Pflege verstehen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege zu Hause hängen vom Modell ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Pflegekasse zahlt nur feste Beträge je Pflegegrad dazu, den Rest tragen Sie selbst. Als Vergleichsgröße dient das Pflegeheim: Dort liegt der Eigenanteil im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 € im Monat.

Die Kosten hängen vom Betreuungsmodell ab

Unter „24-Stunden-Pflege“ versteht man meist keine Pflege rund um die Uhr durch eine einzelne Person. Gemeint ist in der Regel eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und Alltag, Haushalt und Begleitung übernimmt. Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Welche Summe am Ende anfällt, hängt davon ab, wie die Kraft beschäftigt wird und wie viel Pflege zusätzlich nötig ist.

Die Monatspreise schwanken stark je nach Anbieter, Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft. Verlangen Sie von jedem Anbieter ein schriftliches Angebot mit allen Posten und vergleichen Sie diese Angebote.

Modell Wer ist Arbeitgeber? Worauf Sie achten sollten
Anstellung im eigenen Haushalt Sie selbst Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Lohn und Sozialversicherung sind Ihre Pflicht
Vermittlung über eine Agentur Meist ein ausländisches Unternehmen Vertragsinhalt, Entsendung, Leistungsumfang und Kündigungsfristen prüfen
Einzelne Pflegedienst-Einsätze Ambulanter Pflegedienst Nur Pflege nach Einsatz, keine ständige Anwesenheit

Die Modelle unterscheiden sich vor allem darin, wer rechtlich Verantwortung trägt. Lassen Sie sich vor einem Vertragsabschluss beraten, zum Beispiel über die Pflegeberatung.

Welche Leistungen stehen Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →

Was die Pflegekasse zu den Kosten beiträgt

Die Pflegeversicherung bezahlt keine 24-Stunden-Betreuung als eigene Leistung. Sie können aber mehrere Leistungen einsetzen, um die Kosten zu senken.

Leistung Betrag 2026 Hinweis
Pflegegeld PG2 / PG3 / PG4 / PG5 347 € / 599 € / 800 € / 990 € im Monat Wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt; bei PG1 besteht kein Anspruch
Pflegesachleistung PG2 bis PG5 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € im Monat Nur für zugelassene ambulante Pflegedienste
Entlastungsbetrag 131 € im Monat Für alle Pflegegrade, nur für anerkannte Angebote
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € im Jahr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab PG2

Das Pflegegeld lässt sich frei einsetzen, auch für eine Betreuungskraft. Die Sachleistung ist dagegen an zugelassene Pflegedienste gebunden. Ob und wie Sie beides kombinieren, erklärt die Seite zur Pflegesachleistung; rechnen können Sie mit dem Kombinationsleistungs-Rechner.

Pflegegeld und Sachleistung sind 2026 nicht gestiegen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Details finden Sie unter Pflegereform 2027.

Das Pflegeheim als Vergleichsgröße

Wer die Kosten einer Betreuung zu Hause bewertet, vergleicht sie häufig mit dem Heim. Nach der Auswertung des vdek zahlen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat, 256 € mehr als im Vorjahr (Stichtag 1. Juli 2026). Darin stecken der einrichtungseinheitliche Eigenanteil von 1.775 €, Unterkunft und Verpflegung mit 1.068 € sowie Investitionskosten von 521 €.

Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Pflegekasse einen Leistungszuschlag zahlt: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Zwischen den Ländern gibt es große Unterschiede:

Land 1. Jahr ab 13. Monat ab 25. Monat ab 37. Monat
Bayern 3.270 € 2.943 € 2.506 € 1.959 €
Nordrhein-Westfalen 3.671 € 3.373 € 2.977 € 2.481 €
Niedersachsen 3.008 € 2.728 € 2.356 € 1.891 €
Sachsen-Anhalt 2.891 € 2.592 € 2.194 € 1.695 €

Die Werte sind Durchschnitte. Das einzelne Heim kann deutlich abweichen. Ausführlich behandelt das die Seite Pflegeheim-Kosten.

Weitere Kosten und Entlastungen

Neben dem Lohn oder der Agenturgebühr fallen oft Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft sowie Fahrtkosten an. Für die Zeiten, in denen die Betreuungskraft Pause hat oder ausfällt, kann die Verhinderungspflege genutzt werden. Wenn eine Betreuung zu Hause nicht mehr trägt, kann zeitweise die Kurzzeitpflege helfen.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht kommen. Prüfen Sie das im Einzelfall mit dem Amt, bevor Sie sich zu hohen Verpflichtungen vertraglich binden: Hilfe zur Pflege.

Schließen Sie keinen Vertrag, bevor Sie wissen, wer Arbeitgeber ist und wer für Sozialabgaben und Arbeitszeiten haftet. Das ist ein häufiger und teurer Fehler.

So gehen Sie bei der Kalkulation vor

Holen Sie schriftliche Angebote ein und stellen Sie alle Posten zusammen: Vergütung, Agenturgebühr, Verpflegung, Fahrtkosten, Vertretung. Ziehen Sie davon Pflegegeld und weitere Leistungen ab, die Ihnen zustehen. Den Restbetrag setzen Sie dem Eigenanteil im Heim gegenüber. Die Leistungen stehen in der Leistungsübersicht. Welche Ihnen zustehen, hängt vom Pflegegrad ab; ohne Pflegegrad beginnen Sie mit dem Antrag auf Pflegegrad.

Häufige Fragen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege pro Monat?

Einen festen Preis gibt es nicht. Er hängt vom Modell, vom Anbieter und vom Pflegebedarf ab. Holen Sie schriftliche Angebote ein und vergleichen Sie alle Kostenposten.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Nicht als eigene Leistung. Sie können aber das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist 24-Stunden-Pflege günstiger als das Pflegeheim?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Im Heim lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr zum 1. Juli 2026 bundesweit bei 3.364 € im Monat. Vergleichen Sie diesen Wert mit Ihrem Angebot für zu Hause.

Kann das Sozialamt helfen?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, kommt Hilfe zur Pflege in Betracht. Ob und in welchem Umfang, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Leistungen prüfen

    Klären Sie, welche Beträge Ihnen je Pflegegrad zustehen.

    Zu den Leistungen →
  2. Pflegeheim-Kosten vergleichen

    Setzen Sie Ihr Angebot dem Eigenanteil im Heim gegenüber.

    Heimkosten ansehen →
  3. Beratung nutzen

    Lassen Sie sich vor dem Vertragsabschluss unabhängig beraten.

    Zur Pflegeberatung →

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