettel?

Das Gesetz schreibt weder einen Vordruck noch einen Stundenzettel vor, verlangt wird der Nachweis der Kosten. Fragen Sie die AOK PLUS, welche Belege sie für Ihren Fall erwartet.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Budget berechnen

    Ermitteln Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag noch frei ist.

    Zum Verhinderungspflege-Rechner →
  2. Antrag vorbereiten

    Nutzen Sie eine Vorlage, wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten.

    Zur Antragsvorlage →
  3. Reform im Blick behalten

    Prüfen Sie, was der Gesetzentwurf für die Verhinderungspflege ändern würde.

    Zur Reform 2027 →

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