Pflegeleistungen 2026 auf einer Seite: Übersicht zum Ausdrucken
Kurz gesagt
Die Tabelle unten fasst die Leistungen der Pflegeversicherung 2026 je Pflegegrad übersichtlich zusammen. Sie können die Seite über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken oder als PDF speichern.
Die Leistungen aller Pflegegrade in einer Tabelle
Die folgende Tabelle enthält die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad. Pflegegeld und Sachleistung wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht.
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Vollstationär / Monat | Entlastungsbetrag / Monat | Verhinderungs- und Kurzzeitpflege / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 131 € | 131 € | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 805 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € | 131 € | 3.539 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € | 131 € | 3.539 € |
Darunter stehen die Leistungen, die nicht nach Pflegegrad gestaffelt sind oder nur einmal im Jahr anfallen.
| Leistung | Betrag 2026 | Ab Pflegegrad |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | 1 |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | 3.539 € im Jahr | 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € im Monat | 1 |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 € je Maßnahme, bis zu 16.720 € bei vier Anspruchsberechtigten | 1 |
| Hausnotruf | bis zu 27 € im Monat | 1 |
| Digitale Pflegeanwendungen | monatlicher Zuschuss plus Zuschuss für die Einweisung; Beträge siehe Digitale Pflegeanwendung | 1 |
So drucken Sie die Übersicht
Öffnen Sie in Ihrem Browser den Druckdialog über Strg+P (Windows) oder Cmd+P (Mac). Wählen Sie als Ziel entweder Ihren Drucker oder „Als PDF speichern“. Prüfen Sie in der Druckvorschau Papierformat und Ausrichtung; wirkt die Tabelle abgeschnitten, hilft oft das Querformat. Auf diese Weise erhalten Sie die Übersicht als Datei, ohne dass Sie persönliche Daten eingeben müssen.
Was die einzelnen Spalten bedeuten
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige. Es gibt kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1. Die Pflegesachleistung dient dazu, einen ambulanten Pflegedienst über die Kasse abzurechnen. Beide Leistungen lassen sich kombinieren; wie das funktioniert, steht unter Pflegesachleistung und im Kombinationsleistungs-Rechner. Der Betrag bei vollstationärer Pflege ist ein Pauschalbetrag, auf den bei längerem Heimaufenthalt ein Leistungszuschlag auf den Eigenanteil kommt: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.
Was in der Übersicht bewusst fehlt
Eine Seite kann nicht alle Voraussetzungen abbilden. Die Verhinderungspflege ist auf bis zu 8 Wochen im Jahr begrenzt, eine Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr nötig. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige bis zum zweiten Grad gilt als Obergrenze das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes, zuzüglich nachgewiesener Aufwendungen; das gilt auch für Personen im selben Haushalt. Einzelheiten dazu finden Sie unter Verhinderungspflege. Den Entlastungsbetrag und seine Einsatzmöglichkeiten erklärt die Seite Entlastungsbetrag.
Mögliche Änderungen ab 2027
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Danach könnte das Pflegegeld bei den Pflegegraden 2 bis 5 auf 380, 630, 890 und 1.080 € steigen. Für Ihre Ausdrucke gilt: Verwenden Sie die Tabelle oben, solange kein Gesetz verabschiedet ist. Mehr dazu auf der Seite Pflegereform 2027.
Von der Übersicht zur eigenen Berechnung
Die Tabelle zeigt Höchstbeträge je Grad, nicht Ihren persönlichen Anspruch. Welcher Pflegegrad zutrifft, entscheidet der Medizinische Dienst anhand der Selbständigkeit in sechs Modulen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, finden Sie den Weg unter Pflegegrad beantragen. Für eine persönliche Aufstellung nutzen Sie den Leistungs-Rechner.
Häufige Fragen
Gibt es die Pflegeleistungen 2026 als PDF zum Download?
Sie können diese Seite über den Druckdialog Ihres Browsers als PDF speichern oder ausdrucken. Prüfen Sie dabei in der Druckvorschau Format und Ausrichtung.
Wurden Pflegegeld und Sachleistungen 2026 erhöht?
Nein, zum 1. Januar 2026 gab es keine Erhöhung. Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
Welche Leistung gibt es schon bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Pflegegeld, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Ebenso möglich sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit 42 € im Monat sowie Zuschüsse zum Wohnumfeld.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag?
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € im Jahr steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, gültig seit dem 1. Juli 2025.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Persönliche Leistungen ermitteln
Lassen Sie sich im Rechner zeigen, welche Leistungen für Ihre Situation in Frage kommen.
Zum Leistungs-Rechner → - Pflegegrad beantragen
Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf die Leistungen der Tabelle. Der Antrag läuft über Ihre Pflegekasse.
Antrag Schritt für Schritt → - Pflegetagebuch vorbereiten
Ein Tagebuch hilft, den Hilfebedarf vor der Begutachtung zu dokumentieren.
Zur Vorlage →