Hausnotruf: Zuschuss der Pflegekasse und was er abdeckt
Kurz gesagt
Die Pflegekasse bezuschusst einen Hausnotruf (Basisversorgung) mit bis zu 27 € im Monat, und zwar seit dem 1. April 2026. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass der Anschluss die Versorgung zu Hause sicherer macht.
Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 27 € im Monat
Wer allein oder zeitweise allein in der Wohnung lebt, kann mit einem Hausnotruf auf Knopfdruck Hilfe rufen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten der Basisversorgung mit bis zu 27 € im Monat. Diesen Betrag nennt die Verbraucherzentrale für Hausnotrufverträge seit dem 1. April 2026. Der Zuschuss ist ein Höchstbetrag: Kostet die Basisversorgung weniger, zahlt die Kasse nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Leistung | Zuschuss zur Basisversorgung Hausnotruf |
| Höhe | bis zu 27 € im Monat |
| Gilt seit | 1. April 2026 |
| Voraussetzung | anerkannter Pflegegrad, Versorgung in der eigenen Häuslichkeit |
Der Hausnotruf zählt zu den Hilfsmitteln, die die Pflege zu Hause erleichtern oder sicherer machen. Welche weiteren Hilfsmittel in Frage kommen, erklärt die Seite zu Pflegehilfsmitteln.
Welche Leistungen stehen Ihnen insgesamt zu? Zum Leistungs-Rechner →
Für wen ein Hausnotruf sinnvoll ist
Ein Hausnotruf eignet sich vor allem für Menschen, die den größten Teil des Tages ohne Begleitung zu Hause verbringen. Das kann eine alleinlebende Person sein, deren Angehörige weiter entfernt wohnen. Es kann auch ein Haushalt sein, in dem die pflegende Person regelmäßig außer Haus ist, etwa zur Arbeit oder zum Einkaufen. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Frage, ob im Notfall rechtzeitig jemand erreichbar wäre, zum Beispiel nach einem Sturz.
Der Hausnotruf ersetzt keine Pflege und keine Aufsicht. Er sichert die Zeiten zwischen den Besuchen ab und gibt Betroffenen wie Angehörigen mehr Sicherheit im Alltag.
Was die Basisversorgung umfasst
Bei der Basisversorgung besteht der Hausnotruf aus einem Gerät an der Telefonleitung oder im Mobilfunknetz und einem Funksender, den Sie am Handgelenk oder an einer Kette tragen. Ein Druck auf den Knopf verbindet Sie mit einer Notrufzentrale, die bei Bedarf Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst verständigt. Je nach Anbieter lassen sich Zusatzleistungen buchen, etwa ein Schlüsseldepot oder ein Sturzmelder. Solche Extras gehören nicht zur Basisversorgung. Prüfen Sie daher, was der Zuschuss abdeckt und was Sie selbst tragen.
Hausnotruf-Kosten: worauf Sie im Vertrag achten
Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Region. Für den Vergleich lohnt der Blick auf mehrere Punkte:
- die monatliche Grundgebühr der Basisversorgung
- eine mögliche einmalige Anschlussgebühr
- Kosten für Zusatzleistungen wie Sturzmelder oder Schlüsseldepot
- Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist
- die Frage, ob der Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet
Liegt die monatliche Gebühr der Basisversorgung über dem Zuschuss, zahlen Sie die Differenz selbst. Für alle Zusatzleistungen gilt das ebenfalls. Fragen Sie den Anbieter ausdrücklich, ob er die Abrechnung des Zuschusses übernimmt, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Hausnotruf-Anbieter haben meist eigene Preislisten. Vergleichen Sie Angebote schriftlich und achten Sie darauf, dass die Basisversorgung getrennt von Extras ausgewiesen ist.
