Pflege verstehen

Pflegegrad bei Asthma bronchiale: Worauf es bei der Begutachtung ankommt

Stand 2026 Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Für den Pflegegrad ist die Diagnose Asthma bronchiale nicht entscheidend. Der Medizinische Dienst prüft, wie selbständig Sie im Alltag in sechs Modulen sind. Ein Ergebnis lässt sich vorab nicht zusichern.

Maßgeblich ist die Selbständigkeit, nicht die Diagnose

Ein Asthma bronchiale führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Die Pflegekasse und der Medizinische Dienst fragen nicht, wie die Erkrankung heißt, sondern was im Alltag ohne Hilfe einer anderen Person noch möglich ist. Entscheidend ist, ob die Beeinträchtigungen auf Dauer bestehen, voraussichtlich also mindestens sechs Monate. Viele Menschen mit Asthma sind gut eingestellt und bleiben im Alltag selbständig. Bei schwerem Verlauf, etwa mit starker Atemnot schon bei geringer Belastung, kann sich das anders darstellen. Ob das bei Ihnen zutrifft, beurteilt allein der Medizinische Dienst im Einzelfall.

Wie die Begutachtung insgesamt abläuft, erklärt die Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Grundlagen zu den Graden finden Sie unter Pflegegrad 1 bis 5.

Sie möchten die Punkte einmal selbst durchgehen? Zum Pflegegrad-Rechner →

Was die sechs Module bei Asthma konkret bedeuten können

Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet sind. Die folgende Tabelle zeigt, welche Fragen bei einer Atemwegserkrankung im Vordergrund stehen können. Die Beispiele sind Orientierung und keine Aussage darüber, welche Punkte vergeben werden.

Modul Gewichtung Mögliche Fragen bei Asthma
Mobilität 10 % Können Sie Treppen steigen oder sich außerhalb der Wohnung fortbewegen, ohne dass Atemnot Hilfe nötig macht?
Kognition und Kommunikation 15 % Bei Asthma meist nicht betroffen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % Nur relevant, wenn zusätzlich z. B. ausgeprägte Ängste auftreten
Selbstversorgung 40 % Waschen, Anziehen, Duschen oder Essen: Sind Pausen oder Unterstützung nötig?
Krankheitsbedingte Anforderungen 20 % Inhalation, Medikamentengabe, Umgang mit Hilfsmitteln: Brauchen Sie dabei Hilfe, und wie oft?
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte 15 % Können Sie den Tagesablauf gestalten und Kontakte pflegen?

Bei Verhalten und Kognition zählt nur das Modul mit der höheren Punktzahl. Die Selbstversorgung hat mit 40 % das größte Gewicht. Wie die Punkte in Grade übersetzt werden, steht unter Pflegegrad berechnen.

Beispiele aus dem Alltag für die Einschätzung

Der Medizinische Dienst unterscheidet, ob Sie eine Tätigkeit selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig oder unselbständig ausführen. Zwei Situationen zeigen den Unterschied.

Wer morgens beim Duschen wegen Atemnot regelmäßig eine Person braucht, die beim Waschen des Rückens, beim Abtrocknen oder beim Aufstehen hilft, hat im Modul Selbstversorgung einen Hilfebedarf. Wer dagegen nach einer Pause alles allein erledigt, hat dort keinen.

Wer Inhalationen und Medikamente selbst richtig anwendet, gilt bei krankheitsbedingten Anforderungen als selbständig. Anders ist es, wenn eine andere Person täglich erinnern, vorbereiten oder anleiten muss. Gezählt wird dabei auch, wie häufig der Hilfebedarf auftritt.

Maßgeblich ist der Zustand an einem typischen Tag, nicht der beste und nicht der schlechteste. Schwankt die Atemnot stark, sollten Sie das in der Begutachtung offen schildern.

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen hilft, den Hilfebedarf nachvollziehbar zu beschreiben: Wobei wurde geholfen, wie lange, wie oft. Eine Vorlage finden Sie unter Pflegetagebuch. Halten Sie außerdem Arztbriefe, Medikamentenplan und Berichte zu Lungenfunktion oder Reha bereit. Diese Unterlagen belegen die Erkrankung, ersetzen aber nicht die Beschreibung des Alltags.

Bei der Begutachtung sollte nach Möglichkeit eine Person anwesend sein, die Ihren Alltag kennt. Schildern Sie Ihre schlechten Tage genauso wie die guten, ohne zu übertreiben oder zu beschönigen.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, wie unter Pflegegrad beantragen beschrieben. Ein formloser Antrag genügt zunächst, die Kasse sendet die weiteren Unterlagen zu.

Was bei einem Pflegegrad an Leistungen möglich ist

Leistungen gibt es, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Graden zu, auch Pflegegrad 1. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Die Beträge im Überblick finden Sie unter Leistungen der Pflegekasse. Ob und welcher Grad bei Ihnen in Betracht kommt, bleibt eine Entscheidung nach der Begutachtung. Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, ist ein Widerspruch möglich; verschlechtert sich der Zustand später, kommt eine Höherstufung in Frage.

Abgrenzung zu verwandten Erkrankungen

Bei einer COPD gelten dieselben Module, die Erkrankung hat aber eigene Besonderheiten. Dazu lesen Sie Pflegegrad bei COPD. Die allgemeinen Voraussetzungen erklärt Pflegegrad Voraussetzungen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Alltag in den sechs Modulen aussieht, beginnen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner und stellen Sie danach bei Ihrer Pflegekasse den Antrag auf einen Pflegegrad.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Asthma bronchiale automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Der Pflegegrad hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie selbständig Sie in den sechs Modulen des Medizinischen Dienstes sind. Dies wird in der Begutachtung im Einzelfall festgestellt.

Welche Module sind bei Asthma am ehesten relevant?

Häufig kommen Mobilität, Selbstversorgung und krankheitsbedingte Anforderungen in Betracht, etwa bei Atemnot beim Duschen oder bei Hilfe mit Inhalation und Medikamenten. Ob tatsächlich Hilfebedarf besteht, klärt die Begutachtung.

Reicht ein Arztbrief für den Antrag?

Ein Arztbrief belegt die Erkrankung, ersetzt aber nicht die Beschreibung Ihres Alltags. Hilfreich ist zusätzlich ein Pflegetagebuch, das Hilfebedarf nach Art und Häufigkeit festhält.

Gibt es Leistungen, wenn nur ein geringer Hilfebedarf besteht?

Wird Pflegegrad 1 festgestellt, steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu, rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Quellen

Beträge geprüft am 2. November 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Alltag in den Modulen einschätzen

    Prüfen Sie mit dem Rechner, in welchen Bereichen Sie Unterstützung brauchen.

    Zum Pflegegrad-Rechner →
  2. Pflegetagebuch führen

    Dokumentieren Sie Hilfebedarf über ein bis zwei Wochen für die Begutachtung.

    Zur Vorlage →
  3. Antrag stellen

    Beantragen Sie den Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

    Pflegegrad beantragen →

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