Pflege verstehen

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis 3: Was die Pflegekasse zahlt

Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Stundenzahl Haushaltshilfe gibt es bei keinem Pflegegrad. Bezahlen können Sie Putzhilfe und Haushaltsführung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (ab Pflegegrad 1) und bei Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich über die Pflegesachleistung.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Keine feste Stundenzahl, aber mehrere Geldquellen

Wer nach „Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2“ sucht, findet keine Zahl, weil die Pflegeversicherung nicht in Stunden, sondern in Geldbeträgen rechnet. Wie viele Stunden Sie bezahlen können, hängt vom Stundenpreis des Anbieters und vom eingesetzten Budget ab. Die Preise legt der Anbieter fest, sie unterscheiden sich je nach Region und Anbieter.

Für die Haushaltshilfe kommen drei Töpfe in Betracht:

Leistung Betrag 2026 Ab welchem Pflegegrad Für Haushaltshilfe nutzbar
Entlastungsbetrag 131 € im Monat Pflegegrad 1 Ja, bei anerkanntem Anbieter
Pflegesachleistung 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € im Monat (PG 2 bis 5) Pflegegrad 2 Ja, als hauswirtschaftliche Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst
Pflegegeld 347 € / 599 € / 800 € / 990 € im Monat (PG 2 bis 5) Pflegegrad 2 Kein Leistungsnachweis für Haushaltshilfe nötig; üblich als Anerkennung für Angehörige, die selbst pflegen

Die vollständigen Beträge je Pflegegrad finden Sie unter Leistungen der Pflegekasse im Überblick.

Welche Leistungen stehen Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →

Entlastungsbetrag: der übliche Weg für die Putzhilfe

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegegraden zu, auch Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden, deren Kosten im Rahmen der Kostenerstattung übernommen werden. Das sind etwa Pflegedienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Welche Anbieter und Nachweise gelten, regelt jedes Bundesland selbst. Fragen Sie vor der Beauftragung bei der Pflegekasse oder beim Anbieter nach der Anerkennung.

Typische Leistungen sind Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkaufen und Begleitung bei Besorgungen. Medizinische Pflege gehört nicht dazu.

Beauftragen Sie eine private Putzkraft ohne Anerkennung nach Landesrecht, wird die Rechnung über den Entlastungsbetrag in der Regel nicht berücksichtigt. Klären Sie die Anerkennung vor dem ersten Einsatz.

So gehen Sie praktisch vor

Am Anfang steht die Frage, welche Arbeiten im Haushalt tatsächlich nicht mehr allein gelingen: Putzen, Wäsche, Einkauf, Kochen oder Wege zu Ämtern. Daraus ergibt sich, wie oft und wie lange Unterstützung nötig ist. Holen Sie anschließend bei einem anerkannten Anbieter ein Angebot ein und lassen Sie sich den Stundenpreis sowie die Abrechnungsweise schriftlich nennen.

Klären Sie vorab mit Anbieter und Pflegekasse, wie die Abrechnung des Entlastungsbetrags in Ihrem Fall läuft. Bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise auf, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt. Eine ausführliche Beratung zu den Möglichkeiten vor Ort bietet die Pflegeberatung.

Pflegegrad 1, 2 und 3 im Vergleich

Auch wenn Pflegestufen seit 2017 durch Pflegegrade ersetzt sind, wird „Pflegestufe 1“ noch häufig gesucht. Maßgeblich sind heute die Pflegegrade, die Sie in der Übersicht zu den Pflegegraden finden.

Pflegegrad Entlastungsbetrag Pflegesachleistung Pflegegeld
Pflegegrad 1 131 € kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 131 € 796 € 347 €
Pflegegrad 3 131 € 1.497 € 599 €

Bei Pflegegrad 1 bleibt für die Haushaltshilfe also der Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 kommt die Sachleistung hinzu.

Hauswirtschaft über den Pflegedienst abrechnen

Ab Pflegegrad 2 kann ein ambulanter Pflegedienst neben der Körperpflege auch hauswirtschaftliche Versorgung leisten. Sie wird aus dem Sachleistungsbudget bezahlt, wie bei der Pflegesachleistung beschrieben. Wird das Budget nur teilweise genutzt, lässt sich der Rest anteilig mit Pflegegeld kombinieren. Das können Sie mit dem Kombinationsleistungs-Rechner durchspielen.

Lassen Sie sich vom Pflegedienst vorab ein Angebot mit den Preisen geben. Beträge über dem Budget tragen Sie selbst.

Haushaltshilfe der Krankenkasse ist eine andere Leistung

Nicht zu verwechseln ist die Haushaltshilfe der Pflegeversicherung mit der Haushaltshilfe der Krankenkasse. Diese gibt es unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Person, die den Haushalt führt, wegen Krankheit oder eines Krankenhausaufenthalts ausfällt. Sie hat eigene Bedingungen und einen eigenen Antrag und hängt nicht vom Pflegegrad ab. Ob sie in Ihrer Situation in Frage kommt, klärt die Krankenkasse.

Wenn Angehörige oder Nachbarn den Haushalt übernehmen

Helfen Angehörige, ist das Pflegegeld die übliche Anerkennung. Es ist an regelmäßige Beratungseinsätze bei der Pflege zu Hause geknüpft. Für Hilfe durch Bekannte und Nachbarn gibt es eigene Regeln, die auf der Seite zur Nachbarschaftshilfe erklärt sind. Wer dauerhaft eine Betreuung im Haushalt benötigt, findet Hinweise unter 24-Stunden-Pflege.

Reform: Was sich ändern könnte

Pflegegeld und Sachleistung sind zum 1. Januar 2026 nicht gestiegen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Einzelheiten stehen unter Pflegereform 2027.

Nächster Schritt

Prüfen Sie, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Beträge Ihnen zustehen, mit dem Leistungs-Rechner, und fragen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse nach anerkannten Anbietern für den Entlastungsbetrag.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Die Pflegeversicherung zahlt Geldbeträge: 131 € Entlastungsbetrag im Monat und bis zu 796 € Pflegesachleistung. Die Stundenzahl ergibt sich aus dem Preis Ihres Anbieters.

Zahlt die Pflegekasse eine Putzhilfe bei Pflegegrad 1?

Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Sachleistung und Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Gibt es bei Pflegegrad 3 mehr Haushaltshilfe als bei Pflegegrad 2?

Der Entlastungsbetrag ist gleich hoch. Das Sachleistungsbudget ist bei Pflegegrad 3 mit 1.497 € höher als bei Pflegegrad 2 mit 796 €, sodass über den Pflegedienst mehr Hauswirtschaft bezahlbar ist.

Gibt es noch Pflegestufe 1 für die Haushaltshilfe?

Nein. Die Pflegestufen wurden 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Heute richten sich die Leistungen nach dem Pflegegrad.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Entlastungsbetrag nutzen

    Klären Sie, welche Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt sind und wie die Abrechnung läuft.

    Zum Entlastungsbetrag →
  2. Budget berechnen

    Ermitteln Sie, welche Beträge bei Ihrem Pflegegrad zur Verfügung stehen.

    Leistungen berechnen →
  3. Pflegedienst einbinden

    Hauswirtschaft kann ab Pflegegrad 2 über die Sachleistung laufen.

    Zur Pflegesachleistung →

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