So läuft der Antrag bei der Pflegekasse
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt, bei der der Pflegegrad besteht. In der Praxis gehen viele Anbieter so vor, dass sie Ihnen bei der Antragstellung helfen und die Kasse den Anschluss genehmigt. Der Ablauf im Überblick:
- Anbieter auswählen und ein schriftliches Angebot einholen.
- Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, häufig gemeinsam mit dem Anbieter.
- Genehmigung abwarten, bevor Sie einen Vertrag mit Mindestlaufzeit unterschreiben.
- Nach der Zusage den Anschluss installieren lassen.
Welche Formulare Ihre Kasse nutzt, finden Sie auf deren Webseite; Übersicht und Kontakte der großen Kassen stehen unter Pflegekassen.
Unterschreiben Sie keinen Vertrag mit langer Bindung, bevor die Pflegekasse zugesagt hat. Sonst riskieren Sie Kosten, die später niemand erstattet.
Checkliste vor dem Vertragsabschluss
Damit der Hausnotruf im Ernstfall funktioniert und keine unerwarteten Kosten entstehen, helfen einige Fragen an den Anbieter.
| Frage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Ist die Basisversorgung getrennt von Extras ausgewiesen? | Nur dafür gilt der Zuschuss |
| Rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab? | Sie vermeiden Vorleistungen |
| Wie lang ist die Mindestlaufzeit? | Bei Wegfall des Bedarfs bleiben Sie sonst gebunden |
| Wer wird im Notfall zuerst benachrichtigt? | Angehörige oder Nachbarn sollten vorab zustimmen |
| Funktioniert das Gerät bei Ihrem Telefonanschluss? | Manche Geräte arbeiten über Mobilfunk |
Nennen Sie der Notrufzentrale nur Kontaktpersonen, die damit einverstanden sind, und halten Sie die Liste aktuell.
Hausnotruf und andere Leistungen abgrenzen
Wer zusätzlich Unterstützung im Alltag braucht, kann den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote einsetzen. Wie die Leistungen der Kasse insgesamt zusammenspielen, zeigt die Leistungsübersicht. Ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht, klärt der Pflegegrad-Rechner als erste Orientierung.
Sie haben noch keinen Pflegegrad oder sind unsicher, welche Schritte jetzt anstehen? Dann beginnen Sie mit dem Antrag: Wie er abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen. Ist der Pflegegrad bewilligt, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem Hausnotruf-Zuschuss und holen Sie anschließend Angebote ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf?
Die Pflegekasse zahlt für die Basisversorgung bis zu 27 € im Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. April 2026. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, wird nur dieser geringere Betrag erstattet.
Brauche ich einen Pflegegrad für den Hausnotruf-Zuschuss?
Ja, der Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus und wird bei der Pflegekasse beantragt. Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von Ihrer Situation zu Hause ab.
Was kostet ein Hausnotruf im Monat?
Das hängt vom Anbieter und von der Region ab. Vergleichen Sie Angebote und lassen Sie die Basisversorgung getrennt von Zusatzleistungen ausweisen. Was über den Zuschuss hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Zahlt die Kasse auch Zusatzleistungen wie Sturzmelder?
Der Zuschuss von bis zu 27 € bezieht sich auf die Basisversorgung. Zusatzleistungen müssen Sie in der Regel selbst tragen. Fragen Sie vorab bei Ihrer Kasse nach.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme – schneller Draht zur Hilfe — Zuschuss der Pflegekasse bis zu 27 € im Monat für die Basisversorgung seit 1. April 2026.
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Rechtsgrundlage aller Leistungen und ihrer Beträge.
Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Angebote einholen
Lassen Sie sich von mehreren Anbietern die Basisversorgung getrennt von Extras aufschlüsseln.
Zu den Pflegehilfsmitteln → - Kasse kontaktieren
Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse Antrag und Genehmigung, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
Zu den Pflegekassen → - Weitere Leistungen prüfen
Prüfen Sie, welche weiteren Leistungen Ihrem Pflegegrad zustehen.
Leistungen im Überblick →