Pflege verstehen

Pflege Kosten: Was Pflege zu Hause, in der Tagespflege und im Heim kostet

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Kurz gesagt

Im Pflegeheim zahlen Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat selbst (vdek, Stand 1. Juli 2026). Bei Pflege zu Hause hängen die Kosten vom Hilfebedarf ab; die Pflegekasse zahlt feste Beträge je Pflegegrad dazu.

Pflegeheim: Eigenanteil liegt bundesweit bei 3.364 € im ersten Jahr

Die Pflegekasse übernimmt im Heim nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen die Bewohner als Eigenanteil. Nach der Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zum Stichtag 1. Juli 2026 zahlen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat. Das sind 256 € mehr als im Vorjahr.

Der Betrag setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

Bestandteil (Bundesdurchschnitt, 1. Jahr) Betrag pro Monat
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege 1.775 €
Unterkunft und Verpflegung 1.068 €
Investitionskosten (darin Ausbildungskosten 128 €) 521 €

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist für alle Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad macht das Heim also nicht teurer für Sie, die Pflegekasse zahlt dann aber mehr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten setzt jedes Heim selbst fest. Hier liegen die größten Unterschiede zwischen den Einrichtungen. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Pflegeheim Kosten.

Was zahlt die Pflegekasse in Ihrem Fall? Zum Leistungs-Rechner →

Der Leistungszuschlag senkt den Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer

Zum Eigenanteil für die Pflege zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag nach § 43c SGB XI. Er steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Die genannten Durchschnittswerte berücksichtigen diesen Zuschlag bereits. Deshalb sinkt die monatliche Belastung über die Jahre.

Die Höhe der Leistungen im Heim je Pflegegrad (vollstationäre Leistung) finden Sie auf der Seite Leistungen der Pflegekasse. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gilt der Zuschlag nicht.

Die Eigenanteile unterscheiden sich stark nach Bundesland

Die Durchschnittswerte weichen je nach Land deutlich voneinander ab. Die folgende Tabelle zeigt den durchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim pro Monat nach Aufenthaltsdauer (vdek, Stand 1. Juli 2026):

Bundesland 1. Jahr ab 13. Monat ab 25. Monat ab 37. Monat
Baden-Württemberg 3.657 € 3.297 € 2.817 € 2.216 €
Bayern 3.270 € 2.943 € 2.506 € 1.959 €
Berlin 3.388 € 3.026 € 2.544 € 1.942 €
Brandenburg 3.150 € 2.824 € 2.390 € 1.847 €
Bremen 3.761 € 3.416 € 2.957 € 2.383 €
Hamburg 3.481 € 3.157 € 2.726 € 2.186 €
Hessen 3.431 € 3.096 € 2.650 € 2.091 €
Mecklenburg-Vorpommern 3.032 € 2.721 € 2.307 € 1.790 €
Niedersachsen 3.008 € 2.728 € 2.356 € 1.891 €
Nordrhein-Westfalen 3.671 € 3.373 € 2.977 € 2.481 €
Rheinland-Pfalz 3.289 € 3.024 € 2.671 € 2.230 €
Saarland 3.695 € 3.368 € 2.933 € 2.389 €
Sachsen 3.152 € 2.831 € 2.404 € 1.870 €
Sachsen-Anhalt 2.891 € 2.592 € 2.194 € 1.695 €
Schleswig-Holstein 3.148 € 2.880 € 2.524 € 2.079 €
Thüringen 3.163 € 2.857 € 2.448 € 1.936 €

Das sind Durchschnittswerte. Das einzelne Heim in Ihrer Region kann deutlich darüber oder darunter liegen. Verbindlich ist nur der Heimvertrag mit der Aufstellung der Entgelte.

Pflege zu Hause: Kosten richten sich nach dem Hilfebedarf

Eine einheitliche Zahl wie im Heim gibt es für die häusliche Pflege nicht. Die Kosten hängen davon ab, ob Angehörige pflegen, ob ein Pflegedienst kommt und ob Tagespflege, Haushaltshilfe oder Umbauten nötig sind. Die Pflegekasse beteiligt sich über mehrere Bausteine:

Leistung Betrag 2026
Pflegegeld PG2 / PG3 / PG4 / PG5 347 € / 599 € / 800 € / 990 € im Monat
Pflegesachleistung PG2–PG5 796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 € im Monat
Tagespflege PG2–PG5 721 € / 1.357 € / 1.685 € / 2.085 € im Monat
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade) 131 € im Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG2) 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € im Monat

Pflegegeld und Sachleistung sind 2026 nicht gestiegen. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Was der Entwurf ändern würde, steht auf der Seite Pflegereform 2027.

Die Einzelheiten zu den Bausteinen erklären die Seiten zum Pflegegeld, zur Pflegesachleistung, zur Tagespflege und zum Entlastungsbetrag.

Einmalige Kosten: Umbau und Hilfsmittel

Neben den laufenden Kosten fallen oft einmalige Ausgaben an, etwa für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, bei vier Anspruchsberechtigten im selben Haushalt bis zu 16.720 €. Einen Hausnotruf unterstützt die Kasse mit bis zu 27 € im Monat. Welche Maßnahmen infrage kommen, erklärt die Seite Wohnen und Umbau.

So behalten Sie die Kosten im Griff

Drei Schritte helfen, die Belastung zu begrenzen. Erstens: Die Leistungen der Pflegekasse werden ab dem Monat der Antragstellung gerechnet. Stellen Sie daher früh den Antrag auf Pflegegrad. Zweitens: Nutzen Sie alle Budgets, die Ihnen zustehen, statt einzelne verfallen zu lassen. Drittens: Reichen Einkommen und Vermögen für den Heimplatz nicht aus, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen. Wie sie im Einzelfall ausgestaltet ist, erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt.

Rechnen Sie als Nächstes mit dem Leistungs-Rechner durch, welche Beträge Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zustehen.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim pro Monat?

Im ersten Aufenthaltsjahr liegt der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit bei 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026). Je nach Bundesland und Heim kann er deutlich abweichen, in Sachsen-Anhalt liegt der Durchschnitt bei 2.891 €, in Bremen bei 3.761 €.

Sinkt der Eigenanteil im Pflegeheim mit der Zeit?

Ja. Die Pflegekasse zahlt einen Leistungszuschlag auf den Pflegeanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Was kostet Pflege zu Hause?

Das hängt vom Bedarf ab. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination, dazu Entlastungsbetrag und weitere Budgets. Die Kosten, die darüber hinausgehen, tragen die Pflegebedürftigen selbst.

Wer zahlt, wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht?

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten. Ob und in welcher Höhe, prüft das zuständige Sozialamt im Einzelfall.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026.