Pflege verstehen

Depression und Pflegegrad: Welche Fragen der Medizinische Dienst stellt

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Medizinische Dienst fragt nicht nach der Diagnose, sondern danach, was Sie im Alltag selbstständig können. Bei Depressionen betrifft das vor allem Antrieb, Tagesstruktur, Selbstversorgung, Verhalten und Kognition in den sechs Modulen der Begutachtung.

Wer wegen einer Depression oder Angststörung einen Pflegegrad beantragt, bekommt im Gutachten keinen Fragebogen zur Erkrankung. Der Medizinische Dienst (früher MDK) prüft, wie selbstständig Sie in sechs Lebensbereichen sind. Die Diagnose ist ein Hintergrund, aber kein Maßstab: Entscheidend ist, welche Handlungen Sie nicht, nur teilweise oder nur mit Anleitung und Hilfe einer Person ausführen können.

Der Medizinische Dienst fragt nach Selbständigkeit, nicht nach der Diagnose

Im Gespräch geht es um konkrete Situationen. Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet pro Aktivität, ob sie selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig gelingt. Dafür sind typische Fragen:

  • Wie sieht ein gewöhnlicher Tag aus, vom Aufstehen bis zum Schlafengehen?
  • Wer erinnert Sie ans Waschen, Essen, Trinken oder an Medikamente?
  • Was passiert an Tagen, an denen der Antrieb fehlt?
  • Können Sie die Wohnung allein verlassen, Termine planen und einhalten?
  • Gibt es Ängste, die bestimmte Tätigkeiten oder Wege verhindern?
  • Wie schlafen Sie, und gibt es nachts Unruhe oder Grübeln, bei dem jemand beruhigen muss?

Es zählt der Normalfall über einen längeren Zeitraum, nicht der beste oder schlechteste Tag. Eine ausführliche Erläuterung des Ablaufs finden Sie unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Sie möchten die Punkte einmal selbst durchgehen? Zum Pflegegrad-Rechner →

Welche Module bei Depressionen und Angststörungen typischerweise eine Rolle spielen

Nicht jedes Modul ist bei jeder Person betroffen. Die folgende Tabelle zeigt, wo sich psychische Beeinträchtigungen im Alltag bemerkbar machen können. Sie ist eine Orientierung, kein Ergebnis.

Modul Gewichtung Mögliche Fragen bei Depression oder Angst
Mobilität 10 % Verlassen der Wohnung, Wege innerhalb der Wohnung
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % Orientierung, Entscheidungen im Alltag, Gespräche beteiligen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % Ängste, Antriebslosigkeit, Rückzug, nächtliche Unruhe
Selbstversorgung 40 % Waschen, Essen, Trinken, Anziehen mit Aufforderung oder Anleitung
Krankheitsbedingte Anforderungen 20 % Medikamenteneinnahme, Arzttermine, Therapien
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte 15 % Tagesstruktur, Kontakte pflegen, Beschäftigung

Bei Kognition und Verhalten zählt nur das Modul mit der höheren Bewertung. Wie die Punkte in die Pflegegrade übersetzt werden, steht im Pflegegrad-Rechner und auf der Seite Pflegegrad 1 bis 5.

Anleitung und Aufforderung zählen als Hilfebedarf

Bei psychischen Erkrankungen fehlt oft nicht die körperliche Fähigkeit, sondern der Antrieb oder die Struktur. Auch dann kann ein Hilfebedarf vorliegen, wenn eine andere Person Sie erinnern, motivieren, beaufsichtigen oder anleiten muss. Wer zum Beispiel nur nach wiederholter Aufforderung isst, trinkt oder sich wäscht, ist in diesem Bereich nicht vollständig selbstständig. Entscheidend ist, dass dieser Hilfebedarf regelmäßig besteht und die Hilfe tatsächlich nötig ist.

Das Gutachten beurteilt keine Therapiebedürftigkeit. Es fragt, welche Unterstützung durch andere Personen im Alltag erforderlich ist. Auch eine bereits laufende Behandlung, etwa durch eine Ärztin oder einen Therapeuten, ersetzt diese Prüfung nicht und wird nur als Hintergrund herangezogen.

So bereiten Sie sich auf das Gespräch vor

Die Begutachtung findet meist zu Hause statt. Angehörige oder andere vertraute Personen dürfen dabei sein und sollten es bei psychischen Erkrankungen nach Möglichkeit auch, weil Betroffene ihre Einschränkungen im Gespräch häufig kleinreden. Viele Menschen wollen vor Fremden einen guten Eindruck machen und schildern deshalb einen besseren Zustand, als er im Alltag tatsächlich ist.

  1. Führen Sie einige Wochen lang ein Pflegetagebuch mit Hilfen, Erinnerungen und Anleitungen.
  2. Legen Sie Arztberichte, Entlassbriefe und die aktuelle Medikamentenliste bereit.
  3. Schildern Sie den üblichen Alltag, nicht den Ausnahmetag.
  4. Nutzen Sie die Checkliste zur Begutachtung.
  5. Besprechen Sie vorab mit der Begleitperson, welche Situationen ihr im Alltag auffallen, damit nichts unerwähnt bleibt.

Die Seite ersetzt weder ärztlichen Rat noch eine Beratung durch die Pflegekasse. Geben Sie auf dieser Website keine Gesundheitsdaten ein.

Wenn der Bescheid nicht passt

Fällt das Ergebnis aus Ihrer Sicht zu niedrig aus oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich der Zustand später, ist eine Höherstufung möglich. Zu den Voraussetzungen insgesamt lesen Sie Pflegegrad Voraussetzungen. Ein Pflegegrad ab Pflegegrad 2 eröffnet unter anderem Pflegegeld; Pflegegrad 1 gibt Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Die Summen je Grad finden Sie in der Leistungsübersicht.

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, wenn Sie Unterstützung benötigen: Eine Anleitung bietet Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Welche Fragen stellt der MDK bei Depressionen?

Der Medizinische Dienst fragt nach Ihrem Alltag: Waschen, Essen, Medikamente, Tagesstruktur, Wege außer Haus und Kontakte. Er will wissen, wobei Sie Hilfe, Anleitung oder Aufforderung durch andere Personen brauchen.

Bekomme ich bei Depression automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Der Pflegegrad hängt nicht von der Diagnose ab, sondern vom Ausmaß der Selbständigkeit in den sechs Modulen. Eine Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad.

Welcher Pflegegrad bei Angststörung und Depression?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie viele Punkte die Begutachtung in den gewichteten Modulen ergibt. Orientierung bietet der Pflegegrad-Rechner.

Zählt Antriebslosigkeit als Hilfebedarf?

Ja, wenn dadurch regelmäßig Hilfe in Form von Aufforderung, Anleitung oder Beaufsichtigung nötig ist, etwa bei der Körperpflege oder Ernährung.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Pflegetagebuch führen

    Halten Sie einige Wochen lang fest, wann und wobei Hilfe nötig ist.

    Zur Vorlage →
  2. Pflegegrad einschätzen

    Prüfen Sie anhand der sechs Module, wo Sie ungefähr stehen.

    Zum Rechner →
  3. Antrag stellen

    Beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

    Zur Anleitung →

Passende Seiten