Altersheim und Seniorenheim: Was der Heimplatz monatlich kostet
Kurz gesagt
Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Bewohner bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat selbst (vdek, Stand 1. Juli 2026). Der Anteil für die Pflege sinkt durch den Leistungszuschlag von 15 % im ersten bis auf 75 % ab dem vierten Jahr.
Das kostet ein Platz im Altersheim im Bundesdurchschnitt
„Altersheim“ und „Seniorenheim“ sind Alltagsbegriffe. Rechtlich geht es meist um eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Die Kosten richten sich nach dem Heim, dem Bundesland und der Aufenthaltsdauer. Nach der Auswertung des vdek (Stichtag 1. Juli 2026, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026) zahlen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat. Das sind 256 € mehr als im Vorjahr.
Eine Seniorenresidenz ist ein Marketingbegriff ohne einheitliche rechtliche Definition. Ob dort ein Pflegeheim, betreutes Wohnen oder beides angeboten wird, steht im Vertrag. Die Preise können deutlich über dem Durchschnitt liegen. Fragen Sie deshalb nach der Einordnung und nach dem Heimvertrag.
Was zahlt die Pflegekasse in Ihrem Fall? Zum Leistungs-Rechner →
Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt
Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Kosten im Heim. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt sie nicht, diese tragen Sie selbst. Der Eigenanteil besteht aus drei Teilen.
| Bestandteil (Bundesdurchschnitt, 1. Jahr) | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege | 1.775 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € |
| Investitionskosten (darin Ausbildungskosten 128 €) | 521 € |
| Eigenanteil insgesamt | 3.364 € |
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad innerhalb dieser Spanne ändert den pflegebedingten Eigenanteil im selben Heim also nicht. Welche Beträge die Kasse je Grad zahlt, steht auf der Seite Leistungen der Pflegekasse. Zum Pflegeheim als Einrichtungsform lesen Sie Pflegeheim: Kosten.
Der Leistungszuschlag senkt den pflegebedingten Anteil mit der Dauer
Nach § 43c SGB XI zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er steigt mit der Aufenthaltsdauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Die Landeswerte der vdek-Auswertung in der Tabelle unten sind Gesamtbeträge nach Abzug dieses Zuschlags. Der Bundesdurchschnitt von 3.364 € ist dagegen die Summe der drei Bestandteile aus der Tabelle oben.
Beispiel Bayern: 3.270 € im ersten Jahr, 2.943 € ab dem 13. Monat, 2.506 € ab dem 25. Monat und 1.959 € ab dem 37. Monat, jeweils nach Leistungszuschlag. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben vom Zuschlag unberührt.
Eigenanteile nach Bundesland
Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß. Alle Werte sind Durchschnitte laut vdek, Stand 1. Juli 2026, nach Leistungszuschlag.
| Bundesland | 1. Jahr | ab 13. Monat | ab 25. Monat | ab 37. Monat |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 3.657 € | 3.297 € | 2.817 € | 2.216 € |
| Bayern | 3.270 € | 2.943 € | 2.506 € | 1.959 € |
| Berlin | 3.388 € | 3.026 € | 2.544 € | 1.942 € |
| Brandenburg | 3.150 € | 2.824 € | 2.390 € | 1.847 € |
| Bremen | 3.761 € | 3.416 € | 2.957 € | 2.383 € |
| Hamburg | 3.481 € | 3.157 € | 2.726 € | 2.186 € |
| Hessen | 3.431 € | 3.096 € | 2.650 € | 2.091 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.032 € | 2.721 € | 2.307 € | 1.790 € |
| Niedersachsen | 3.008 € | 2.728 € | 2.356 € | 1.891 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 € | 3.373 € | 2.977 € | 2.481 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 € | 3.024 € | 2.671 € | 2.230 € |
| Saarland | 3.695 € | 3.368 € | 2.933 € | 2.389 € |
| Sachsen | 3.152 € | 2.831 € | 2.404 € | 1.870 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 € | 2.592 € | 2.194 € | 1.695 € |
| Schleswig-Holstein | 3.148 € | 2.880 € | 2.524 € | 2.079 € |
| Thüringen | 3.163 € | 2.857 € | 2.448 € | 1.936 € |
Der Preis Ihres Wunschheims kann von diesen Durchschnitten deutlich abweichen. Maßgeblich ist die Preisaufstellung im Heimvertrag.
Wenn das Einkommen nicht reicht
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage kommen. Hinweise dazu finden Sie unter Hilfe zur Pflege. Wer zunächst zu Hause bleiben möchte, findet Alternativen bei Kurzzeitpflege und Tagespflege. Wohnformen mit weniger Pflege behandelt Betreutes Wohnen: Kosten.
Die Durchschnittswerte sind Orientierung, keine Preisauskunft eines Heims. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss die Kosten schriftlich aufschlüsseln.
So gehen Sie bei der Kostenplanung vor
Fordern Sie von mehreren Heimen die Preisaufstellung an und vergleichen Sie vor allem den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Klären Sie, ab wann der Leistungszuschlag zählt, und rechnen Sie Ihre voraussichtlichen Monatskosten durch. Eine Pflegeberatung hilft bei der Auswahl, siehe Pflegeberatung. Welche Leistungen Ihnen nach Pflegegrad zustehen, können Sie im Pflege-Rechner nachvollziehen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Altersheim pro Monat?
Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bei 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026). Je nach Bundesland und Heim kann der Betrag deutlich höher oder niedriger sein.
Ist ein Seniorenheim dasselbe wie ein Pflegeheim?
Der Begriff Seniorenheim wird umgangssprachlich oft für vollstationäre Pflegeheime verwendet. Entscheidend ist, was im Heimvertrag steht und ob die Einrichtung stationäre Pflege anbietet.
Wird der Eigenanteil im Altersheim mit der Zeit geringer?
Ja, durch den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Er beträgt 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr auf den pflegebedingten Eigenanteil.
Was ist der Unterschied zur Seniorenresidenz?
Seniorenresidenz ist kein geschützter Begriff. Dahinter kann ein Pflegeheim, betreutes Wohnen oder eine Mischform stehen. Die Kosten und Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Quellen
- vdek: Eigenanteile im Pflegeheim, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026 — Auswertung der Eigenanteile je Bundesland, Stichtag 1. Juli 2026, Landeswerte nach Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Pflegeheim-Kosten im Detail ansehen
Vertiefen Sie, wie sich die Heimkosten für die vollstationäre Pflege zusammensetzen.
Zu den Pflegeheim-Kosten → - Leistungen der Pflegekasse prüfen
Klären Sie, welchen Betrag die Kasse für Ihren Pflegegrad übernimmt.
Leistungen ansehen → - Hilfe zur Pflege prüfen
Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, informieren Sie sich über die Unterstützung durch das Sozialamt.
Hilfe zur Pflege →