AOK Verhinderungspflege: Auszahlung und Abrechnung per Formular
Kurz gesagt
Die AOK zahlt Verhinderungspflege als Kostenerstattung aus: Sie reichen den Abrechnungsantrag samt Kostennachweis ein, spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Das Formular finden Sie auf der AOK-Seite zur Verhinderungspflege.
Formular für die Auszahlung der Verhinderungspflege bei der AOK
Auszahlung und Abrechnung der Verhinderungspflege laufen bei der AOK über denselben Vorgang: Sie weisen die Kosten der Ersatzpflege nach, die Pflegekasse erstattet sie. Das Formular „Verhinderungspflege beantragen und abrechnen“ stellt die AOK hier bereit: AOK: Verhinderungspflege beantragen und abrechnen. Einen Überblick über die Leistung bietet die AOK-Seite zur Verhinderungspflege. Weitere Pflegeformulare sind in der AOK-Formularübersicht Pflege gelistet.
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Vordruck vor. Voraussetzung ist ein Antrag auf Erstattung unter Nachweis der Kosten (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Das AOK-Formular erleichtert die Angaben; es ist der übliche Weg.
Die AOK ist regional gegliedert. Die Formulare und Ansprechpartner richten sich nach Ihrer Postleitzahl; die Servicenummern der Regionen finden Sie unter aok.de/pk/kontakt. Der Zugang zum Online-Konto läuft über Meine AOK (meine.aok.de).
Sie möchten den Antrag gleich vorbereiten? Muster ausfüllen und drucken →
Frist: Abrechnung bis Ende des Folgejahres
Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie können die Ersatzpflege zunächst organisieren und danach abrechnen. Der Erstattungsantrag samt Kostennachweis muss aber bis zum Ablauf des Kalenderjahres bei der Pflegekasse sein, das auf die Ersatzpflege folgt.
| Zeitpunkt der Ersatzpflege | Abrechnung spätestens bis |
|---|---|
| November 2026 | 31.12.2027 |
| Jeder Zeitraum 2026 | 31.12.2027 |
| Jeder Zeitraum 2027 | 31.12.2028 |
Das Beispiel für November 2026 stammt vom Bundesgesundheitsministerium. Nach Fristablauf besteht der Anspruch nicht mehr. Planen Sie die Abrechnung daher nicht bis zum letzten Tag auf.
Reichen Sie Rechnungen und Nachweise nicht erst im Dezember des Folgejahres ein. Fehlt dann ein Beleg, bleibt kaum Zeit zum Nachreichen.
Diese Nachweise gehören zur Abrechnung
Welche Unterlagen genau gefragt sind, steht im AOK-Formular. Üblich ist, dass Sie Zeitraum, Pflegeperson und Kosten belegen. Je nach Ersatzpflegeperson unterscheidet sich der Nachweis:
| Ersatzpflegeperson | Was die Kasse erstattet |
|---|---|
| Pflegedienst oder andere fremde Person | Nachgewiesene Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € |
| Angehörige bis 2. Grad oder Haushaltsangehörige, nicht erwerbsmäßig | Regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes |
| Nahe Angehörige, erwerbsmäßig | Bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag |
Bei Angehörigen können auf Nachweis auch notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson über das Zweifache des Pflegegeldes hinaus erstattet werden (§ 39 Abs. 3 Satz 3 SGB XI). Beides zusammen darf 3.539 € nicht übersteigen. Der Gemeinsame Jahresbetrag gilt zusammen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Nutzen Sie einen Pflegedienst oder eine Einrichtung, muss diese die Leistung der Pflegekasse anzeigen und Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen. Heben Sie diese Übersicht für die Abrechnung auf.
Ob die AOK zusätzlich einen Stundenzettel verlangt, klärt die Seite zum AOK-Stundenzettel.
Regionale Besonderheit bei AOK Rheinland/Hamburg
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet eine eigene Online-Abrechnung an: Antrag auf Abrechnung Verhinderungspflege. Dort laden Sie am Ende eine handschriftlich unterschriebene Quittungsvorlage hoch. Bereits vergangene Zeiträume und Zeiträume, die über den Jahreswechsel gehen, werden in getrennten Formularen eingereicht.
Bei der AOK Niedersachsen sind Antrag und Kostenerstattung auf einer Seite zusammengefasst, per Post oder online: Antrag zur Verhinderungspflege. In den übrigen Regionen führt die bundesweite Formularseite zum Ziel.
Wie lange dauert die Überweisung?
Eine verbindliche Bearbeitungsdauer nennen weder das Gesetz noch die AOK-Formularseite. Je vollständiger Formular und Nachweise sind, desto weniger Rückfragen entstehen. Die Auszahlung erfolgt als Erstattung auf das Konto, das Sie angeben. Bleibt der Zahlungseingang aus, fragen Sie über Meine AOK oder die regionale Servicenummer nach. Für die AOK Rheinland/Hamburg lautet die Servicezentrale 0211 81950000, für die AOK Niedersachsen 0800 0265637 (AOK-Servicenummern). Es handelt sich um allgemeine AOK-Nummern, nicht um eine Pflege-Hotline.
Während der Verhinderungspflege wird zudem für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Diese Zahlung läuft getrennt von der Erstattung.
Steuer und Gesetzentwurf 2027
Einnahmen von Angehörigen für Pflege und Betreuung sind bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrages (§ 3 Nr. 36 EStG).
Nach geltendem Recht ist die nächste Anpassung zum 1. Januar 2028 vorgesehen; ein Gesetzentwurf (Drucksache 21/8869) sieht Änderungen ab 2027 vor, beschlossen ist er noch nicht. Nach dem Entwurf würde die Verhinderungspflege nicht mehr als eigene Leistung bestehen. Für Ersatzpflege in 2026 gilt das heutige Recht. Näheres steht unter Pflegereform 2027 und Verhinderungspflege 2027.
Allgemeine Informationen zu Budget und Ablauf finden Sie in der Übersicht Verhinderungspflege und auf der Seite Verhinderungspflege bei der AOK. Rechnen Sie Ihr Budget mit dem Verhinderungspflege-Rechner durch, bevor Sie die Abrechnung abschicken.
Häufige Fragen
Wo finde ich das AOK-Formular zur Abrechnung der Verhinderungspflege als PDF?
Das Formular „Verhinderungspflege beantragen und abrechnen“ steht auf der Formularseite der AOK unter aok.de/pk/formulare-antraege/. Regionale AOKs wie Rheinland/Hamburg und Niedersachsen haben teils eigene Seiten.
Bis wann muss ich die Verhinderungspflege bei der AOK abrechnen?
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Ersatzpflege im November 2026 muss also bis zum 31.12.2027 abgerechnet sein. Danach besteht der Anspruch nicht mehr.
Brauche ich vorher einen Antrag, bevor die AOK zahlt?
Nein. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie stellen den Erstattungsantrag mit Kostennachweis nachträglich innerhalb der Frist.
Ist Auszahlung dasselbe wie Abrechnung?
Ja, es ist derselbe Vorgang. Sie reichen den Abrechnungsantrag mit Nachweisen ein, die AOK erstattet den Betrag auf Ihr Konto.
Wie viel zahlt die AOK maximal aus?
Gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige gilt regelmäßig höchstens das Zweifache des Monatspflegegeldes.
Quellen
- AOK: Verhinderungspflege beantragen und abrechnen — Offizielles Formular der AOK
- AOK: Verhinderungspflege — Informationen der AOK zur Leistung
- AOK Rheinland/Hamburg: Abrechnung Verhinderungspflege — Regionale Online-Abrechnung
- AOK Niedersachsen: Antrag zur Verhinderungspflege — Antrag und Kostenerstattung auf einer Seite
- AOK: Servicenummern — Telefonnummern der regionalen AOKs
- § 39 SGB XI — Gesetzestext zur Verhinderungspflege
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag
- BMG: Verhinderungspflege — Ratgeber mit Fristbeispiel
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Kosten und Zeitraum zusammenstellen
Sammeln Sie Rechnungen, Kostenübersicht und Angaben zum Pflegezeitraum, bevor Sie das Formular ausfüllen.
Zum AOK-Stundenzettel → - Budget prüfen
Berechnen Sie, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag noch frei ist.
Budget berechnen → - Rückwirkende Abrechnung klären
Lag die Ersatzpflege schon länger zurück, prüfen Sie die Frist.
Rückwirkend abrechnen →